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Einbürgerung Pflegekind "Staatsangehörigkeit ungeklärt" - the long way... (Gelesen: 515 mal)
Unionjackstar
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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05.09.2024 um 12:57:40
 
Hallo liebe Community,

ich wende mich heute an euch, um eure Meinung und eventuell auch Unterstützung zu einem sehr wichtigen Thema zu erhalten. Es geht um die rechtliche Situation unseres Pflegekindes, das seit über vier Jahren Teil unserer Familie ist.

Kurz zur Situation:

Unser Sohn, den wir im Alter von sechs Monaten in Pflege genommen haben, lebt seitdem bei uns. Er kennt kein anderes Zuhause und sieht uns als seine Eltern – er nennt uns „Mama“ und „Papa“. Er besucht eine Kindertagesstätte, hat Freunde, spielt im Fußballverein und ist vollständig in unser Familienleben integriert.

Leider gibt es keinerlei Kontakt zu seinen leiblichen Eltern. Die leibliche Mutter wurde als erziehungsunfähig eingestuft und lebt seit seinem 9ten Monat nicht mehr in Deutschland und der Vater hat die Vaterschaft nie anerkannt und ist seitdem unbekannten Aufenthalts. Unser Sohn besitzt momentan keine Staatsangehörigkeit.

Meine Anliegen:

Erhalt einer Geburtsurkunde: Da unser Sohn keine Geburtsurkunde besitzt und es unmöglich ist, die Identität der leiblichen Eltern nachzuweisen, haben wir versucht, eine Geburtsurkunde für ihn zu erhalten. Uns ist bewusst, dass dies aufgrund der fehlenden Nachweise schwierig ist. Dennoch ist unser Sohn seit über vier Jahren in unserer Familie, und wir möchten, dass dies auch offiziell anerkannt wird. Wir haben darauf hingewiesen, dass unser Sohn gemäß Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf eine Geburtsurkunde hat und möchten diesen Weg weiterverfolgen.

Änderung des Aufenthaltstitels auf § 28 i.V.m. § 36 Absatz 2 AufenthG: Derzeit hat unser Sohn einen Aufenthaltstitel nach § 25 Absatz 5 AufenthG. Wir möchten diesen Aufenthaltstitel auf § 28 ändern lassen, da er in unserer Familie lebt und wir die wichtigste Bezugsperson für ihn sind. Eine Änderung des Aufenthaltstitels würde seiner Lebensrealität in Deutschland gerecht werden und ihm rechtlich mehr Sicherheit geben. Unser Argument ist, dass er bereits seit über vier Jahren bei uns lebt, in Deutschland tief verwurzelt ist und wir gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes Anspruch auf besonderen Schutz als Familie haben.

Antrag auf Einbürgerung nach Verwaltungsvorschrift 8.1.3.6: Unser großes Ziel ist es, dass unser Sohn die deutsche Staatsbürgerschaft erhält. Er lebt seit über vier Jahren in Deutschland, spricht sehr gut Deutsch und ist vollständig in die Gesellschaft integriert. Die Verwaltungsvorschrift 8.1.3.6 sieht Erleichterungen für die Einbürgerung minderjähriger Kinder unter sechs Jahren vor, die länger als drei Jahre in Deutschland leben und gut integriert sind. Wir glauben, dass unser Sohn alle Voraussetzungen dafür erfüllt und möchten diesen Weg zur Einbürgerung gehen.

Fragen an die Community:

Bin ich mit meinen Gedanken, Paragraphen, Artikeln und Verwaltungsvorschriften auf dem richtigen Weg?
Gibt es wichtige Punkte, die ich noch beachten sollte oder die ich in Anträgen ergänzen könnte?
Hat jemand von euch schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht und kann Tipps oder Hinweise geben?

Ich wäre sehr dankbar für eure Rückmeldungen, Meinungen und jede Form der Unterstützung. Es ist uns sehr wichtig, dass unser Sohn in Deutschland die rechtliche Anerkennung und den Schutz erhält, den er verdient.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Liebe Grüße,
Thomas
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lottchen
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Antwort #1 - 05.09.2024 um 13:20:56
 
Mir sind hier ein paar Dinge nicht klar:

Das Kind ist in Deutschland geboren? Hat es eine Geburtsbescheinigung?

Unionjackstar schrieb am 05.09.2024 um 12:57:40:
die leibliche Mutter wurde als erziehungsunfähig eingestuft

Von wem? Einem deutschen Gericht?

Unionjackstar schrieb am 05.09.2024 um 12:57:40:
Da ...es unmöglich ist, die Identität der leiblichen Eltern nachzuweisen

Wenn der Vater die Vaterschaft nicht anerkannt hat und kein Vaterschaftstest gemacht wurde oder jemals möglich sein würde kann man den vergessen. Warum ist/war ein Nachweis der Identität der Mutter nicht möglich?

Habt ihr bisher irgendwelche Anträge auf irgendwas gestellt?

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SimonB
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Antwort #2 - 05.09.2024 um 15:11:08
 
Unionjackstar schrieb am 05.09.2024 um 12:57:40:
Unser Sohn, den wir im Alter von sechs Monaten in Pflege genommen haben,

Müsste damals nicht das Jugendamt beteiligt gewesen sein, welches auch Dokumente der Mutter und zumindest eine Geburtsbescheinigung für das Kind hat?
Ist für das Pflegekind nicht auch jetzt noch ein "Amtsvormund" vom JA bestallt?
Wer hat das Sorgerecht?

Unionjackstar schrieb am 05.09.2024 um 12:57:40:
haben wir versucht, eine Geburtsurkunde für ihn zu erhalten.

Hat das Standesamt euch andere Optionen genannt?
Habt ihr euch zur Adoption beraten lassen? zB um die rechtliche Gleichstellung als leibliches Kind zu erreichen?

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Puncherfaust
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Antwort #3 - 05.09.2024 um 16:26:35
 
Also die Einbürgerung wird mit ungeklärter Identität und Staatsangehörigkeit schwierig.

Welche Staatsangehörigkeit hätte es von der Mutter denn abgeleitet?

§ 28 wird deshalb schwierig, weil ihr nun mal nicht die leiblichen Eltern seid. Dafür müsste das Kind schon adoptiert werden. § 36 könnte eventuell klappen. Darüber hinaus müsste die Identität des Kindes aber auch hier geklärt sein.

Für mich sieht das nach einem sehr langwierigen und nervenaufreibenden Weg für euch aus, wenn ihr das in Angriff nehmen wollt ohne Garantie, dass das erfolgreich ausgeht.. Es gibt Möglichkeiten die Weise der Identitätsklärung "abzuschwächen", nämlich wenn man nachweist, dass die Beschaffung entsprechender Dokumente objektiv unmöglich oder subjektiv unzumutbar ist. In eurem Fall geht es dann wahrscheinlich eher um die Unmöglichkeit.

Ihr müsstet also erstmal versuchen einen Reisepass für euer Pflegekind zu besorgen. Dafür müsst ihr zumindest versuchen Kontakt mit der Mutter und der Botschaft des Herkunftslandes aufzunehmen.

Und ganz wichtig: Es geht um die Nachweise. Also wenns geht nicht telefonisch. Und wenn doch, dann zumindest mit anschließender Verschriftlichung des Gesprächs mit Datum, Uhrzeit, usw.

Am besten alles schriftlich, mit doppelter Ausfertigung, Einschreiben. Alles protokollieren. Vielleicht auch mal persönlich mit Zeugen und Fotobeweis zur Botschaft zu gehen. Die Möglichkeiten sind groß. Zudem Kontakt zu der Mutter aufbauen. Versuchen ihren Aufenthalt zu ermitteln, usw. Und alles auch mehrfach wenn erfolgslos.

Und wenn ihr das dann fertig habt geht das gleiche Spiel wieder los, aber dann mit anderen Dokumenten aus der Heimat (wenn das Kind in Deutschland geboren ist, aber mit weniger Aufwand, auch weil die Unmöglichkeit deckungsgleich sein dürfte).

Könnte einige Jahre dauern. Wenn ihr das erfolgreich durchzieht könnte die Behörde dann einfach nach Aktenlage die Identität klären, also in einer Art Gesamtumschau. Ist halt die Frage ob man

a) soweit überhaupt kommt und
b) so eine Gesamtumschau dann erfolgreich wäre.

Ich will da keine falschen Hoffnungen machen, man kann es in Angriff nehmen, würde aber nicht darauf setzen dass es klappt.
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lottchen
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Antwort #4 - 05.09.2024 um 21:52:33
 
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1680424807/0

Die Voraussetzungen sind hier zwar andere. Aber zumindest geht auch um ein Pflegekind. Vielleicht findet der TE hier auch ein paar Ansätze, wie er vorgehen könnte.
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Unionjackstar
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Antwort #5 - 07.09.2024 um 07:12:21
 
Guten Morgen,

hier noch die weiteren Infos zur Erläuterung:

Ja, das Kind in Deutschland, Dortmund geboren.

Ja, er ist im Geburtenregister eingetragen. Wir haben auch eine beglaubigte Kopie des Geburtenregisterauszugs.

Ja, das Jugendamt ist beteiligt.

Ja, das Familiengericht hat der Mutter, nach einem ersten Termin in dem die Erziehungsunfähigkeit begutachtet wurde und die Mutter zu einem zweiten Gutachtentermin gar nicht erst erschienen ist, sondern schon auf dem Weg nach Italien war, das Sorgerecht entzogen und vollständig auf einen Vormund übertragen.

Die leibliche Mutter konnte sich in Deutschland nicht adäquat ausweisen. Sie hatte auf Anraten ihres damaligen Mannes, die Papiere auf dem Weg nach Deutschland in der Schweiz weggeworfen, soe die Mutter vor Gericht. Sie gibt an in Rumänien geboren zu sein. Sie hat versucht mit Screenshots von Dokumenten auf ihrem Handy ihre Papiere nachzuweisen. Dort war sie aber weit jünger als das, was sie bei der Einreise angegeben hatte. Dies akzeptierte das Gericht nicht und forderte sie auf amtliche Kopien nachzuliefen. Aber dann ist sie ja bald auch schon wieder nach Italien zurück gegangen und wir haben, bis auf ein einziges Mal vor ca. 3,5 Jahren, nichts mehr von ihr gehört.

Ich hoffe, die Infos tragen zur besseren Verständlichkeit bei.
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Unionjackstar
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Antwort #6 - 07.09.2024 um 07:15:14
 
Puncherfaust schrieb am 05.09.2024 um 16:26:35:
Also die Einbürgerung wird mit ungeklärter Identität und Staatsangehörigkeit schwierig.

Welche Staatsangehörigkeit hätte es von der Mutter denn abgeleitet?

§ 28 wird deshalb schwierig, weil ihr nun mal nicht die leiblichen Eltern seid. Dafür müsste das Kind schon adoptiert werden. § 36 könnte eventuell klappen. Darüber hinaus müsste die Identität des Kindes aber auch hier geklärt sein.

Für mich sieht das nach einem sehr langwierigen und nervenaufreibenden Weg für euch aus, wenn ihr das in Angriff nehmen wollt ohne Garantie, dass das erfolgreich ausgeht.. Es gibt Möglichkeiten die Weise der Identitätsklärung "abzuschwächen", nämlich wenn man nachweist, dass die Beschaffung entsprechender Dokumente objektiv unmöglich oder subjektiv unzumutbar ist. In eurem Fall geht es dann wahrscheinlich eher um die Unmöglichkeit.

Ihr müsstet also erstmal versuchen einen Reisepass für euer Pflegekind zu besorgen. Dafür müsst ihr zumindest versuchen Kontakt mit der Mutter und der Botschaft des Herkunftslandes aufzunehmen.

Und ganz wichtig: Es geht um die Nachweise. Also wenns geht nicht telefonisch. Und wenn doch, dann zumindest mit anschließender Verschriftlichung des Gesprächs mit Datum, Uhrzeit, usw.

Am besten alles schriftlich, mit doppelter Ausfertigung, Einschreiben. Alles protokollieren. Vielleicht auch mal persönlich mit Zeugen und Fotobeweis zur Botschaft zu gehen. Die Möglichkeiten sind groß. Zudem Kontakt zu der Mutter aufbauen. Versuchen ihren Aufenthalt zu ermitteln, usw. Und alles auch mehrfach wenn erfolgslos.

Und wenn ihr das dann fertig habt geht das gleiche Spiel wieder los, aber dann mit anderen Dokumenten aus der Heimat (wenn das Kind in Deutschland geboren ist, aber mit weniger Aufwand, auch weil die Unmöglichkeit deckungsgleich sein dürfte).

Könnte einige Jahre dauern. Wenn ihr das erfolgreich durchzieht könnte die Behörde dann einfach nach Aktenlage die Identität klären, also in einer Art Gesamtumschau. Ist halt die Frage ob man

a) soweit überhaupt kommt und
b) so eine Gesamtumschau dann erfolgreich wäre.

Ich will da keine falschen Hoffnungen machen, man kann es in Angriff nehmen, würde aber nicht darauf setzen dass es klappt.


Moin,

bzgl. Reisepass: wir haben einen grauen Reisepass für "Staatenlose".

Wir wissen ungefähr, wo sich die leibliche Mutter in Italien aufhält. Auch haben wir eine potenzielle Möglichkeit die Mutter der leiblichen Mutter meines Pflegekindes zu kontaktieren. Wir wollen aber natürlich recht sensibel vorgehen und versuchen, der Mutter nicht falsche Hoffnungen auf ein Treffen oder eine Rückkehr ihres Kindes zu machen, sondern das es nur um rein rechtliche Angelegenheiten zur Verbesserung der Chancen in Deutschland geht.

Auch werden wir versuchen über das örtliche Standesamt bzw. Einweohnermeldeamt (Neapel, Italien) mit viel bitten und betteln eine Kopie der Daten der Mutter zu bekommen, ohne das wir mit der Mutter Kontakt aufbauen müssen. Auch die italienische Botschaft ist noch eine Option, auch wenn wir gehört haben, dass sie in solchen Fällen nicht gerade effektiv arbeiten.

Ja, ein langwieriger Prozess, aber ich denke, wenn wir zunächst die Geburtsurkunde haben und ggf. die Identität der Mutter nachgewiesen ist, dann ist der Rest Argumationssache (Kernfamilie, Art. 6 GG, Bindung, wir sind Mama und Papa, etc.).
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Unionjackstar
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Antwort #7 - 07.09.2024 um 07:40:13
 
Falls ich es noch nicht erwähnt hatte:

mein Sohn/Pflegekind hat einen amtlichen Vormund. Es wurde sämtliches Sorgerecht auf den Vormund übertragen. Leider ist der Vormund nicht sonderlich zuverlässig und bemüht, Dokumente zu beschaffen bzw. sich mit Ausländerrecht auseinander zu setzen. Daher mache ich das, als Vater, bekomme aber alles von meinem Vormund mit Vollmacht unterstützt.
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Antwort #8 - 07.09.2024 um 07:49:48
 
Ah ja, noch was:

Die leiblichen Eltern waren nicht verheiratet.

Bzgl. Adoption: Stand jetzt können wir das erst ab 18 Jahren unseres Pflegekindes machen, außer die Mutter willigt ein.

Ich beziehe mich bei meinem möglichen Versuch auf ein PDF der Servicestelle junger Geflüchtete, insbesondere den Punkt 3. b). Das PDF ist über diesen Link zu bekommen: https://www.servicestelle-junge-gefluechtete.de/fileadmin/uploads/Veranstaltunge...


Gruß,
Thomas
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Antwort #9 - 07.09.2024 um 09:25:26
 
Wenn die Mutter Rumänin ist und damit EU-Bürgerin und das nachweisbar wäre - bräuchte das Kind dann überhaupt eine AE? Wäre es dann nicht freizügigkeitsberechtigter EU-Bürger? Fast noch besser als Deutscher in Deutschland  Smiley. Oder trifft das nicht zu weil es ja seinen LU selber nicht sichern kann?
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Antwort #10 - 07.09.2024 um 21:48:19
 
lottchen schrieb am 07.09.2024 um 09:25:26:
Wenn die Mutter Rumänin ist und damit EU-Bürgerin und das nachweisbar wäre - bräuchte das Kind dann überhaupt eine AE? Wäre es dann nicht freizügigkeitsberechtigter EU-Bürger? Fast noch besser als Deutscher in Deutschland  Smiley. Oder trifft das nicht zu weil es ja seinen LU selber nicht sichern kann?


Hi, ja, das wäre auch noch eine Möglichkeit. Aber ich arbeite im Rahmen der Jugendhilfe derzeit einem frisch 18 gewordenen spanischen Bürger zusammen, der freizügigkeitsberechtigt ist. Er ist Schüler und die Ausländerbehörde kam letzte Woche mit nem Brief an, dass er nun 4 Wochen Zeit hat eine Arbeitstätigkeit von mindestens 10 Stunden die Woche vorzulegen. Ansonsten wird aus Deutschland ausgewiesen. Also auch nicht so goldig die EU Freizügigkeit. Aber ja, besser als Aufenthaltserlaubnis oder Duldung.
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Antwort #11 - 07.09.2024 um 23:47:11
 
Wieso hätte eine Rumänin den Pass verschwinden lassen sollen? Normalerweise ist es ja genau andersrum, dass Leute händedringend rumänische Pässe haben wollen.

Klingt eher so als wäre sie aus Moldau oder so.

Will dazu aber gar nicht zu viel verlieren, ist ja wirklich nur Spekulation.

Es ist gut, dass ihr schon mal eine Spur von der Mutter habt. An eurer Stelle würde ich eure Bemühungen schön dokumentieren. Am besten vielleicht wirklich einen Ordner ablegen und da alles feinsäuberlich abheften. Wenn ihr dann irgendwann z.B. einen Einbürgerungsantrag stellt könnt ihr eine Kopie davon mit senden - vielleicht macht es ja Eindruck beim Sachbearbeiter.
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Antwort #12 - 07.09.2024 um 23:52:40
 
Unionjackstar schrieb am 07.09.2024 um 07:15:14:
bzgl. Reisepass: wir haben einen grauen Reisepass für "Staatenlose".


Wenn das Kind für die deutschen Behörden als Staatenlos gilt, sollte man vielleicht eine Einbürgerung gem. Artikel 2 StaatenlVermG beantragen, sobald es das Alter von 5 Jahren erreicht hat.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #13 - 08.09.2024 um 07:14:09
 
Aras schrieb am 07.09.2024 um 23:52:40:
Wenn das Kind für die deutschen Behörden als Staatenlos gilt, sollte man vielleicht eine Einbürgerung gem. Artikel 2 StaatenlVermG beantragen, sobald es das Alter von 5 Jahren erreicht hat.


Es gibt einen Unterschied zwischen "Staatenlos" und "Staatsangehörigkeit ungeklärt". In diesem Fall trifft Zweites zu. Staatenlos ist jemand, der keiner Ethnie oder Land zugehörig ist, z.b. Kurden oder Menschen, die aufgrund von Naturkatastrophen ihren Staat verloren haben. Aber es gibt ja eine Spur, nämlich dass die Mutter womöglich rumänisch ist. Warum er einen grauen Reisepass hat, war uns auch unklar. Da scheint auch die Ausländerbehörde nicht genau die Definition zu kennen, aber hey, da will ich mich gar nicht beschweren. Er hat zumindest einen Reisepass.  Smiley

Und warum die leibliche Mutter ihren Pass weg geworfen hat ist uns bis heute auch schleierhaft. Wir gehen davon aus, dass die Mutter keinerlei eigenen Wert hat und sich ihrem damaligen Lebensgefährten und seiner "Intelligenz" untergeordnet hat. "Der Mann weiß schon Bescheid, ich bin nur die dumme Frau".
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