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Einbürgerung Hürde Spracherwerb (Gelesen: 927 mal)
lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 01.09.2024 um 22:43:08
 
https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/einbu...
Zitat:
Ausnahmen für Menschen mit Behinderung, Krankheit oder hohem Alter
   Wenn Sie krank sind oder eine Behinderung haben und deshalb nicht das Niveau B1 erreichen konnten. Sie brauchen dann ein ärztliches Attest als Bestätigung für Ihre Krankheit oder Ihre Behinderung.
    Wenn es Ihnen sehr schwerfällt, Deutsch zu lernen, weil Sie alt sind. Das gilt ab 65 Jahren.
    Wenn Sie älter als 60 Jahre sind und bereits seit zwölf Jahren in Deutschland leben. Dann können ebenfalls geringere Deutschkenntnisse genügen.
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #16 - 02.09.2024 um 17:29:15
 
lottchen schrieb am 01.09.2024 um 22:43:08:
    Wenn Sie älter als 60 Jahre sind und bereits seit zwölf Jahren in Deutschland leben. Dann können ebenfalls geringere Deutschkenntnisse genügen.


Schon lustig, dass eine offizielle Stelle des Bundes so einen Unsinn schreibt. Also selbst wenn wir jetzt mal bejahen würden, dass ab 60 altersbedingt das Erlernen der deutschen Sprache nicht möglich ist (was wie gesagt nicht der Fall ist), dann wären gar keine Deutschkenntnisse mehr erforderlich, da dann komplett auf den Nachweis von Sprachkenntnissen verzichtet wird. Es ist also nicht so, dass dann auch geringere Deutschkenntnisse genügen können. Es genügen dann gar keine Deutschkenntnisse.

@TE: Ja, der Ist-Zustand ist wichtig. Vergängliche Versäumnisse können aber für 8 Jahre berücksichtigt werden. Ungeachtet dessen müsstet ihr aber immer noch nachweisen oder mindestens glaubhaft machen, dass das Erlernen von Deutschkenntnissen aufgrund des Alters nicht mehr möglich ist. Und "die Kurszeiten kollidieren mit der Arbeitszeit" ist eben kein solcher Grund. Wenn dem so wäre würde jeder Ausländer der Vollzeit arbeitet eingebürgert werden, egal ob er deutsch spricht oder nicht.

Es gibt mit Sicherheit auch Onlinekurse, Apps oder sonst was mit dem man Lernen kann. Der VHS-Kurs ist nicht die einzige Möglichkeit eine Sprache zu lernen. Ich lerne z.B. auch gerne Sprachen nebenbei, derzeit ukrainisch und spanisch...und das auch neben meiner Vollzeitarbeit  Zwinkernd
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