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Einbürgerung und Kündigung, Berlin (Gelesen: 574 mal)
vd2760
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung und Kündigung, Berlin
13.08.2024 um 23:07:00
 
Hallo,
ich habe einen Einbürgerungsantrag im April online in Berlin gestellt, eine Woche später wurde ich in der Probezeit gekündigt. Seitdem suche ich nach einer neuen Beschäftigung.

Vor paar Tagen habe ich eine Mail von LEA bekommen.

Sie verlangen folgende Unterlagen:
- ALG-I-Bescheid (alle Seiten)
- aktueller Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung

Ich habe mich aber leider nicht bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet, da ich sowieso nicht ALG-berechtigt bin. Jetzt stelle ich fest, dass es vielleicht nicht die beste Idee war. Was soll ich jetzt machen, mich dort verspätet melden, um den Bescheid zu bekommen? Und wo bekomme ich den " aktueller Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung"?


Außerdem steht in der Mail:

Zitat:
Hinsichtlich Ihrer Arbeitslosigkeit habe ich zu prüfen, ob Sie in dem Ihnen sozialrechtlich abverlangtem Umfange bereit sind, Ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhaltes einzusetzen. Dazu gehört zum Beispiel auch die Annahme einer Arbeit, die nicht der eigentlichen Qualifikation entspricht, wenn dadurch der Bezug öffentlicher Mittel vermieden werden kann. Daher bitte ich Sie, mir während des laufenden Verfahrens unaufgefordert Ihre Bemühungen um einen Arbeitsplatz nachzuweisen (z.B. Bewerbungen einschließlich eventueller Antworten der Adressaten, bei telefonischen bzw. persönlichen Bewerbungen: Listen mit Namen der Firmen, Telefonnummer, Ansprechpartner, Datum der Bewerbung).


Heißt es, dass für die Einbürgerung nur meine Bemühungen eine Arbeit zu finden ausreichen, nicht ein tatsächlicher Job? Und wenn nein, wird in Berlin die Probezeit abgewartet?


Ich nehme nebenbei an klinischen Studien teil und vermiete ein Zimmer bei Airbnb. Ich bekomme aus diesem Nebenverdienst vielleicht 15000-20000 EUR brutto im Jahr, die ich natürlich versteuere. Wird das als Teil eines gesicherten Lebensunterhalts gesehen?

Danke!
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 14.08.2024 um 08:34:30
 
Realistisch gesehen, wirst du ohne Arbeit nicht eingebürgert werden

Bei den Bewerbungsbemühungen geht es wohl eher um die Frage, ob man deinen Antrag sofort ablehnt oder dir die Chance gibt noch was zu finden.
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SimonB
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Antwort #2 - 14.08.2024 um 11:08:13
 
vd2760 schrieb am 13.08.2024 um 23:07:00:
Und wo bekomme ich den " aktueller Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung"?

Auf Antrag bei der DRV, falls du eine Versicherungsnummer dort hast.
Ansonsten grundsätzlich bei der DRV anmelden.

vd2760 schrieb am 13.08.2024 um 23:07:00:
mich dort verspätet melden, um den Bescheid zu bekommen?

Es gäbe dann lediglich eine sog. Negativ-Bescheinigung (kein ALG-Anspruch)
Grundsätzlich wird von den EBH die Probezeit abgewartet.

vd2760 schrieb am 13.08.2024 um 23:07:00:
Wird das als Teil eines gesicherten Lebensunterhalts gesehen?
Nein.
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 14.08.2024 um 11:17:17
 
vd2760 schrieb am 13.08.2024 um 23:07:00:
Ich habe mich aber leider nicht bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet, da ich sowieso nicht ALG-berechtigt bin.

Man meldet sich dort nicht nur wegen ALGI. Sondern auch wegen Jobvermittlung, Weiterbildung, Umschulung u.ä.

vd2760 schrieb am 13.08.2024 um 23:07:00:
Was soll ich jetzt machen, mich dort verspätet melden, um den Bescheid zu bekommen?
Auf die Einbürgerung dürfte das keinen Einfluß haben. Kannst Du machen, musst Du nicht.
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roseforest
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Antwort #4 - 14.08.2024 um 12:28:00
 
Falls du ein NFC Smartphone hast und die PIN von deinem eAT hast kannst den RV Verlauf auch sofort online herunterladen als PDF. Habe ich letztens gemacht.
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Aras
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Antwort #5 - 14.08.2024 um 12:44:38
 
Ich stimme Puncherfaust zu. § 40a StAG ist wegen dem Antrag im April nicht anwendbar, und somit kommt es nicht auf das Vertretenmüssens der potentiellen SGB II Leistung an. Wahrscheinlich bist du auch keiner von der Gastarbeitergeneration. Also geht es nur darum zu schauen ob man abwarten soll.

Wurde dir eine Frist gesetzt bis der du antworten sollst?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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vd2760
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 14.08.2024 um 13:20:29
 
Aras schrieb am 14.08.2024 um 12:44:38:
Ich stimme Puncherfaust zu. § 40a StAG ist wegen dem Antrag im April nicht anwendbar, und somit kommt es nicht auf das Vertretenmüssens der potentiellen SGB II Leistung an. Wahrscheinlich bist du auch keiner von der Gastarbeitergeneration. Also geht es nur darum zu schauen ob man abwarten soll.

Wurde dir eine Frist gesetzt bis der du antworten sollst?


Nein.
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Aras
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Antwort #7 - 14.08.2024 um 14:11:00
 
Dann besteht wohl auch kein Druck, dass du denen sofort die Unterlagen einreichst. Konzentrier dich darauf einen neuen Job zu finden.
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vd2760
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Antwort #8 - 19.08.2024 um 17:02:06
 
Danke.
Sie haben den aktueller Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung angefordert. Dort ist ersichtlich, dass ich nur wenige Monate in Deutschland gearbeitet habe. Also aus 11 Jahren in DE nur knapp 1 Jahr gearbeitet. Die restlichen 10 Jahre habe ich einen Deutschkurs (2 Jahre) besucht und studiert (8 Jahre). Besteht kein nachteil für mich?
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Aras
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Antwort #9 - 19.08.2024 um 18:04:15
 
Wahrscheinlich nicht.
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