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Fachkraft durch Anabin Zeugnisbewertung (Gelesen: 460 mal)
Lif
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22.09.2024 um 10:27:26
 
Ich habe eine Frage bzgl einer Zeugnisbewertung bei Anabin und der Frage, ob man damit als Fachkraft gilt.

Folgende Zusammenhänge habe ich bisher verstanden:

Laut AufenthG § 18 (3) Abs 2 gilt:
(3) Fachkraft im Sinne dieses Gesetzes ist ein Ausländer, der...
... 2. einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt (Fachkraft mit akademischer Ausbildung).


--> Dh. man braucht einen anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss.

Laut Anerkennung in Deutschland gilt zumindest für die Anabin Datenbank:

Ihr Hochschulabschluss gilt nur dann als vergleichbar, wenn alle 3 folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Die Hochschule ist in der Datenbank anabin aufgeführt und mit H+ oder H+/- bewertet.
2. Der Hochschulabschluss entspricht einem deutschen Hochschulabschluss oder ist ihm gleichwertig.
3. Wenn die Hochschule mit H+/- bewertet ist, muss der Hochschulabschluss zusätzlich bei der Hochschule aufgeführt sein.


--> D.h. ein ausländischer Hochschulabschluss ist nur vergleichbar, wenn er einem deutschen Hochschulabschluss entspricht oder gleichwertig ist (und die Hochschule anerkannt ist).

Laut Anabin Info zur Datenbank:
Die Informationen unter "Bewertung" geben Auskunft darüber, wie der betreffende Studienabschluss in das deutsche Bildungssystem eingeordnet werden kann. Hierbei werden folgende Einordnungskriterien verwendet: "bedingt vergleichbar", "entspricht" und "gleichwertig".

"Bedingt vergleichbar" verweist darauf, dass bereits auf formaler Ebene Unterschiede zu dem entsprechenden deutschen Bildungsabschluss bestehen. Dies ist z.B. bei Abschlüssen der Fall, die im Herkunftsstaat auf Hochschulebene absolviert wurden, in Deutschland aber nur an Berufsfachschulen angeboten werden. "Gleichwertig" bedeutet, dass im Vergleich zur deutschen Qualifikation keine wesentlichen Unterschiede feststellbar sind. "Entspricht" ist eine neutrale Einstufung, die aussagt, dass der ausländische Abschluss formal einem deutschen Abschluss zugeordnet werden kann, über die Gleichwertigkeit wird keine Aussage getroffen.


Nun zum konkreten Fall und meiner Frage:

Die Hochschule im vorliegenden Fall ist anerkannt und auch mit H+ in der Anabin Datenbank, jedoch ist der Abschluss (nicht reglementierter Beruf) nicht in der Datenbank. Daher wurde eine individuelle Anabin Zeugnisbewertung durchgeführt mit dem folgenden Ergebnis:

Offizielle Zeugnis Bewertung von Anabin:
Der ausländische Abschluss kann in Verbindung mit der zuvor absolvierten 2‑jährigen Berufsausbildung formal der Bachelor-Ebene zugeordnet werden. In beruficher Hinsicht entspricht er einem deutschen Abschluss auf Berufsfachschulebene.


In der Bewertung steht nun "formal zugeordnet" und nicht "entspricht".

--> Ich verstehe laut Anabin "entspricht" = "formal zugeordnet".
--> "formal zugeordnet" steht in der Bewertung
--> Hochschulabschluss ist mit einem deutschen vergleichbar
--> im Sinne von AufenthG  ==> Fachkraft.


Gilt man somit als Fachkraft oder sehe ich das zu einfach/falsch?

Danke für die Hilfe vorab und einen schönen Sonntag
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« Zuletzt geändert: 22.09.2024 um 10:43:17 von Lif »  
 
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Aras
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Antwort #1 - 22.09.2024 um 11:33:19
 
zB. der iranische zweijährige Kardani ist zwar universitär wird aber als unter dem Bachelor angesiedelt. Erst indem man zwei weitere Jahre studiert und das konsekutive Lizenziat erwirbt, hat man einen Bachelor entsprechenden Abschluss.

Bei der Gleichwertigkeit musst du auf die vermittelten Lehrinhalte schauen. Das Anabin wird dir keine Gleichwertigkeitsprüfung für einen unreglementierten Beruf durchführen.

Eine Gleichwertigkeitsprüfung wird bei den reglementierten Berufen aber auch Ausbildungsberufen von den jeweiligen Kammern und Ämtern durchgeführt.

Bspw. jemand möchte seine Krankenpflegerausbildung anerkennen lassen. Es wird dann auf die Gleichwertigkeit geachtet . Also alle Lehrinhalte müssen in der Ausbildung oder anderweitig nachgewiesen werden. Fehlen einzelne Abschnitte so müssen diese ggf. in Deutschland nachgeholt und abgeprüft werden.

Bei einem Studium eines nicht reglementierten Berufes gibt es ja gerade keine Regulation. Jemand der BWL studiert hat kann bspw. mehr oder weniger VWL Module gehabt haben. Da wird jetzt das ZaB nicht sagen, dass der Bachelor nicht gleichwertig sei weil es ja garkeine Grundlage hat was denn die Richtlinie sein muss.

Bspw. Wenn jemand seinen Master in BWL in Bonn machen will, braucht er mind. 12 Module VWL, ansonsten wird man nicht zum Master zugelassen. Fehlen einem die Module, dann muss man die Leistungen in einem Zusatzstudium erst an der Uni erwerben. Die 12 Module müssen aber nicht gleichwertig zu den möglichen korrespondierenden Modulen der Uni Bonn sein, um anerkannt zu werden. Wenn also in "Einführung in die Volkswirtschaftslehre" aus dem Modulhandbuch hervorgeht, dass bestimmte Inhalte fehlen aber das Modul größtenteils mit den Modulen an der Uni vergleichbar ist, dann kann es anerkannt werden. Also das was du zitierst mit den fehlenden wesentliche Abweichungen. Das ist quasi der Respekt zwischen Lehrstühlen unterschiedliche Schwerpunkte in den Modulen setzen zu dürfen.

In vielen Staaten gibt es keine Berufsfachschulen. Also im Iran werden Pflegeberufe an der Universität beigebracht wobei... das ist dann auch wieder Frontalunterricht in Klassenstärke und nicht wie bei uns an der Uni mit Vorlesungen im vollbesetztem AudiMax.

Trotzdem kannst du auch in Deutschland Pflege bzw. Pflegemanagement akademisch studieren.

Jedenfalls ist die Bewertung so verwirrend. "Kann zugeordnet werden"? Ich bezahle 200€ für eine Zeugnisbewertung und bekomme eine Kann Beurteilung mit der Feststellung dass es beruflich eine Ausbildung ist, die normalerweise an einer deutschen Berufsfachschule erhalten würd.

Ich würde ja fast schon zu nem Widerspruch raten, und sagen dass der Ausspruch des Bescheides nicht dem Antrag entspricht, da es keine Bewertung enthält.

Die Ausbildung entspricht einem Bachelor. Ja oder nein. Über deine Meinung ob es eine berufsfachschulische Ausbildung wäre habe ich dich nicht gefragt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 22.09.2024 um 12:11:48
 
Im Begleitschreiben per Mail steht außerdem:

"Die Bewertung ist ein offizielles Dokument, das Sie verwenden können, wenn Sie auf dem deutschen Arbeitsmarkt eine Arbeitsstelle suchen. Sie kann aber auch hilfreich sein, wenn Sie Ihr Hochschulstudium in Deutschland fortsetzen möchten und eine Hochschule über die Zulassung entscheiden muss.
Beachten Sie bitte, dass es sich bei dieser Bewertung um eine vergleichende Einstufung, nicht jedoch um eine Anerkennung handelt. Daher besteht – insbesondere gegenüber deutschen Anerkennungsbehörden – kein Anrecht auf eine entsprechende formale Gleichstellung."


Aras, ich gebe dir recht, die Formulierungen in der Bewertung aber auch im Allgemeinen in diesem Zusammenhang,
wie z.B. "entsprechen", "vergleichbar" und "gleichwertig" etc. werden auch auf den Seiten vieler Botschaften nicht einheitlich verwendet.
Ich möchte gar nicht wissen, wie sich ein Ausländer hier zurecht finden soll..


Noch mal zu meiner Frage
Mich würde vor allem interessieren, wie es im Zusammenhang mit dem Chancenkarte-Visum gewertet würde:
Zählt der Antragsteller aus Behördensicht in diesem Fall als Fachkraft (Punkte werden ansonsten nicht erreicht) und qualifiziert sich für die Chancenkarte (§20a (3),1) oder nicht?


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Aras
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Antwort #3 - 22.09.2024 um 21:39:59
 
Mal zum Vergleich, weil ich auch vor zwei Wochen eine Zeugnisbewertung für eine andere Person durchgeführt habe.

Das Begleitschreiben vollständig (von mir formatiert):


Zitat:
Sehr geehrte/r X Y,

mit dieser Nachricht erhalten Sie die beantragte Bewertung Ihrer ausländischen Hochschulausbildung. Die Bewertung ist ein offizielles Dokument, das Sie verwenden können, wenn Sie auf dem deutschen Arbeitsmarkt eine Arbeitsstelle suchen. Sie kann aber auch hilfreich sein, wenn Sie Ihr Hochschulstudium in Deutschland fortsetzen möchten und eine Hochschule über die Zulassung entscheiden muss.

Beachten Sie bitte, dass es sich bei dieser Bewertung um eine vergleichende Einstufung, nicht jedoch um eine Anerkennung handelt. Daher besteht – insbesondere gegenüber deutschen Anerkennungsbehörden – kein Anrecht auf eine entsprechende formale Gleichstellung. Die Bescheinigung ist elektronisch signiert und kann über das Digitale Siegel am Ende der Bescheinigung verifiziert werden.

Mit freundlichen Grüßen Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)



Und die Bewertung, wobei ich den relevanten Abschnitt fett markiert habe.

Zitat:
Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse

Dieses Dokument ist elektronisch signiert und kann über das Digitale Siegel am Ende
der Bescheinigung verifziert werden.

Die Bewertung erfolgt unter der Voraussetzung der Echtheit und Richtigkeit des
Zeugnisses.

X Y, geboren am XX.XX.XXXX in Z, weist den folgenden ausländischen
Hochschulabschluss nach:

Abschluss: Karshenasi napeywasteh reshteh-ye mohandesi-ye herfei
kampiuter
Wörtl. Übersetzung: Bachelor im Fach Computer-Ingenieurwesen
Studiengang: Mohandesi-ye herfei kampiuter
(Computer-Ingenieurwesen)
Fachrichtung: Narmafzar (Software)
Institution: Daneshgahe azad eslami wahede shahre qods
(Freie Islamische Universität, Zweigstelle Shahre Qods)
Ort: Shahre Qods
Staat: Iran
Dauer: 4 Jahre

Abschlussdatum: XX.XX.XXXX

Das Zeugnis ist entsprechend den im Herkunftsland geltenden Vorgaben ausgestellt.

Dauer und Art der Ausbildung

Nachgewiesen ist der Abschluss eines in Vollzeitform regulär 4‑jährigen
Hochschulstudiums im Studiengang "Mohandesi-ye herfei kampiuter" (ComputerIngenieurwesen) in der Fachrichtung "Narmafzar" (Software). Das Studium wurde
aufgrund von Anrechnungen aus dem zuvor im Iran nach zweijährigem Studium
erworbenen Abschluss "Kardani reshteh-ye hesabdari" (Obermatura im Fach
Rechnungswesen) verkürzt.

Die "Daneshgahe azad eslami wahede shahre qods" (Freie Islamische Universität,
Zweigstelle Shahre Qods) ist eine anerkannte Hochschule.

Bewertung

Der ausländische Abschluss entspricht einem deutschen Hochschulabschluss auf
Bachelor-Ebene.


Hochschulzugang und Anrechnung von Studienleistungen

Aufgrund des ausländischen Abschlusses können die Zulassung zu einem Studium an
einer deutschen Hochschule und die Anrechnung einschlägiger Studien- und
Prüfungsleistungen beantragt werden. Die jeweilige Hochschule entscheidet hierüber
in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage der jeweils geltenden Studien- und
Prüfungsordnung.

Zulassung zum Masterstudium

Aufgrund des ausländischen Abschlusses kann die Zulassung zu einem postgradualen
Studium an einer deutschen Hochschule beantragt werden. Die jeweilige Hochschule
entscheidet hierüber in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage der jeweils geltenden
Studien- und Prüfungsordnung.
Gradführung

Ausländische Hochschulgrade können in Deutschland in der Regel in der verliehenen
Originalform geführt werden. Hierfür bedarf es keiner behördlichen Genehmigung im
Einzelfall. Die genauen Bestimmungen zur Führung ausländischer Hochschulgrade
sind auf der KMK-Homepage unter "Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen/
Veröfentlichungen und Beschlüsse" zu fnden.

Zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" ist die Erlaubnis einer
zuständigen deutschen Behörde erforderlich. Die Adressen der zuständigen Behörden
fnden Sie in der Datenbank anabin unter "Anerkennungs- und Beratungsstellen in
Deutschland".

Berufiche Anerkennung

Der ausländische Abschluss ermöglicht ein Arbeitsverhältnis, für das ein
Hochschulabschluss auf Bachelor-Ebene erforderlich ist. Der jeweilige Arbeitgeber
entscheidet über die Eignung in eigener Zuständigkeit.


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Antwort #4 - 23.09.2024 um 06:46:43
 
Danke dir.
Das Muster sieht auch auf der anabin Seite wesentlich klarer aus..

Hilft im betroffenen fall jedoch nicht wirklich weiter..
Aufwand betreiben und Visum stellen, dann muss er riskieren,
dass es direkt wegen diesem Satz abgewiesen wird.
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Antwort #5 - 23.09.2024 um 14:25:53
 
Ich gebe zu, das ANABIN-Schreiben ist für Not Native Speaker und Behrörden-Deutsch-Unerfahrene nur schwer zu verstehen. Ich kann mich täuschen, aber für mich ist das eindeutig:

" In beruficher Hinsicht entspricht er einem deutschen Abschluss auf Berufsfachschulebene." -> Fachabitur

siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsfachschule_(Deutschland)
und https://de.wikipedia.org/wiki/Fachhochschulreife

Damit fällt er IMHO unter AufenthG § 18 (3) Abs EINS:

"(3) Fachkraft im Sinne dieses Gesetzes ist ein Ausländer, der
1.eine inländische qualifizierte Berufsausbildung oder eine mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertige ausländische Berufsqualifikation besitzt (Fachkraft mit Berufsausbildung) ..."

-> oder, damit KANN er in Deutschland auf einer Fachhochschule studieren, sofern sie ihn zulässt.

-> An Fachhochschule bewerben (Achtung, dann ist Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts erforderlich. Bei Sperrkonto sind dies 12x der BAFÖG-Satz im Studienjahr 1 und nochmal im Studienjahr 2.)

oder Job im Fachgebiet suchen.
Toitoitoi

(By the Way, OT und in anderem Thread von Dir erwähnt:
Aras Jaaan, herzlichen Glückwunsch zum neugeborenen Kind!
Möge ihr/ihm ein langes glückliches Leben voller Liebe, Freiheit, Sicherheit und den nötigen glücklichen Momenten geschenkt sein. Herzlich willkommen auf dieser Crazy World! )



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Antwort #6 - 23.09.2024 um 18:33:42
 
Ich bin Native Speaker aber nur Mittelsmann, daher kein Behördendeutschsprachler Zwinkernd

@Fred Dust: danke für deinen Input. Das ist ein komplett neuer Blickwinkel.
Die betroffene Person möchte sich für eine Chancenkarte Visum bewerben, ein weiteres Studium ist wohl nicht angestrebt.

Ich habe jedoch verstanden, dass eine berufliche Qualifikation nicht mit der Anabin Zeugnisbewertung sondern über ein anderes Verfahren anerkannt werden müsste. Die Anabin Prüfung hat nun knapp 6 Monate gedauert und 200 Euro gekostet, eine weiteres Anerkennungsverfahren kommt daher nicht in Frage.

Ich versuche hier nur Gewissheit zu schaffen, ob die Grundlage für die Chancenkarte gegeben ist, um Umstände und Kosten zu vermeiden (Flug zur Botschaft in der Hauptstadt etc.)
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Fred Dust
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Antwort #7 - 23.09.2024 um 20:19:15
 
"sondern über ein anderes Verfahren anerkannt werden müsste." - Soweit ich weiss, gibt es kein anderes Anerkennungsverfahren.

Also, in Deutschland Job im studierten Gebiet suchen, dann ist man Fachkraft im Sinne des Gesetzes.

"Mittelsmann, daher kein Behördendeutschsprachler" - Check. Aus eigener Erfahrung. Danke für den Einsatz.
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Antwort #8 - 24.09.2024 um 06:35:24
 
Naja es geht ja um die Chancenkarte.
Da muss man schon Fachkraft sein, wenn man ohne Punktesystem ein Visum dafür beantragen möchte.
So verstehe ich das zumindest.

Und aktuell ist immer noch unklar, ob die o.g. individuelle Bewertung ausreicht.
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