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Verlust der ägyptischen Staatsangehörigkeit nach deutscher Einbürgerung (Gelesen: 168 mal)
Themen Beschreibung: insbesondere nun nach dem neuen Einbürgerungsrecht
Fritzal
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i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlust der ägyptischen Staatsangehörigkeit nach deutscher Einbürgerung
05.09.2024 um 16:13:13
 
Verliert ein ägyptischer Staatsangehöriger nach der erfolgten deutschen Einbürgerung automatisch bzw. Kraft ägyptischen Gesetz seine ägyptische Staatsangehörigkeit (insbesondere nun nach dem neuen deutschen Einbürgerungsrecht)?

Wo kann man hierüber was nachlesen bzw. erfragen?

Also vermutlich müsste man im ägyptischen Gesetz darüber was nachlesen können wie es sich hier nun mit der ägyptischen Staatsangehörigkeit, nach erfolgter deutscher Einbürgerung, verhält?

Kann man mit der Annahme von einer anderen Staatsangehörigkeit überhaupt die ägyptische Staatsangehörigkeit verlieren?
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Aras
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Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.127

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der ägyptischen Staatsangehörigkeit nach deutscher Einbürgerung
Antwort #1 - 05.09.2024 um 16:25:25
 
Sowas steht im sogenannten Bergmann Ferid.

Entweder du kaufst dir den Länderbericht für 50 € hier:
https://www.vfst.de/iek-aktuell/iek-digital

Oder du schaust ob es in einer Unibibliothek in deiner Nähe gibt und schaust dann so rein. Dann kostet es nix.

Oder du fragst ganz freundlich dein Standesamt ob die dich da Reinschauen lassen, denn die Standesämter haben in der Regel auch Zugriff darauf.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Puncherfaust
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i4a rocks!


Beiträge: 363

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust der ägyptischen Staatsangehörigkeit nach deutscher Einbürgerung
Antwort #2 - 05.09.2024 um 17:43:41
 
https://www.refworld.org/legal/legislation/natlegbod/1975/en/17434

Artikel 10

Demnach braucht man eine Genehmigung einer ägyptischen Behörde, wenn man eine ausländische STA annehmen will. Anschließend würde man die ägyptische STA automatisch verlieren.

Deutschland verlangt aber nicht, dass man sich eine solche Genehmigung beschafft. Also würde man, wenn ich Art. 10 richtig verstehe, weiterhin als Ägypter betrachtet werden, also die STA behalten.

Hängt also ganz davon ab, ob man sich die Genehmigung besorgt oder nicht. Automatisch passiert das aber nicht.
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