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Unlösbare Probleme mit Ablaufenden ukrainischen Reisepass (Gelesen: 578 mal)
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ukrainisch
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27.08.2024 um 11:27:09
 
Hallo,

ich wende mich mit meinem Anliegen an die Plattform hier aus purer Verzweiflung, ich weiß leider mittlerweile nicht mehr weiter oder was ich noch tun kann.

Folgende Situation:
Ich bin Anfang 30, verheiratet und Vollzeit Berufstätig in einem angesehenen Beruf. Ich bin in Deutschland geboren und lebe mein ganzes Leben hier. Ich bin jedoch leider noch immer ukrainischer Staatsbürger. Einer Einbürgerung steht leider eine Cannabis Jugendsünde im Weg die in einer Vorstrafe resultierte (10 Jahre her). Aufgrund dieser kann ich leider keinen deutschen Pass erhalten, das habe ich bereits versucht, auch eine Ausnahme bzw Härtefall wurde von der Regierung abgelehnt.

Nun das Problem: seit April verlängert die Ukraine keine Reisepässe mehr für Wehrpflichtige Männer die im Ausland leben. Bzw mittlerweile verlängern sie die Pässe auch im Ausland jedoch erst nachdem man sich bei der Armee als Wehrpflichtig gemeldet hat. Diese Anmeldung bei der Armee ist ausschließlich digital per App oder in der Ukraine selbst möglich beim Rekrutierungsbüro. Der Zugang zur App ist jedoch an Dokumente geknüpft die ich nicht besitze (Ukrainisches Konto, SteuerID etc). Ich habe nichts davon und kann somit auch nicht auf die App zugreifen.
Gleichzeitig ist in die Ukraine zu reisen ebenfalls keine Option da mittlerweile Gesetze existieren die Wehrpflichtigen Männern die erneute Ausreise verbietet. Das heißt einmal drinnen kommt man nicht mehr raus. Zudem habe ich zur Ukraine selbst echt gar keinen Bezug. Ich war da seit frühester Kindheit kein einziges Mal und spreche auch nicht die Sprache. Ich fühle mich komplett deutsch, daher ist die Situation leider für mich extrem befremdlich.

Mein ukrainischer Reisepass und mein unbefristeter Aufenthaltstitel laufen beide Ende Oktober ab. Ich sehe keine Chance an einen neuen Pass zu kommen. Ich war bereits bei der ukrainischen Botschaft mit meinem Vater als Zeugen und Dolmetscher jedoch lassen die einen ohne Anmeldungsbescheinigung der Armee nicht Mal ins Gebäude...

Was ich bisher versucht habe:
- deutsche Staatsbürgerschaft beantragt
- Härtefall beantragt um eingebürgert zu werden bei der Regierung
- Löschung aus dem Bundeszentralregister beantragt so dass keine Vorstrafe mehr eingetragen ist
- Reisepass für Ausländer (grauer pass) beantragt

Leider fühlte sich bisher keine dieser Behörden für meinen Fall zuständig, ich habe nur negative Antworten erhalten. Niemand möchte mir helfen! Ständig heißt es meine Situation sei kein Ausnahme- oder Härtefall! Nicht Mal den grauen Pass möchte man mir geben!!

Ich weiß nun aktuell nicht weiter, denn ich reise viel und regelmäßig und die Aussicht ab Oktober keine Dokumente mehr zu haben ist katastrophal!! Mir ist bewusst dass ich an der Vorstrafe selbst schuld bin aber damals war ich einfach noch wirklich jung und maximal dumm, heute bin ich erwachsen und komplett ein anderer Mensch - das kann und darf doch nicht darin resultieren dass ich am Ende in einem Krieg lande...

Ich bin wirklich am Ende und habe große Sorgen wegen der Zukunft. Falls irgendwer einen Rat weiß oder helfen kann meldet euch bitte!!
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 27.08.2024 um 11:47:50
 
Wann hast du den Reisepass für Ausländer beantragt? War das vor oder nach April?
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Antwort #2 - 27.08.2024 um 12:13:24
 
Puncherfaust schrieb am 27.08.2024 um 11:47:50:
Wann hast du den Reisepass für Ausländer beantragt? War das vor oder nach April?


Hallo
Also richtig beantragt habe ich es nicht - ich habe bei unserem Ausländeramt angerufen und nachgefragt wie ich da vorgehen soll um diesen zu beantragen. Das war erst gestern. Da hieß es am Telefon schon dass es den grauen Pass nur in absoluten Ausnahmen gibt und ich soll bitte den Sachverhalt per Mail schriftlich erläutern. Habe ich auch gemacht gestern, heute kam die Antwort mein Fall sei keine Begründung für den Pass und es sei lediglich meine Pflicht als ukrainischer Bürger etc PP und auch dass ihnen nichts bekannt sei zu dem Sachverhalt mit der zwingend nötigen Armee Registrierung. Man sagte laut ihren Informationen sei das nicht so und fertig...

Daraufhin war ich jetzt wirklich komplett verzweifelt und habe im Netz nach Hilfe gesucht sowie unserem Bürgermeister geschrieben...
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reinhard
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Antwort #3 - 27.08.2024 um 12:48:37
 
Das heißt: Du hast nichts beantragt, es ist nichts abgelehnt worden.

Und Du bist jetzt total verzweifelt.

Wenn Du etwas für Dich tun willst, dann stell doch erst einmal die nötigen Anträge. Warte die Entscheidungen ab. Hör auf, mit Behörden darüber zu reden, welche Anträge Du vielleicht stellen willst.

Stell die Anträge und schreibe gute Begründungen. Dokumentier alles ordentlich (Ringbuch, Klarsichthüllen). Nimm mit einer Migrationsberatung Kontakt auf, dass Du nicht alleine bis, oder schreibe hier weiter.
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Antwort #4 - 27.08.2024 um 12:56:59
 
Da fängt es ja bereits an. Wo erhalte ich den Antrag?
Ja bei der zuständigen Behörde. Die kontaktiere ich und statt mir einen Antrag zu geben heißt es - "moment wie Sie wollen den grauen Pass? Das ist nicht so einfach...schreiben Sie eine Mail mit Begründung". Ja und daraufhin heißt es sorry machen wir nicht.
Was bleibt mir dann? Ich wollte ja nicht einfach quatschen aus Not oder Langeweile sondern wissen wie und wo ich den Antrag findem und stellen kann... Bin ich ja bei dir dass ich es formal einreiche. Aber die Behörde möchte es gar nicht soweit kommen lassen offenbar
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Aras
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Antwort #5 - 27.08.2024 um 13:08:00
 
Du hast also beim zuständigen Gericht oder dem Ministerpräsidenten geschrieben und die Streichung deiner  Straftat bezüglich Canabis beantragt? War das vor oder nach der Canabis-Legalisierung?
Worum ging es denn denn konkret?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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i4a rocks!


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Antwort #6 - 27.08.2024 um 13:30:12
 
Aras schrieb am 27.08.2024 um 13:08:00:
Du hast also beim zuständigen Gericht oder dem Ministerpräsidenten geschrieben und die Streichung deiner  Straftat bezüglich Canabis beantragt? War das vor oder nach der Canabis-Legalisierung?
Worum ging es denn denn konkret?


Hallo, bei der Straftat ging es um Handel mit BTM (Cannabis). In Wahrheit hab ich einfach für mich und meinen Freundeskreis bei einem Kontakt Gras geholt regelmäßig aber als der Dealer aufflog hat er alle seine Kunden als richtige Händler dargestellt und gegen alle ausgepackt.
Dumm wie ich war habe ich damals einfach einem Vergleich zugestimmt welcher auf 1 Jahr und 4 Monate auf  3 Jahre Bewährung raus lief. Ich habe damals dann komplett mit Cannabis aufgehört und mir seit dem nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Leider hängt mir der Mist nun bis heute noch nach und das noch einige Jahre lang leider... Das ganze war 2015 aber die Verurteilung erfolgte Ende 2016

Nunja da der Handel nachwievor strafbar ist hilft mir die Legalisierung und die damit verbundene Amnestie leider nicht.

Ich habe einen Antrag gestellt beim Bundesjustizamt in Bonn zwecks Löschung des Eintrags mit der Begründung dass ich dann eben eingebürgert werden kann und somit der Kriegsgefahr entgehe. Dieser wurde abgelehnt weil eine Einbürgerung kein Grund für eine Löschung darstellt.

Außer der einen Vorstrafe spricht ja sonst rein gar nichts gegen eine Einbürgerung, im Rathaus sagte man mir ich wäre eigentlich der ideale Kandidat aber nunja geht eben leider nicht.
Die Bearbeiterin mit der ich damals zu tun hatte gab mir eben den Tipp bei der Bezirksregierung bei uns einen Antrag zu stellen auf Härtefallentscheidung. Die Regierung hat sich das ganze angesehen und meinte sie können das nicht selbst entscheiden sondern nur dem Bayrischen Innenminister vorlegen der sei der einzige der mich einbürgern könnte trotz Vorstrafe. Aber dass sie nicht dazu bereit sind es ihm vorzulegen. War also auch eine Sackgasse. Für die ich auch noch zusätzlich zur Kasse gebeten wurde lol für die Ablehnung. Ich bin dann nicht weiter dagegen vorgegangen weil bei einer anwaltlichen Beratung hieß es die Erfolgsaussichten seien bei vielleicht 5% (optimistisch betrachtet) und die voraussichtlichen Kosten sind bei sowas immer im vierstelligen Bereich da der Streitwert wohl (fiktiv) sehr hoch angesetzt wird.

Langer Rede kurzer Sinn ich habe echt alles versucht was mir einfällt. Wie gesagt heute sogar dem Bürgermeister unserer Stadt geschrieben...nur bei der Presse war ich noch nicht...weiß einfach nicht weiter es muss doch irgendwie einen Weg geben wie ich hier in Ruhe mein Leben führen und meine Familienplanung fortsetzen kann. Stattdessen habe ich halt wirklich Angst am Ende noch abgeschoben zu werden....
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Antwort #7 - 27.08.2024 um 13:49:26
 
Infostream schrieb am 27.08.2024 um 12:56:59:
Da fängt es ja bereits an. Wo erhalte ich den Antrag?


Du schreibst den Antrag mit Begründung und schickst ihn hin.

Du musst begründen, weshalb Du keinen ukrainischen Pass bekommst, warum der Militärdienst für Dich nicht zumutbar ist und wofür Du den Ersatzpass brauchst (Reisen und Gründe dafür).

Und dann schickst Du den Antrag los.
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Antwort #8 - 27.08.2024 um 14:44:55
 
Infostream schrieb am 27.08.2024 um 12:56:59:
Da fängt es ja bereits an. Wo erhalte ich den Antrag?


"Hallo,

hiermit stelle ich einen Antrag auf die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer.

MfG"

Natürlich noch mit etwas Begründung. Die ukrainische Botschaft stellt an Männer im wehrfähigen Alter keine Pässe mehr aus. Dies macht sie nur noch in Verbindung mit unzumutbaren Handlungen. Daher sei dir der Reiseausweis auszustellen.

Dann werden dir die den entweder erteilen oder dich anhören, dass das warum auch immer nicht geht. Spätestens dann würde ich einen Anwalt beauftragen.
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Antwort #9 - 27.08.2024 um 14:46:47
 
Hi,
An der Stelle bin ich ja bereits - man hat mir bereits mitgeteilt dass ich ihn nicht erhalten kann. Hier der Wortlaut:

Sehr geehrter Herr XYZ

wir können Ihre Bedenken aus menschlicher Sicht natürlich nachvollziehen. Vorweg ist anzumerken, dass bei einem Reiseausweis für Ausländer auch in die Passhoheit der Ukraine eingegriffen wird und die Ausstellung daher nur in absoluten Ausnahmen möglich ist. Im Zweifel kann immer ein Ausweisersatz erteilt werden, welcher allerdings nicht für Auslandsaufenthalte geeignet ist. Ihr Aufenthalt in Deutschland ist somit auch nicht gefährdet, wenn Sie derzeit keinen neuen Pass beschaffen können.

Da Sie keinen Bezug zur Ukraine haben und hier aufgewachsen sind, ist es verständlich, dass Sie nicht am Wehrdienst teilnehmen wollen, welcher evtl. auch noch mit einem tatsächlichem Einsatz verbunden ist.

Gem. interner Weisung zur Prüfung der Ausstellung von Reiseausweisen für Ausländer an ukrainische Staatsangehörige ist ein strenger Maßstab anzulegen. Die zumutbaren Mitwirkungshandlungen zur Erlangung eines solchen Reisausweises werden in § 5 Abs. 2 AufenthV geregelt. Hiernach wird sogar die regelmäßig mit einer Rückreise ins Herkunftland einhergehende tatsächliche Erfüllung der Wehrpflicht als grundsätzlich zumutbar angesehen. Demnach führt die bloße Registrierung bei der Wehrverwaltung erst recht nicht zu einer Unzumutbarkeit. Laut Mitteilung des Ministeriums führte die Einstellung der Ausstellung von Pässen an potenziell wehrdienstfähige Ukrainer in der Vergangenheit zu Unklarheiten. Nach dem aktuellen Informationsstand ist die Passausstellung wieder möglich. Die Registrierung kann Online per App oder persönlich im Konsulat erfolgen. Eine Ausreise in die Ukraine ist hierzu, zumindest offiziell, nicht nötig.

Aufgrund des geschilderten Sachverhaltes ist die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer daher derzeit nicht möglich. Sofern doch eine Ausreise erforderlich sein sollte, lassen Sie sich dies bitte vom Konsulat bestätigen. Nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung können wir Ihr Anliegen gerne noch einmal überprüfen.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Aufenthaltsrecht
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Antwort #10 - 27.08.2024 um 15:02:46
 
Erstmal registriere dich entsprechend über die App und versuche den Pass zu bekommen.

Ansonsten:

Wenn ich du wäre würde ich ganz anders argumentieren bzw. herangehen.

Gibt es in der Ukraine einen Wehrersatzdienst? Nein.

https://www.deutschlandfunkkultur.de/ukrainische-kriegsdienstverweigerer-eine-ga...

Ich denke du kommst da eher hin, wenn du ggü. der Behörde argumentierst, dass du aus Gewissensgründen nicht den ukrainischen Wehrdienst leisten willst. Art. 4 Abs. 3 GG enthält eine Wertentscheidung, die sich aus der Menschenwürdegarantie ergibt. Und das ist halt nicht gewährleistet wenn du zur Passbeschaffung in die Ukraine reisen müsstest.

Insofern soll die nächste Aufenthaltserlaubnis zumindest als Ausweisersatz erteilt werden.

Und dann bei Ablehnung klagen.
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Antwort #11 - 27.08.2024 um 15:20:08
 
Aras schrieb am 27.08.2024 um 15:02:46:
Erstmal registriere dich entsprechend über die App und versuche den Pass zu bekommen.

Ansonsten:

Wenn ich du wäre würde ich ganz anders argumentieren bzw. herangehen.

Gibt es in der Ukraine einen Wehrersatzdienst? Nein.

https://www.deutschlandfunkkultur.de/ukrainische-kriegsdienstverweigerer-eine-ga...

Ich denke du kommst da eher hin, wenn du ggü. der Behörde argumentierst, dass du aus Gewissensgründen nicht den ukrainischen Wehrdienst leisten willst. Art. 4 Abs. 3 GG enthält eine Wertentscheidung, die sich aus der Menschenwürdegarantie ergibt. Und das ist halt nicht gewährleistet wenn du zur Passbeschaffung in die Ukraine reisen müsstest.

Insofern soll die nächste Aufenthaltserlaubnis zumindest als Ausweisersatz erteilt werden.

Und dann bei Ablehnung klagen.


Danke für für den guten Hinweis.
Das Problem mit der App ist dass diese nur dann nutzbar ist wenn man mal in der Ukraine gelebt hat. Man braucht mindestens ein ukrainisches Bank-Konto für die Registrierung. Es ist mir gar nicht möglich mich da anzumelden.

Ich habe der Behörde jetzt ergänzend dein Argument geschrieben. Sollten sie weiterhin ablehnen gehe ich zum Anwalt. Danke erneut!
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