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Erfolgs-Chancen Remonstration (Gelesen: 635 mal)
BaKoeln3Mattis
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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31.08.2024 um 20:56:11
 
Hallo zusammen,

meine Freundin hat für 1,5 Jahre in Deutschland gelebt und hier ein FSJ gemacht. Weil sie in diesen Jahren Deutschland lieben gelernt hat und hier bessere Perspektiven für ihre Zukunft sieht würde sie langfristig lieber in Deutschland leben als in ihrem Heimatland (Peru). Als ersten Schritt wollte sie dafür ihr Deutsch verbessern. Deswegen hat sie nach ihrer Rückkehr nach Peru ein Visum für einen Sprachkurs beantragt, der leider abgelehnt wurde.

Es wurde die Plausibilität des Vorhabens Deutsch zu lernen angezweifelt, weil sie in den 1,5 Jahren hier in Deutschland (aus verschiedenen Gründen) kein sehr hohes Niveau erreicht hat. Weil sie sich unsicher in der Grammatik fühlte, wollte sie nochmal mit A2 starten.

Außerdem wurde ihr vorgeworfen, dass sie sich illegal in Deutschland aufgehalten habe, weil im Pass nur ein Visum für ein Jahr eingetragen ist. Das liegt daran, dass ein Aufenthaltstitel für die Verlängerung des FSJ vom Ausländeramt, trotz vielen Nachfragen und Aufforderungen nie bearbeitet wurde. Sie hatte also nur ein Fiktionsrecht, dies war der Botschaft aber natürlich nicht bekannt.

Nach der Ablehnung ist sie für einen 3-monatigen Aufenthalt (90/180-Regel) nach Deutschland gekommen um hier immerhin einen Teil ihres Plans umzusetzen und hat Deutsch gelernt. In dieser Zeit hat sie das B1-Niveau erreicht. Ein Monat nach Ablehnung hat sie außerdem eine Remonstration eingereicht und dabei die Sache mit dem angeblich illegalen Aufenthalt aufgeklärt. Außerdem hatte sie in der Zwischenzeit ein A2-Zertifikate gemacht und das mit eingereicht um die Plausibilität zu erhöhen, dass sie tatsächlich Deutsch lernen möchte.

Jetzt ist die Remonstration 2 Monate her und sie musste wieder ausreisen und ihren B2-Kurs abbrechen. Sie hat wenig Hoffnung wegen der Remonstration und überlegt sich neu zu orientieren und eventuell ihren alten Beruf in Peru auszuüben oder Alternativen in anderen Ländern zu suchen.

Ich hätte ein paar Fragen zu der Sache:

1. Wie seht ihr die Chances, dass die Remonstration Erfolg hat?

2. Kann die Botschaft einen neuen Grund vorbringen, warum das Visum nicht erteilt werde kann? Vielleicht fällt ihr auf, dass es ein anderes Problem gibt, oder sie nennt plötzlich eine fehlende Rückkehrbereitschaft als Ablehnungsgrund, obwohl vorher davon nie die Rede war. Ist das möglich?

3. Ist es Ratsam die neuen Erfolge beim Deutsch lernen der Botschaft mitzuteilen? Ist das überhaupt möglich? Immerhin könnte das die Plausibilität weiter erhöhen.

Danke für alle Antworten!





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roseforest
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 31.08.2024 um 21:43:42
 
Was hat sie denn jetzt genau für einen Sprachnachweis ? Du schreibst sie hat b1 aber auf der anderen Seite schreibst du sie musste a2 abbrechen ?

Sie scheint ja durchaus motiviert zu sein . Was genau hat sie denn ? Vllt studiert oder einen Ausbildung die zumindest Teilanerkennung finden würde ?
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roseforest
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 31.08.2024 um 21:47:16
 
Bzw was will sie denn jetzt ? Eine Ausbildung oder Studium oder was ?

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BaKoeln3Mattis
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Antwort #3 - 31.08.2024 um 21:48:51
 
Beim ersten Antrag hatte sie überhaupt keinen Nachweis. Bei der Remonstration hatte sie ein A2 "Zertifikat" der Sprachschule und hat dieses Zertikat mitgeschickt. Inzwischen hat sie ein A2 Goethe Zertifikat und ein B1 "Zertifikat" der Sprachschule. Inwieweit die Botschaft ein Zertifikat/Zeugnis einer Schule akzeptiert weiß ich nicht, ich kann aber sagen, dass dort ein Test gemacht wurde, der stark and Telc angelehnt ist und auch das entsprechende Niveau hat.
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BaKoeln3Mattis
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 31.08.2024 um 21:51:37
 
Naja sie braucht ja mindestens B2, besser C1 für die weiteren Schritte. Ob es eine Ausbildung wird oder ein Studium ist noch nicht so klar. Sie konnte ja auch nicht besonders gut planen ohne zu wissen, ob sie dieses Niveau erreichen kann und wie es mit dem Visum weiter geht. Ihre Qualifikation aus Peru ist durchaus auch nicht schlecht (sie hat einen Bachelor in Umweltwissenschaften) eine Arbeitssuche wäre grundsätzlich auch möglich aber wahrscheinlich nicht bevor ihr deutsch besser ist.
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roseforest
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Antwort #5 - 31.08.2024 um 22:21:03
 
Das würde ich so nicht sagen . Ich kenne fälle aus den Philippinen da wurde mir Goethe a1 ein Visum für ein Sprachkurs start ab a2 erteilt ...

Gar kein Nachweis ist Natürlich schlecht .. und remortstuin immer schwierig. . Ich würde lieber einen neuen Antrag stellen

Schau dir mal die Chance Karte an. Wenn sie unter 35 ist, aber Englisch b2 kann und kein Deutsch, aber ich Abschluss Teil anerkannt ist könnte es eine Möglichkeit geben .

Deswegen schreibe mal genau was sie kann und hat..

By the way : heiraten wâre auch eine Option. Zwinkernd
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reinhard
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Antwort #6 - 31.08.2024 um 22:27:37
 
Ich halte es für sinnvoll, wenn sie in Peru Deutsch lernt und sich dann gründlich informiert, bevor sie wieder ein Visum beantragt.

Die Verlängerung einer AE als Au-Pair zu beantragen zeigt überdeutlich, dass sie kaum Deutsch kann und überhaupt keine Informationen hat. Und dann funktioniert alles andere meistens auch nicht.

Schick Ihr einen Link zum Forum, damit sich sich auch hier (auf Deutsch) informieren und nachfragen kann.
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BaKoeln3Mattis
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Antwort #7 - 31.08.2024 um 22:43:02
 
Danke für die Antworten.

Die Remonstration ist ja schon gestellt, diese wird sie auf jeden Fall abwarten bis sie sich entscheidet was sie tun wird.

Danke fürs Aufzeigen anderer Möglichkeiten (neuer Antrag, Heirat, Chancenkarte), das sind alles Möglichkeiten, aber wieder mit einiger Wartezeit und ungewissem Ausgang (nur eine Heirat wäre wohl relative sicher). Diese Bürokratie und wie mit ihr hier auf Ämtern und in der Botschaft umgegangen wird, schreckt sie eher davon ab ihre Zukunft in Deutschland zu sehen.

@Reinhard Sie war nie Au-Pair. Sie hat hier mithilfe einer Organisation, die sowas von und nach Süfamerika vermittelt ein freiwilliges soziales Jahr gemacht. Dieses hat sie um ein halbes Jahr verlängert, damals hatte sie die Pläne langfristig in Deutschland leben zu wollen aber noch nicht.

Wie kommst du darauf, dass sie schlecht informiert ist? B1 würde ich übrigens nicht als "kaum deutsch können" bezeichnen, aber es ist sicher noch zu schlecht um Amtsdeutsch und alles was dazu gehört zu verstehen.
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BaKoeln3Mattis
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Antwort #8 - 01.09.2024 um 21:22:29
 
reinhard schrieb am 31.08.2024 um 22:27:37:
Ich halte es für sinnvoll, wenn sie in Peru Deutsch lernt und sich dann gründlich informiert, bevor sie wieder ein Visum beantragt.

Die Verlängerung einer AE als Au-Pair zu beantragen zeigt überdeutlich, dass sie kaum Deutsch kann und überhaupt keine Informationen hat. Und dann funktioniert alles andere meistens auch nicht.

Schick Ihr einen Link zum Forum, damit sich sich auch hier (auf Deutsch) informieren und nachfragen kann.


Du scheinst das ganze Vorhaben ja nicht wirklich gut zu finden. Kannst du das erklären? Mir ist nicht klar, warum es besser für sie wäre in Peru zu lernen als in Deutschland. Auf meine Fragen bist du leider überhaupt nicht eingegangen. Deine ganze Antwort enthält irgendwie keinerlei Erklärung wie du zu deinem Ratschlag kommst.
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Antwort #9 - 01.09.2024 um 22:08:25
 
BaKoeln3Mattis schrieb am 31.08.2024 um 21:51:37:
Ob es eine Ausbildung wird oder ein Studium ist noch nicht so klar.

Das sollte aber klar sein. Sie muss einen Plan haben was sie machen will. Sprachkurs in D ohne zu wissen, wozu sie diesen benötigt macht wenig Sinn.
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reinhard
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Antwort #10 - 01.09.2024 um 22:27:00
 
BaKoeln3Mattis schrieb am 01.09.2024 um 21:22:29:
Du scheinst das ganze Vorhaben ja nicht wirklich gut zu finden. Kannst du das erklären? Mir ist nicht klar, warum es besser für sie wäre in Peru zu lernen als in Deutschland. Auf meine Fragen bist du leider überhaupt nicht eingegangen. Deine ganze Antwort enthält irgendwie keinerlei Erklärung wie du zu deinem Ratschlag kommst.



Das Deutsch-Lernen, das Bestehen der Prüfung und der anschließende Visumantrag sind einfach das normale Verfahren, das jedes Jahr mehrere Zehntausend Antragsteller:innen durchmachen.

Erst Visum, dann erst die Voraussetzungen herstellen wird ja in der Regel abgelehnt.

Insofern hat das reguläre Verfahren bessere Chancen. Für das Visum braucht sie außer dem Sprachzertifikat entweder die Zulassung einer Universität oder einen Ausbildungsvertrag.

Was ich gut oder schlecht finde, spielt ja überhaupt keine Rolle. Ich finde ihren Plan besser. nur wird er nicht funktionieren, weil die deutsche Botschaft ja auch ihre Vorschriften und Richtlinien hat.
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Antwort #11 - 01.09.2024 um 23:44:40
 
reinhard schrieb am 01.09.2024 um 22:27:00:
Erst Visum, dann erst die Voraussetzungen herstellen wird ja in der Regel abgelehnt.


Das ist ein guter Hinweis, auf solche Erfahrungswerte hatte ich gehofft. Heißt also, das neue Zertifikat hinschicken bringt nichts?

Wenn man die Praxis nicht kennt, scheint das Sprachvisum eine gute Idee zu sein. Immerhin existiert das Visum nach § 16f Abs. 1 AufenthG, es wird auf den Seite der Botschaften und auf Seiten wie www.make-it-in-germany.com vorgestellt. Es gibt auch Sprachschulen, die einen für die Beantragung eines solchen Visums gegen Bezahlung unterstützen. Auch eine "Beratung" über die "Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland" der Bundesregierung machte nicht den Anschein, dass Sprachkursvisa sowieso alle abgelehnt werden.

Wir kennen aus dem Bekanntenkreis einen Fall in dem direkt in Deutschland während dem FSJ auf einen Aufenthalt nach § 16f Abs. 1 AufenthG gewechselt wurde. Das war auch kein Problem, aber die Praxis in manchen Botschaften ist anscheinend eine andere. In der Sprachschule, in der meine Freundin war, gibt es durchaus auch Schüler, die mit einem Sprachkursvisum hier sind.

Hier davon zu sprechen, dass meine Freundin "überhaupt keine Informationen hat", finde ich nicht angebracht.

Ich habe zwar bisher keine Antworten auf meine Fragen erhalten aber von den Sachen die ich hier im Forum gelesen habe sieht es anscheinend schlecht aus um die Remonstration also schätze ich es so ein:

1. Wie seht ihr die Chances, dass die Remonstration Erfolg hat? -> Sehr gering.

2. Kann die Botschaft einen neuen Grund vorbringen, warum das Visum nicht erteilt werde kann? Vielleicht fällt ihr auf, dass es ein anderes Problem gibt, oder sie nennt plötzlich eine fehlende Rückkehrbereitschaft als Ablehnungsgrund, obwohl vorher davon nie die Rede war. Ist das möglich? -> Botschaften dürfen generell alles, und haben unendlichen Ermessensspielraum, solange kein Rechtsanspruch auf das Visum besteht.

3. Ist es Ratsam die neuen Erfolge beim Deutsch lernen der Botschaft mitzuteilen? Ist das überhaupt möglich? Immerhin könnte das die Plausibilität weiter erhöhen. -> bringt nichts
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Antwort #12 - 02.09.2024 um 00:06:54
 
reinhard schrieb am 01.09.2024 um 22:27:00:
Was ich gut oder schlecht finde, spielt ja überhaupt keine Rolle. Ich finde ihren Plan besser. nur wird er nicht funktionieren, weil die deutsche Botschaft ja auch ihre Vorschriften und Richtlinien hat.


Welche Vorschriften und Richtlinien sind das? Im "Visumhandbuch" finde ich nur Aussagen wie

"Intensivsprachkurse nach § 16f Abs. 1 AufenthG kommen in verschiedenen Konstellationen in
Betracht. Es liegt dabei im Interesse der Bundesrepublik Deutschland, dass Ausländer die deutsche Sprache erlernen, sei es etwa, weil sie die in Deutschland erlernten Sprachkenntnisse im
Ausland anwenden werden oder sei es, weil sie eine Ausbildung oder eine Erwerbstätigkeit in
Deutschland anstreben."

"Deutschkenntnisse sind im Vorfeld nicht zwingend erforderlich. Auch einem Ausländer, der
keinerlei Vorkenntnisse der deutschen Sprache hat, kann grundsätzlich ein Visum für einen
Sprachkurs in Deutschland erteilt werden."

Der folgende Satz aus dem Visumhandbuch bringt es auf dem Punkt, warum das Selbststudium bis B2 im Heimatland nicht der Optimalfall ist:

"Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wird durch einen vorherigen, längeren Aufenthalt in Deutschland, vorzugsweise als sprachlicher Aufenthalt, deutlich befördert."

Ich verstehe, dass die Realität anders aussieht, aber sind das nicht die Vorschriften, nach denen die Visa entschieden werden sollen? Natürlich wird dort auch viel Ermessen eingeräumt und es gibt Interpretationsspielraum, aber kannst du mir die Stelle nennen, die grundsätzlich gegen den Wunsch meiner Freundin spricht einen Sprachkurs in Deutschland zu absolvieren?
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reinhard
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Antwort #13 - 02.09.2024 um 12:06:11
 
Wenn Du meinst, versucht es einfach.
Die normale Möglichkeit könnt Ihr ja im Auge behalten.
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Fred Dust
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Antwort #14 - 02.09.2024 um 21:41:17
 
"Ihre Qualifikation aus Peru ist durchaus auch nicht schlecht (sie hat einen Bachelor in Umweltwissenschaften)" - Rand-Tip:

Abschluss bei ANABIN für Deutschland anerkennen lassen. Damit ist Grundlage für akademische Arbeitssuche gegeben. Erweitert ihre Möglichkeiten deutlich.
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