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Der Name nach der Einbürgerung (Gelesen: 576 mal)
Petersburger
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Beiträge: 6.456

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 15.09.2024 um 09:29:55
 
Nein, wie sollte ich dem BGH widersprechen.

Konsequenz:
Dann leben halt alle, deren erster sowjetischer oder russischer Reisepass noch mit französischer Umschrift ausgestellt wurde und die einen solchen Reisepass als ersten in Deutschland vorgelegt haben, nach der Einbürgerung mit "komischen" Geburtsnamenseinträgen in ihren deutschen Dokumenten.

Der Fußballer Аршавин hätte in einem solchen Fall "Arshavin geb. Archavine" im Pass stehen.

Grundsätzlich kann man im Sinne der Einzelfallgerechtigkeit jede Regelung in Frage stellen, kann dabei im Ergebnis relativ einfache Vorschriften zu kaum noch handhabbaren Regel-Ausnahme-Monstern aufblähen (die auch nicht einzelfallgerechter sind).

Im Einen (Streben nach Einzelfallgerechtigkeit) wie im Anderen (aufgeblähte Regelungen) sind wir ja in Deutschland mittlerweile richtig groß.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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