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Niederlassungserlaubnis- befristeter Vertrag (§18b) (Gelesen: 55 mal)
mzyfndngo
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis- befristeter Vertrag (§18b)
Heute um 09:37:48
 
Hallo zusammen,

Ich habe letzten Juli einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis gestellt, und ich habe ein bisschen Angst vor dem Ergebnis.
Ich lebe in Hamburg und arbeite derzeit als Wissenschaftler an der Universität mit einem befristeten Vertrag bis Juli 2025. Da ich an einer deutschen Universität abgeschlossen habe, konnte ich nach zwei Jahren Arbeit die Niederlassungserlaubnis beantragen, und das habe ich letzten Juli getan. Die Sache ist, am Ende der Bewerbung (ich habe dieses neue Online-Portal genutzt) im Grunde gesagt wurde, dass ich auf eine Antowrt„warten“ soll. Mir wurde auch gesagt, dass das Welcome Center für meinen Antrag zuständig sei, weil ich eine Fachkraft bin usw.

Nachdem ich 2 Monate lang keine Antwort erhalten hatte, habe ich das Welcome Center kontaktiert, und anscheinend hätte ich sie anrufen müssen, um einen Termin zu vereinbaren... Sie haben mir einen Termin gegeben -aber eher spät, im Februar 2025. Ansostenst die Frau am Telefon sagte mir, ich könne diesen Antrag nicht mit meinem befristeten Vertrag stellen. Ich habe ihr gesagt, dass ich viele Leute kenne, die ebenfalls als Wissenschaftler arbeiten und einen befristeten Vertrag haben und denen die Niederlassungserlaubnis ohne Probleme erteilt wurde. Sie sagte mir, dass meine Freunde einfach „Glück“ hatten (??). Sie hat mir dennoch einen Termin im Februar 2025 gegeben und gesagt, am Ende entscheiden die Leute im Welcome Center ob es möglich ist oder nicht..

Jetzt habe ich Angst, weil ich denke, wenn sie mir im Februar sagen, dass ich nur noch ein paar Monate von meiner Arbeit übrig habe und daher meinen Antrag ablehnen?

Die Sache ist, dass fast 95% der Wissenschaftler befristete Verträge haben, unbefristete Verträge gibt es in meinem Bereich einfach nicht. Ich denke, das wird mein Argument sein. Und die Tatsache, dass ich qualifiziert bin und auch gut Deutsch kann, sodass ich meine Zukunft hier sichern kann. Und ich brauche dieses Visum eigentlich, um nach Arbeit suchen zu können, denn Unternehmen vergeben keine Verträge, wenn sie hören, dass mein Visum bald abläuft....

Ich würde mich auch gerne auf eure Kommentare freuen. Sollte ich vielleicht schon vor Februar nach einem Anwalt suchen?

Vielen Dank im Voraus!

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Puncherfaust
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i4a rocks!


Beiträge: 381

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis- befristeter Vertrag (§18b)
Antwort #1 - Heute um 09:54:47
 
Anwalt reicht auch danach, wieso vorher unnötig Geld ausgeben?

Ansonsten kann man dir hier schwer helfen. Du hast beide Möglichkeiten genannt: Entweder wird abgelehnt weil der Vertrag befristet ist oder er wird bewilligt, eben weil es im wissenschaftlichen Feld typisch ist, dass Verträge befristet sind.

Ich würde einfach abwarten, im Zweifel deine Argumente vorbringen und mir dann ggf. einen Anwalt nehmen
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