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Kontrollspur Passkontrolle (Gelesen: 422 mal)
sneakyhenk
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i4a rocks!


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Burscheid
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Kontrollspur Passkontrolle
08.09.2024 um 12:01:58
 
Hallo zusammen,

da ich über die Suche keine weiteres Topic dazu finden konnte:

Ich bin Unionsbürger und meine Frau hat als Drittstaatsangehöriger eine Artikel 20 Karte (Daueraufenthaltskarte). Leider stellt ihr Heimatland in Deutschland noch immer keine elektronische Reisepässe aus, damit Easypass noch nicht in Frage kommt.

Immer wieder bei der Ein- und Ausreise bin ich unsicher. In dieser Konstellation, welcher Kontrollspur dürfen wir benutzten, wenn wir gemeinsam reisen?

Wenn ich den Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) richtig verstehe, dürfen wir gemeinsam den Kontrollspur EU/EWR/CH nutzen. Was mich stört ist, dass wir manchmal trotzdem vom Personal (Deutscher Flughafen) an "Alle Pässe" geschickt werden bei der Ausreise. Kann mir hier jemand endgültig Licht schaffen im Dunkeln?
Danke schön!

ps: Falls falsch einsortiert, bitte verschieben!
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mgb
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i4a rocks!


Beiträge: 995

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 11.09.2024 um 14:40:37
 
Du hast es doch schon selber gefunden.

Schengener Grenzkodex (2016/399) Artikel 10 Absatz 2

(2)   Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben, sind berechtigt, die mit dem in Anhang III Teil A („EU, EWR, CH“) aufgeführten Schild gekennzeichneten Kontrollspuren zu benutzen. Sie können auch die mit dem in Anhang III Teil B1 („Visum nicht erforderlich“) und Teil B2 („alle Pässe“) aufgeführten Schild gekennzeichneten Kontrollspuren benutzen.
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Aras
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Beiträge: 4.129

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 11.09.2024 um 16:46:59
 
Wahrscheinlich stört es dich, dass du dann an die viel längere Spur verwiesen wirst?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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sneakyhenk
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Burscheid, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Niederlande
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Antwort #3 - 12.09.2024 um 10:40:18
 
mgb schrieb am 11.09.2024 um 14:40:37:
Du hast es doch schon selber gefunden.

Schengener Grenzkodex (2016/399) Artikel 10 Absatz 2

(2)   Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben, sind berechtigt, die mit dem in Anhang III Teil A („EU, EWR, CH“) aufgeführten Schild gekennzeichneten Kontrollspuren zu benutzen. Sie können auch die mit dem in Anhang III Teil B1 („Visum nicht erforderlich“) und Teil B2 („alle Pässe“) aufgeführten Schild gekennzeichneten Kontrollspuren benutzen.


Kodex -> Interpretation -> Ausführung
Meine Interpretation: Unionsbürger und ihre Familienangehörigen (Auch wenn Dieser Drittstaatsangehörigen sind) dürfen zusammen den Kontrollspur EU/EWR/CH nutzen. Heißt, wir werden, falls das Flughafenpersonal uns an die "Alle Reisepässe" schicken möchte, trotzdem den EU/EWR/CH Spur nutzen.

Aras schrieb am 11.09.2024 um 16:46:59:
Wahrscheinlich stört es dich, dass du dann an die viel längere Spur verwiesen wirst?


Das ist einer der Motivationen. Die Schlange braucht nicht unbedingt viel länger zu sein, aber auch die Bearbeitung von Personen bei "Alle Reisepässe" kann pro Person länger dauern.

Wichtig ist auf jeden Fall, dass man immer zusammen am Schalter steht (als Familie) und sich nicht aufteilt.
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 12.09.2024 um 14:34:28
 
sneakyhenk schrieb am 12.09.2024 um 10:40:18:
Kodex -> Interpretation -> Ausführung

Deine Interpretation deckt sich mit dem Wortlaut des SGK.

Und nicht nur in dieser Frage gilt, dass man (sein) Recht nicht nur haben, sondern auch bekommen muss.
Sonst wäre auch u.a. dieses Forum nicht nötig.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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mgb
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 12.09.2024 um 14:36:09
 
sneakyhenk schrieb am 12.09.2024 um 10:40:18:
Kodex -> Interpretation -> Ausführung


Schengener Grenzkodex Artikel 2 Nr. 5

5. „Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben“

a) die Unionsbürger im Sinne des Artikels 20 Absatz 1 AEUV sowie    Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige eines sein Recht auf freien    Personenverkehr ausübenden Unionsbürgers sind, die unter die Richtlinie    2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (21), fallen
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sneakyhenk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 12.09.2024 um 15:04:43
 
Super lieben Dank für die Aufklärung an mgb, Petersburger und Aras. Smiley

Damit ist für mich das Topic soweit fertig und hoffentlich hilft es auch Anderen.
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