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Reisen mit abgelaufener Niederlassungserlaubnis eAT (Gelesen: 463 mal)
fffledermausss
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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20.08.2024 um 19:46:19
 
Ich habe meinen Nicht-EU-Pass im März 2024 erneuert. Ich bat die ABH um einen Termin, um meine Niederlassungserlaubnis auf diesen Pass zu übertragen, und habe seitdem keine Antwort erhalten.

Die Niederlassungserlaubnis eAT Karte ist heute abgelaufen. Die ABH ist nicht zu erreichen.

Ich verstehe, dass ich weiterhin in Deutschland leben/arbeiten kann. Aber ich weiß nicht, wie sicher es sein wird, außerhalb von Deutschland zu reisen. Werde ich zurückkommen dürfen?

Ich habe von einer Fiktionsbescheinigung gelesen - soll ich die beantragen? Wird diese an Personen ausgestellt, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen?

Danke!
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roseforest
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 20.08.2024 um 20:29:10
 
Die Botschaft in Russland hat eine schöne FAQ dazu

https://germania.diplo.de/blob/1596846/8fb8c884cbd34515abf1d6bba665b1e6/wiederei...

Fazit: Wiedereinreise ist wohl normalerweise möglich. Aber was dort nicht steht : je nach Airline und Land kann ich mir sehr gut vorstellen dass die Airline dich nicht mitnehmen wird.

Ich würde mal dringend der ABH etwas "Pfeffer" machen. Hast du es denn irgendwie nachgewiesen den Antrag auf Übertragung ? Das ist ja wirklich eine einfache Sache. Es muss nichts geprüft werden sondern nur die neue Karte bestellt werden . Evtl mal Einschreiben probieren oder einfach vorbeigehen .
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #2 - 20.08.2024 um 20:46:18
 
Mit der AE, dem alten Pass und den neuen Pass ist die Wiedereinreise möglich.

Eine Fiktionsbescheinigung gibt es nicht, denn die unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist ja unbefristet. Da kann man nichts fiktiv verlängern.
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Petersburger
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Antwort #3 - 20.08.2024 um 22:11:02
 
roseforest schrieb am 20.08.2024 um 20:29:10:
Aber was dort nicht steht : je nach Airline und Land kann ich mir sehr gut vorstellen dass die Airline dich nicht mitnehmen wird

Warum soll dort etwas stehen, was Du Dir vorstellen kannst, aber keine Grundlage hat?

Ganz klar: Eine NE ist unbefristet gültig, die Nutzungsdauer der Karte ist die Nutzungsdauer der Karte. Nicht mehr und nicht weniger.

Das ist nach so vielen Jahren mittlerweile allgemein bekannt, Unwissen und Fehler dürfen nicht vorausgesetzt werden.

Was nicht heißt, dass es Unwissen und Fehler nicht gibt - aber das ist weder Grund noch Anlass, einer Behörde "Pfeffer zu machen".

Wer unbedingt vorbeugen will, nimmt sich den Verweis auf das EuGH-Urteil C-575/12 vom 04.09.2014 mit.
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Reyhan
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Antwort #4 - 20.08.2024 um 22:14:55
 
Mit der AE, dem alten Pass und den neuen Pass ist die Wiedereinreise möglich.

Kann ich bestätigen . Haben wir gerade hinter uns.
Innerhalb Schengen klappt das auch per Flugzeug. Ausserhalb würde ich keinen Versuch wagen.

" Pfeffer " nützt bei den ABH'en eher nicht. Sollte es sich um eine kleinere ABH handeln, ist oft der zuständige Mensch angegeben. Nachdem meine erste Wut verraucht war (sollte 6 Monate dauern) habe ich selbigen angeschrieben und um Unterstützung gebeten.Danach gings wirklich schnell, weil auch die interne Zusammenarbeit klappte.

Einfach neu austellen ist übrigens auch nicht im Falle eines neuen Passes. Die Fotos müssen abgeglichen werden > persönlich vorstellig werden. Was da noch im Hintergrund abläuft, weiß ich allerdings nicht. 
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Antwort #5 - 20.08.2024 um 22:39:27
 
Reyhan schrieb am 20.08.2024 um 22:14:55:
Ausserhalb würde ich keinen Versuch wagen.

Auch dafür gibt es keine Grundlage.

Wenn man nicht gerade aus einem Land abfliegen will, in das sich nicht mehr als 10 in Deutschland lebende Ausländer pro Jahr begeben, sind solche Dokumente Alltagsgeschäft und Probleme dürften nicht auftreten. Noch nicht mal mehr als Nachfragen beim Nachbarschalter, wenn denn wirklich mal ein neuer Mitarbeiter ...
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roseforest
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Antwort #6 - 21.08.2024 um 09:56:41
 
Ah interessant. Dann kann man sich genau genommen die Übertragung auch sparen bzw das Geld dafür, der einzige Nachteil wäre dass man eben unbequemer Weise den alten Pass noch zusätzlich mitführen muss ?
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Reyhan
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Antwort #7 - 21.08.2024 um 10:05:28
 
Nun, Petersburger, prinzipiell bin ich ja bei Dir, aber es gibt eben auch die Ausnahmen > Paxe müssen ewig diskutieren, interne Rückfragen müssen gestellt werden usw. und der Flieger ist weg !

Also : wer das Risiko eingeht : deutlich mehr Zeit als die üblichen Vorgaben einplanen !

@roseforest : was ist das denn für eine Idee ?  Lippen versiegelt



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Antwort #8 - 21.08.2024 um 20:31:34
 
Reyhan schrieb am 21.08.2024 um 10:05:28:
aber es gibt eben auch die Ausnahmen

Solange es klar und deutlich wird, dass über Ausnahmen geredet wird, werde ich nicht widersprechen.

Selbstverständlich gehört es für mich auch dazu, mit Dokumenten, die Fragen hervorrufen können, Zeit für diese Fragen einzuplanen.
Wer da in allerletzter Sekunde am Schalter steht, muss sich ernsthaft nach seinem Zeitmanagement fragen lassen.

Was ich dagegen unmöglich finde sind - hier NICHT gelesene - Aussagen der überspitzten Art "Das ist zwar alles in Ordnung, aber Du wirst dennoch Probleme haben" oder noch heftiger schwarzmalende.


In der Praxis habe ich von keinem einzigen Fall gehört, in dem die im Startbeitrag genannte Dokumenten-Konstellation zu unbegründeten Problemen geführt hätte.
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