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Nach Heirat in Indonesien Familienzusammenführung in DE? (Gelesen: 791 mal)
tommy_de
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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27.08.2024 um 19:06:15
 
Hallo werte Gemeinde,

habe schon viel still mitgelesen, brauche nun jedoch einmal euren Rat und bin für jeden Tipp dankbar.

Hintergrund: Beim Standesamt in DE das Ehefähigkeitszeugnis erhalten und übersetzen lassen inkl. Apostille. Anschließend alle weiteren Dokumente in Indonesien fertig gemacht und dann dort muslimisch geheiratet. Mit dem Heiratsbuch und weiteren Dokumenten wie A1 und Incoming-Versicherung hat mein Mädel dann die Familienzusammenführung bei der Botschaft in Jakarta beantragt. Dieser Antrag wurde jedoch vorerst abgelehnt weil sie aktuell (bis Ende September) noch in Italien studiert und ihren Master beendet.

Sie soll nun einen Exit-Letter vorlegen, der bestätigt, dass sie Italien verlassen hat, obwohl sie ja bereits in Jakarta ist und vor Ort die Familienzusammenführung beantragt. Die Uni hat ihr nun bestätigt, dass sie nur noch eine Prüfung online macht und nicht wieder ins Land einreisen wird. Reicht das aus oder können wir die Familienzusammenführung erst nach Ablauf vom Studentenvisa beantragen?

Tausend Dank für jede Hilfe und jeden Tipp.

Tommy
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tommy_de
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 28.08.2024 um 06:23:30
 
Ein kleines Update: Die Botschaft besteht auf den Exit Letter, welchen wir aber wohl nicht besorgen können.

Können wir also die Familienzusammenführung "erst" anfordern, wenn die Studentenvisa abgelaufen ist?
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 28.08.2024 um 08:22:04
 
Anscheinend schon. Der Antrag muss am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes gestellt werden. Bei ihr momentan eben Italien. Nur wenn sie nachweisen könnte dass das Studium beendet ist und sie wieder in ihrem Land lebt wäre Indonesien zuständig. Aus irgendeinem Grund muss ja die Botschaft in Jakarte auf die Idee gekommen sein dass sie nicht zuständig ist, irgendwas muss sie eingereicht haben, was auf Zuständigkeit Italien hinweist.
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Aras
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Antwort #3 - 28.08.2024 um 11:08:35
 
Woraus ergibt sich denn die Zuständigkeitsfrage? Der Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes ist derzeit Indonesien.

Also das ist doch etwas übergriffig.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #4 - 29.08.2024 um 17:10:59
 
Aras schrieb am 28.08.2024 um 11:08:35:
Woraus ergibt sich denn die Zuständigkeitsfrage?

Möglicherweise aus den vorgelegten Dokumenten.

Ebenso wie man durchaus mechanische Denkweisen in den AV trifft - "Sie müssen erst sechs Monate in unserem Amtsbezirk leben, bevor sie hier einen Antrag stellen können!" - gibt es auch höchst erfinderische Versuche, AV von einem gewöhnlichen Aufenthalt zu überzeugen, den es gar nicht gibt.

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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #5 - 29.08.2024 um 17:49:47
 
Klingt so als geht die Botschaft davon aus, dass der gewöhnliche Aufenthalt noch in Italien ist und sie nur für den Heimatbesuch in Indonesien ist. Würde ich zumindest auch denken, wenn sie bis Ende September noch den italienischen Master fertig machen will.

Eine Abmeldung hat sie nicht? Laut kurzer Google-Recherche hätte sie sich abmelden müssen, wenn sie dauerhaft Italien verlässt. Wenn nicht macht das die Einschätzung der Botschaft auch nochmal nachvollziehbarer.
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mgb
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 30.08.2024 um 08:13:37
 
Welchen Aufenthaltstitel besitzt denn die Ehefrau für Italien?
Vielleicht braucht es erst gar kein Visa für die Familienzusammenführung.
Siehe AufenthV §39 Nr. 6.
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tommy_de
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #7 - 30.08.2024 um 17:51:27
 
Puncherfaust schrieb am 29.08.2024 um 17:49:47:
Klingt so als geht die Botschaft davon aus, dass der gewöhnliche Aufenthalt noch in Italien ist und sie nur für den Heimatbesuch in Indonesien ist. Würde ich zumindest auch denken, wenn sie bis Ende September noch den italienischen Master fertig machen will.

Eine Abmeldung hat sie nicht? Laut kurzer Google-Recherche hätte sie sich abmelden müssen, wenn sie dauerhaft Italien verlässt. Wenn nicht macht das die Einschätzung der Botschaft auch nochmal nachvollziehbarer.


Nein, sie hat leider keine Abmeldung.

Wir würden auch erneut den Flug und Hotels in Italien bezahlen, jedoch kann uns aktuell niemand garantieren, dass wir so ein Papier auch bekommen in Italien beim Einwohnermeldeamt, da ihre "permesso di soggiorno" (residence permit) eh abgelaufen ist in Italien.

Im Moment kann meine Frau sich auch nicht mehr für einen Termin nach September bei der Botschaft anmelden, ihr Ausweis scheint im System gesperrt zu sein und sie bekommt eine Fehlermeldung.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #8 - 30.08.2024 um 17:53:55
 
mgb schrieb am 30.08.2024 um 08:13:37:
Welchen Aufenthaltstitel besitzt denn die Ehefrau für Italien?
Vielleicht braucht es erst gar kein Visa für die Familienzusammenführung.
Siehe AufenthV §39 Nr. 6.


Beim Aufenthaltstitel bin ich mir nicht sicher. Es ist eben ein normales Studentinvisum für Italien.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #9 - 30.08.2024 um 17:59:43
 
Vermutlich ist es kein Visum.
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lottchen
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Antwort #10 - 31.08.2024 um 12:17:57
 
tommy_de schrieb am 30.08.2024 um 17:51:27:
, jedoch kann uns aktuell niemand garantieren, dass wir so ein Papier auch bekommen in Italien beim Einwohnermeldeamt, da ihre "permesso di soggiorno" (residence permit) eh abgelaufen ist in Italien. 

Wie will sie denn nach Italien einreisen wenn sie keinen Aufenthaltstitel mehr hat? Wieso ist der Titel abgelaufen, wieso hat sie ihn nicht verlängert? Hat sie den aufgelaufenen Titel eingereicht um nachzuweisen, dass ihr gewöhnlicher Aufenthalt eben nicht mehr in Italien ist?
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roseforest
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Antwort #11 - 31.08.2024 um 14:56:09
 
Ich würde die Botschaft anschreiben bzw mit ihr sprechen. Hat sie denn den Antrag nun abgegeben oder hat sie offiziell eine Ablehnung schriftlich bekommen ?

Ich denke das einfachste wäre der Botschaft vorzuschlagen zu warten bis das Visum abläuft und dann den Antrag zu bearbeiten. Ende September ist ja nun wirklich nicht mehr lange.

Was mich jetzt aber irritiert du schreibst ihr Visum wäre noch güktig aber ihr Residence permit abgelaufen ?! Hat sie der Botschaft den abgelaufenen residence permit gezeigt ?
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tommy_de
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Antwort #12 - 31.08.2024 um 22:49:50
 
lottchen schrieb am 31.08.2024 um 12:17:57:
Wie will sie denn nach Italien einreisen wenn sie keinen Aufenthaltstitel mehr hat? Wieso ist der Titel abgelaufen, wieso hat sie ihn nicht verlängert? Hat sie den aufgelaufenen Titel eingereicht um nachzuweisen, dass ihr gewöhnlicher Aufenthalt eben nicht mehr in Italien ist?

Sie hat die erste Hälfte vom Studium in Italien absolviert und ist dann nach Deutschland für die zweite Hälfte.

Ihr Aufenthaltstitel ist das Visum für das Studium. Damit kann sie sich komplett frei in Schengen für die Dauer des Studiums bewegen mit einer Mobilitätsbescheinigung.

Sie hat den abgelaufenen Titel vorgezeigt, es wurde jedoch das Visum als Maßstab gesetzt, da sie ja mit dem Visa wieder einreisen kann.
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tommy_de
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #13 - 31.08.2024 um 22:52:12
 
roseforest schrieb am 31.08.2024 um 14:56:09:
Ich würde die Botschaft anschreiben bzw mit ihr sprechen. Hat sie denn den Antrag nun abgegeben oder hat sie offiziell eine Ablehnung schriftlich bekommen ?

Ich denke das einfachste wäre der Botschaft vorzuschlagen zu warten bis das Visum abläuft und dann den Antrag zu bearbeiten. Ende September ist ja nun wirklich nicht mehr lange.

Was mich jetzt aber irritiert du schreibst ihr Visum wäre noch güktig aber ihr Residence permit abgelaufen ?! Hat sie der Botschaft den abgelaufenen residence permit gezeigt ?

Den Antrag hat sie nicht abgegeben, da dies nur persönlich geht und sie ihn nicht angenommen haben.

Ja, die Residence permit zeigte sie vor. Trotzdem geht die Botschaft wohl davon aus, dass der Lebensmittelung noch Italien ist weil das Studium ja noch läuft. Ist ja auch irgendwie verständlich ist.

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mgb
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Antwort #14 - 01.09.2024 um 01:44:40
 
Hat jetzt die Ehefrau noch ein gültiges italienisches Visum Typ-D mit ursprünglich 12 Monaten Gültigkeit oder wie?
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