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Studium bald fertig, aber eine Frist überschritten, oder vielleicht doch nicht? (Gelesen: 214 mal)
sharp_eye
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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08.09.2024 um 00:41:19
 
Hallo zusammen,

zunächst ein bisschen Hintergrund für meine Frage: ich habe Informatik an einer Uni vom 2012 bis 2019 studiert, dann abgebrochen und 2020-2022 Fachinformatiker Ausbildung gemacht. Danach habe ich die Ausländerbehörde gefragt ob ich anschließend wieder ein Informatikstudium an der Hochschule anfangen konnte. Die Antwort war positiv mit dem Hinweis, dass weil ich schon 7 Jahre studiert habe, habe ich für das jetzige Studium nur noch 3 Jahre (ab Sommersemester 2022 bis Wintersemester 24/25). Zitat aus der Email: "Sie können somit bis einschließlich des Wintersemesters 2024/2025 studieren. Im Anschluss kann die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums grundsätzlich nicht verlängert werden." Mein aktueller Aufenthaltstitel läuft im Mai 2025 ab.

Jetzt habe ich einige Prüfungsleistungen offen und die Bachelorarbeit um mein Studium abzuschließen. Ich wollte eigentlich alles im WS24/25 machen, aber gerade ist es nicht möglich. Die Empfehlung vom Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist, dass ich im WS alle Prüfungsleistungen mache und dann im Sommersemester 2025 die Thesis schreibe. Das Problem: da könnte sein, dass die Ausländerbehörde meine Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verlängert.

Meine Frage: in der Anfrage damals 2022 habe ich geschrieben, dass ich 2012-2019 studiert habe, das sind 7 Jahre, aber da hatte ich auch 2 Urlaubssemester (wegen Krankheit). Zählt das auch zu dieser Gesamtstudiendauer (zulässig sind 10 Jahre)? Ich habe es in der Anfrage da nicht erwähnt, weil ich nicht wusste ob das relevant wäre.

Ich habe versucht alle relevante Infos zu erwähnen, kann aber auch sein, dass ich etwas vergessen habe. Falls ihr noch irgendwelche Infos braucht kann ich natürlich ergänzen.

Ich bedanke mich schonmal für eure Hilfe Smiley
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Aras
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Antwort #1 - 08.09.2024 um 01:02:50
 
Unabhängig davon ob die Urlaubssemester zu den 10 Jahren zählen oder nicht:

Wieviele Prüfungsleistungen sind denn noch offen?

Schlussendlich geht es auch um eine Prognose. Zwei Module/Prüfungen  von 20 Prüfungen/Module ist was anderes, als wenn dir 7 Prüfungen/Module von 20 Prüfungen/Module fehlen.

Zudem könnte es sinnvoll sein, dass du von der Fakultät ein Schreiben holst, indem diese bestätigen der Abschluss entsprechend unmittelbar bevorsteht weil, nur noch wenige Prüfungsleistungen benötigt werden um die Bachelor-Arbeit zu schreiben etc..

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 08.09.2024 um 01:28:52
 
Danke für deine Antwort. Ich habe aktuell noch 31 ECTS offen, das sind in meiner Planung 5 Prüfungen und ein paar Blockveranstaltungen (Barchelorarbeit nicht dazu gezählt).

Wenn ich alle Prüfungen im Wintersemester schaffe (was machbar ist), schreibe ich im Sommersemester (fängt im März an) die Thesis in 3 Monate und dann bin ich fertig.

Ich mach mir Sorgen, weil in der Email damals explizit darauf hingewiesen wurde, dass ich nur bis Ende WS24/25 studieren kann.
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Antwort #3 - 08.09.2024 um 02:05:31
 
Wie gesagt: Mit einem Brief von der Fakultät, die besagt, dass du voraussichtlich im SS 25 zu Ende bist, solltest du voraussichtlich von der Ausländerbehörde eine Fiktionsbescheinigung bekommen. Die haben ja nix davon sich gegen die Prognose von der Fakultät zu stellen. Weil vor Gericht würde die Behörde bei sofortiger Ablehnung wohl bei einer einstweiligen Anordnung gegen die Aufenthaltsbeendigung verlieren. Am Gericht sind ja nur studierte Richter. Die wissen also wie es mit den Prüfungen ist etc.. Und da wird man bei einer nur fehlenden Bachelor-Thesis nur müde lächeln - weil ne Bachelor-Thesis im Vergleich zum Staatsexamen ja nicht wirklich unfassbar schwer ist - und dir ne Galgenfrist von einem Semester bestimmt einräumen weil es absehbar machbar ist.

Zumal dir ja möglich sein sollte, mit abgeschlossener Ausbildung erneut eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.

Du kannst also zweigleisig fahren:

Konzentriere dich auf die Prüfungen im WS 24/25. Dabei noch nach einer Stelle für dich als FI suchen, die du theoretisch zum Ende von WS 24/25 antreten könntest. Auf Gehalt und Co. achten.

Und dann kannst du eben bei der Behörde vorsprechen und erklären, dass du halt noch ein Semester für die Bachelor Thesis brauchst, und die dir halt Zeit einräumen sollen. Da kannst du aber auch das Arbeitsangebot als FI vorlegen und sagen, dass du im Zweifel halt auch als FI arbeiten würdest und in Teilzeit weiter studierst.

Also Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als Student, hilfsweise Erteilung einer Fiktionsbescheinigung für 3-6 Monate um die Bachelor-Thesis abzugeben, hilfsweise Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für eine Arbeitsstelle.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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