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Re: Wieviele Stangen Zigaretten darf man aus Polen für eine Arbeitskollegin in Deutschland mitbringen? (Gelesen: 340 mal)
Petersburger
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28.09.2024 um 23:14:54
 
Eigenbedarf ist tatsächlich Eigenbedarf und nicht "Mitbringen".

Unabhängig davon ist das keine Frage zum Ausländerrecht, sondern zu Zollbestimmungen.
Daher ist dieses Forum nicht der richtige Ort, um kompetente Antworten zu erwarten.
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Antwort #1 - 28.09.2024 um 23:51:11
 
Petersburger schrieb am 28.09.2024 um 23:14:54:
Eigenbedarf ist tatsächlich Eigenbedarf und nicht "Mitbringen".

Unabhängig davon ist das keine Frage zum Ausländerrecht, sondern zu Zollbestimmungen.
Daher ist dieses Forum nicht der richtige Ort, um kompetente Antworten zu erwarten.


Das Unterforum heißt "Randthemen › Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete"

Alle Rechtsgebiete mit Ausnahme Ausländer-, Einbürgerungs- und Personenstandsrecht. Z.B. Familienrecht, Melderecht.
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Petersburger
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Antwort #2 - 29.09.2024 um 09:39:34
 
Schlüsselwort war "kompetente".

Der Titel des Unterforums ändert nichts daran, dass der gemeinsame Schwerpunkt dieses Forums auf Ausländerrecht liegt.

Vergleicht man z.B. die Regelungen der Fluggesellschaften, wo Aufgabe-Gepäck oft "je Familie" gerechnet wird, also ein Koffer durchaus mehr wiegen darf als die Obergrenze, solange die Summe pro Familie nicht überschritten wird - und das dann auch immer wieder mal kulant auf einfach "Zusammenreisende" ausgestreckt wird mit den Zollbestimmungen für die Bargeldeinfuhr, wo eben nicht der Familienvater "schadlos" das Bargeld der ganzen Familie in seiner Tasche haben kann, wenn die Summe die Obergrenze für eine Person überschreitet, dann könnte man sich viele Fragen analog zu
Malikk schrieb am 28.09.2024 um 22:32:48:
Ist es so rechtens?

stellen.

Dagegen ist
Malikk schrieb am 28.09.2024 um 22:32:48:
Andererseits ist es meine Meinung, dass in einem EU-Binnenmarkt mit weitestgehender Zollfreiheit es mir überlassen sein sollte Zigaretten von Polen nach Deutschland mitzubringen, auch wenn diese für Arbeitskolleginnen gedacht sind. Der Staat kann zur Abwechslung auch bei den Ausgaben sparen und auf Einnahmenoptimierung verzichten. Zumutbar, der Wegelagerei vorziehbar.

Meinungsäußerung über Rechtsvorschriften, die in diesem Forum bestenfalls ins Userforum gehört.

Wenn die Zollvorschriften so lauten, dass eine Ware X vom ersten Stück/Gramm/Milliliter an zu verzollen ist, es sei denn, man führt eine bestimmte Menge zum eigenen Bedarf mit, dann ist mit Eigenbedarf eben nichts anderes als "für sich selbst" gemeint.
Anderenfalls böte das die Möglichkeit, für Menschen im Grenzgebiet jeden Tag, ggf. auch mehrmals, mit der neben dem Wort Eigenbedarf angegebenen Menge die Grenze zu überschreiten und auf der anderen Seite den Kram weiterzugeben.
Was z.B. bei der Menge für Zigaretten oder hochprozentigen Alkohol dann schlicht unplausibel wäre.
Niemand außer Alkoholikern trinkt jeden Abend 0,7l 40%igen Alkohol, niemand raucht an jedem Tag eine Stange Zigaretten.
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Mick
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Antwort #3 - 29.09.2024 um 11:07:07
 
Malikk schrieb am 28.09.2024 um 23:51:11:
Das Unterforum heißt "Randthemen › Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete"

Alle Rechtsgebiete mit Ausnahme Ausländer-, Einbürgerungs- und Personenstandsrecht. Z.B. Familienrecht, Melderecht. 

[mod] 22 Allerdings kennen sich die Schreiber hier eher im AuslR aus - denke, das war gemeint [/mod]
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #4 - 29.09.2024 um 11:13:13
 
Argh... sorry, der erste Beitrag wurde versehentlich gelöscht. Sollte nur geändert werden...
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Antwort #5 - 29.09.2024 um 13:56:16
 
Hier sind noch ein paar Zahlen für den Eigenbedarf:

https://ostsachsen.de/polen/zollbestimmungen/

also sind das (jeweils mit oder!)
Pro Person darf man aus Polen nach Deutschland mitnehmen:

800 Zigaretten (40 Packungen mit 20 Zigaretten, entspricht vier Stangen)

oder

400 Zigarillos

oder

200 Zigarren

oder

1 kg Rauchtabak (Feinschnitt, Wasserpfeifentabak und Pfeifentabak)

oder

800 Stück (Rauchportionen) erhitzter Tabak

oder

1 Liter (höchstens 10 Kleinverkaufspackungen) Tabak-Substitute
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Antwort #6 - 30.09.2024 um 16:34:34
 
Ein Blick auf offizielle Seiten hilft: www.zoll.de
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Antwort #7 - 30.09.2024 um 17:45:54
 
Auch wenn's doof klingt aber ich empfehle immer paar Folgen von "Achtung Kontrolle" mit der Zollabfertigung an den Flughäfen anzuschauen. Da geht es auch oft um Zigaretten.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #8 - 30.09.2024 um 19:59:17
 
Du kannst so viele Zigaretten wie du willst, für eine Kollegein, aus Polen mitbringen, musst nur entweder Steuern zahlen oder bekommst sogar ein Strafverfahren!
Steuerfrei ist keine einzige Zigarette, wenn sie nicht für den eigenen Verbrauch ist!
Solltest du selbst rauchen, kannst du steuerfrei 800 Zigaretten für dich mitbringen, wenn diese in Polen schon versteuert sind (also nicht vom Polenmarkt die Unversteurten)
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