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Antragsdauer einer Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 446 mal)
Paul_1990
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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10.08.2024 um 14:43:35
 
Hi zusammen,

meine Frau hat einen Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis gestellt. Abgeschickt Mitte Mai.

Es sind nun fast drei Monate seit Antragstellung vergangen und es kam bisher keinerlei Rückmeldung. Um sicherzustellen, dass der Antrag überhaupt angekommen ist versicherte mir der Sachbearbeiter telefonisch, dass er am 31. Mai 2024 eingegangen sei.

Bei Nachfrage, wie lange der Antrag dauern würde, kam nur zurück, dass momentan hohes Arbeitsaufkommen herrsche. Man wisse es nicht.

Es kommt hinzu, dass wir ein Kind erwarten.

Meine Fragen sind:
- Da sich v.a. Einkommensverhältnisse nach (bzw. schon vor) Geburt des Kindes ändern, inwiefern muss die ABH hier Bescheid wissen?
- Wie lange sollten wir zeitlich rechnen, bis über den Antrag entschieden wird?
- Macht es Sinn nach Ablauf von drei Monaten mit einer Untätigkeitsklage zu drohen bzw. diese vorzubereiten und wird ein Rechtsanwalt hierfür benötigt?
- Ist es insgesamt sinnvoll jetzt noch einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, ich habe es mit der ABH der mittelgroßen Stadt langsam satt. Mit welchen Kosten muss bei Einsatz eines Rechtsanwaltes gerechnet werden?

Ich bin für jegliche Tipps dankbar
Viele Grüße
Paul
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reinhard
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Antwort #1 - 10.08.2024 um 14:58:33
 
Wir wissen hier natürlich nicht, wie überlastet die Ausländerbehörde Deiner Frau ist. Ich glaube, die Einschaltung eines Rechtsanwalts nützt ihr nicht, sie muss dann nur Geld bezahlen für die gleiche Wartezeit.

Das können aber andere anders sehen, das muss Deine Frau entscheiden.

Der Lebensunterhalt Deiner Frau muss aus (Eurer) Arbeit gesichert sein. Wenn ein Kind dazu kommt, muss Deine Frau das sagen, das hat sie aber vermutlich bei der Antragstellung schon getan. Frag sie.

Wie ihre Ausländerbehörde arbeitet, wissen wir nicht. Einige arbeiten alles nach Eingang ab, also die Mai-Anträge kommen nach den April-Anträgen an. Andere ziehen die Anträge vor, in denen es um Bleiben oder Gehen geht oder um eine Arbeitsaufnahme (Beschäftigungserlaubnis), weil da mehr dran hängt. Der Wechsel zwischen AE zur NE gilt gemeinhin als wenig dramatisch.
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Aras
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Antwort #2 - 10.08.2024 um 15:03:54
 
Der Streitwert für eine Niederlassungserlaubnis beträgt 5000 €. Das sind nicht die Kosten für die Klage, sondern das ist ein fiktiver Wert für dieses Recht eine Niederlassungserlaubnis zu haben und ist Grundlage um die Anwalts und die Gerichtskosten zu berechnen. Eine Einbürgerung kostet bspw. 10.000 € und du kannst alle folgenden Kosten einfach verdoppeln und weißt dann die entsprechenden Kosten.

Ein Anwalt wird dich mind. 434,20 Euro kosten. Meist wollen die eine Honorarvertrag abschließen, der höher als diese 434,20 Euro betragen. Solltest du gewinnen, würden Anwaltskost en in Höhe von 434,20 Euro erstattet, aber höhere Honorarkosten nicht. Gerichtskosten in Höhe von 483,00 müsstest du ggf. vorstrecken. Gewinnst du, werden die Kosten auch von der Behörde getragen.

Was du machen kannst, wäre auch selber einfach zum Verwaltungsgericht zu gehen und die Klage bei der Rechtsantragsstelle zu "diktieren". Denn in Deutschland gibt es in der Regel keine Anwaltspflicht für Gerichte der I. Instanz. Ausnahmen gibt es natürlich wie bspw. Scheidung, aber ne Untätigkeitsklage geht auch ohne.

Was du aber machen solltest, ist ggf. mit der nachtäglichen Beauftragung eines Anwalts zu drohen. Denn dann wird die Klage auf einem Schlag um 434,20 Euro teurer.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Paul_1990
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Antwort #3 - 11.08.2024 um 11:05:36
 
reinhard schrieb am 10.08.2024 um 14:58:33:
Wir wissen hier natürlich nicht, wie überlastet die Ausländerbehörde Deiner Frau ist. Ich glaube, die Einschaltung eines Rechtsanwalts nützt ihr nicht, sie muss dann nur Geld bezahlen für die gleiche Wartezeit.

Das können aber andere anders sehen, das muss Deine Frau entscheiden.

Der Lebensunterhalt Deiner Frau muss aus (Eurer) Arbeit gesichert sein. Wenn ein Kind dazu kommt, muss Deine Frau das sagen, das hat sie aber vermutlich bei der Antragstellung schon getan. Frag sie.

Wie ihre Ausländerbehörde arbeitet, wissen wir nicht. Einige arbeiten alles nach Eingang ab, also die Mai-Anträge kommen nach den April-Anträgen an. Andere ziehen die Anträge vor, in denen es um Bleiben oder Gehen geht oder um eine Arbeitsaufnahme (Beschäftigungserlaubnis), weil da mehr dran hängt. Der Wechsel zwischen AE zur NE gilt gemeinhin als wenig dramatisch.


Danke für die Antwort! Der Lebensunterhalt wird weiterhin gesichert sein. Man konnte im Antrag bzgl. eines Kindes lediglich ausfüllen, ob man ein Kind hat oder nicht. Da das Kind im Mai noch nicht da war wurde Nein angekreuzt. Als ich den Sachbearbeiter telefonisch erreichte, meinte dieser nur dass sie dann ein Nachweis brauchen, dass man ein Kind hat und dann benötigt man die Wohnungsgröße - mehr nicht.

Aras schrieb am 10.08.2024 um 15:03:54:
Der Streitwert für eine Niederlassungserlaubnis beträgt 5000 €. Das sind nicht die Kosten für die Klage, sondern das ist ein fiktiver Wert für dieses Recht eine Niederlassungserlaubnis zu haben und ist Grundlage um die Anwalts und die Gerichtskosten zu berechnen. Eine Einbürgerung kostet bspw. 10.000 € und du kannst alle folgenden Kosten einfach verdoppeln und weißt dann die entsprechenden Kosten.

Ein Anwalt wird dich mind. 434,20 Euro kosten. Meist wollen die eine Honorarvertrag abschließen, der höher als diese 434,20 Euro betragen. Solltest du gewinnen, würden Anwaltskost en in Höhe von 434,20 Euro erstattet, aber höhere Honorarkosten nicht. Gerichtskosten in Höhe von 483,00 müsstest du ggf. vorstrecken. Gewinnst du, werden die Kosten auch von der Behörde getragen.

Was du machen kannst, wäre auch selber einfach zum Verwaltungsgericht zu gehen und die Klage bei der Rechtsantragsstelle zu "diktieren". Denn in Deutschland gibt es in der Regel keine Anwaltspflicht für Gerichte der I. Instanz. Ausnahmen gibt es natürlich wie bspw. Scheidung, aber ne Untätigkeitsklage geht auch ohne.

Was du aber machen solltest, ist ggf. mit der nachtäglichen Beauftragung eines Anwalts zu drohen. Denn dann wird die Klage auf einem Schlag um 434,20 Euro teurer.


Danke für die Antwort! Ganz schön teuer, aber natürlich auch verständlich. Ohne Anwalt hatte ich auch schon überlegt die Klage zu formulieren, die Formulierung und das Verfahren ist ohne rechtliche Hilfe höchstwahrscheinlich sehr schwierig.

Grüße
Paul
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Aras
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Antwort #4 - 11.08.2024 um 11:22:16
 
Nö. Dazu gibt es ja die Rechtsantragstelle. Damit Rechtsunkundige such zu Ihrem Recht kommen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #5 - 12.08.2024 um 10:39:18
 
Aras schrieb am 11.08.2024 um 11:22:16:
Nö. Dazu gibt es ja die Rechtsantragstelle. Damit Rechtsunkundige such zu Ihrem Recht kommen.

Hier muss man aber sagen, dass Rechtsantragstellen keine Rechtsberatungsstellen sind, sie werden die Klage nicht inhaltlich aufbessern. Die Rechtsantragstellen ersetzen somit nicht die Anwälte.
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