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Einladung von Vater aus Eritrea (Gelesen: 146 mal)
traute
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Gestern um 08:01:48
 
Hallo,
ein junger Mann hat seinen Vater seit 15 Jahren nicht gesehen und möchte ihn gerne einladen, damit er ein Visum bekommt. Der Sohn hat ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und lebt mit Partnerin und 2 gemeinsamen Kindern zusammen. Welche Voraussetzungen muß er erfüllen? Ist es notwendig, eine Verpflichtungserklärung abzugeben, wenn der Vater genug Geld hat? Wieviel ist genug? Wie kann das familiäre Verhältnis nachgewiesen werden, wenn Urkunden aus Eritrea nicht anerkannt werden?
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lottchen
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Antwort #1 - Gestern um 09:55:34
 
Ich denke mal unsere Behörden in D werden (wenn überhaupt) einem Mann aus Eritrea kein Visum erteilen, wenn keine VE vorliegt. Egal, wie reich er ist. Denn die werden im Großteil der Fälle davon ausgehen, dass er da bleiben will. Die Verwandtschaft nicht nachweisen zu können dürfte da das kleinere Problem sein, denn ob nun Vater oder Onkel oder Schulfreund oder der Bürgermeister eingeladen werden sollte keine (große) Rolle spielen.
Wenn ich richtig gelesen habe (und das noch aktuell ist) bearbeitet die deutsche Botschaft in Asmara auch keine Visumsanträge. Der Vater müsste also nach Nairobi oder in ein anderes Nachbarland um den Antrag abzugeben.
Kennt jemand die Ablehnungsquote für Visumsanträge aus Eritrea? Gibt es dazu eine Statistik?

Wäre es nicht einfacher wenn er sich mit seinem Vater in Kenia oder einem anderen Nachbarland trifft in das der Vater reisen darf?
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reinhard
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Antwort #2 - Gestern um 11:07:01
 
Es gibt eine Statistik zu Ablehnungen, sie ist aber geheim.

Bundestagsabgeordnete konnten sie auf Anfrage in einem besonders gesicherten Raum im Bundestag einsehen. Begründung der Regierung: Das Bekanntwerden der Ablehungsquote könnte die auswärtigen Beziehungen stören.

Es geht beim Visum auch weniger um die VE-gebende Familie hier und ihre Art von Verwandtschaft. Es geht um die Rückkehrwilligkeit des Antragstellers, der das Visum für Deutschland haben will. Er sollte also in Kartoum oder Addis Abeba einen eritreischen Pass und ein Ausreisevisum vorweisen können, um zu belegen, dass er nach Eritrea zurückkehren will. Schwierig wird es trotzdem.
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erne
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Antwort #3 - Gestern um 12:45:11
 
lottchen schrieb am Gestern um 09:55:34:
Denn die werden im Großteil der Fälle davon ausgehen, dass er da bleiben will.

in dem Fall darf ein Besuchsvisum nicht ausgestellt werden.
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traute
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Antwort #4 - Gestern um 18:07:38
 
lottchen schrieb am Gestern um 09:55:34:
Wäre es nicht einfacher wenn er sich mit seinem Vater in Kenia oder einem anderen Nachbarland trifft in das der Vater reisen darf? 


Theoretisch ja, aber der Sohn kann nicht mit einem kranken Kleinkind reisen, und der Opa möchte natürlich seine Enkel auch gerne kennenlernen.

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traute
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Antwort #5 - Gestern um 18:10:23
 
reinhard schrieb am Gestern um 11:07:01:
Er sollte also in Kartoum oder Addis Abeba einen eritreischen Pass und ein Ausreisevisum vorweisen können, um zu belegen, dass er nach Eritrea zurückkehren will. Schwierig wird es trotzdem. 


Ein Reisepaß des Vaters ist vorhanden. Seine Frau bleibt in Eritrea. Ein alter Mann will ganz bestimmt nicht seine Heimat, Besitz und Frau verlassen.
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #6 - Gestern um 18:27:10
 
traute schrieb am Gestern um 18:10:23:
Ein Reisepaß des Vaters ist vorhanden. Seine Frau bleibt in Eritrea. Ein alter Mann will ganz bestimmt nicht seine Heimat, Besitz und Frau verlassen.


Sicherlich. Aber ist halt Eritrea. Das Besuchervisum kann natürlich trotzdem beantragt werden. Vielleicht wird es ja erteilt, der Fall bietet ja schon Grundlage für eine Begründung der Rückkehrbereitschaft.

Ich habe auch keine echten Erfahrungswerte für genau diesen Fall. Aber bei Eritrea würde ich denken, dass das Visum nur in absolut wenigen Fällen erteilt werden wird. Ich denke aber auch, dass es nur über die VE gehen wird. Auch weil sich Deutschland damit ein wenig für den Fall absichert, dass doch keine Rückkehr erfolgt.

Wenn der Weg gegangen wird wärs also super wenn du uns aufm Laufenden hälst  Smiley
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traute
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #7 - Gestern um 18:37:21
 
Puncherfaust schrieb am Gestern um 18:27:10:
Wenn der Weg gegangen wird wärs also super wenn du uns aufm Laufenden hälst


Das mache ich mit Sicherheit. Bei einigen Landsleuten hat es geklappt mit dem Visum für Eltern. (wurde mir gesagt). Bin selber gespannt.
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lottchen
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Antwort #8 - Gestern um 20:01:50
 
traute schrieb am Gestern um 18:37:21:
Bei einigen Landsleuten hat es geklappt mit dem Visum für Eltern. (wurde mir gesagt).

Wäre es nicht sinnvoll über diese Fälle nähere Informationen einzuholen?
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reinhard
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Antwort #9 - Gestern um 20:08:03
 
Wer über die Zahlen der erteilten Visa Informationen will: Die letzten Zahlen, nicht mehr ganz aktuell, finden sich in der Bundestags-Drucksache 20/9236.

Eritrea kommt dort in der Statistik nicht vor, weil dort keine Visa vergeben werden. Kenia, Äthiopien & Sudan kommen vor, aber es gibt keine Differenzierung, wie viele erfolgreiche Visum-Antragsteller:innen eine andere Staatsangehörigkeit hatten.

Und, wie gesagt, die Zahlen für die Ablehnungen sind geheim.
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