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Vom Freiberufler-Visum zum Sicherheitspersonal-Visum (Gelesen: 295 mal)
schnazz
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: USA
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vom Freiberufler-Visum zum Sicherheitspersonal-Visum
08.08.2024 um 17:13:42
 
Hallo,

Ich bin US-amerikanischer Staatsbürger und lebe seit 9 Jahren in Deutschland unter verschiedenen Visa (Sprachkurs, Arbeit, etc.). Derzeit habe ich ein Freiberufler-Visum, um im IT-Bereich zu arbeiten, und ich möchte meine Karriere wechseln, um als Sicherheitsmitarbeiter zu arbeiten.

Eine Sicherheitsfirma bietet mir an, einen Unterrichtungskurs zu absolvieren und mir nach Abschluss des Kurses einen Arbeitsvertrag zu geben. Allerdings bin ich unsicher, welche Schritte ich als nächstes unternehmen muss, um eine Genehmigung von der Ausländerbehörde zu erhalten.

Benötige ich vorab eine Genehmigung von der Ausländerbehörde, um mit dem Unterrichtungskurs zu beginnen, und dann eine weitere Genehmigung, um die Arbeit aufzunehmen? Oder kann ich den Unterrichtungskurs absolvieren, ohne die Ausländerbehörde zu benachrichtigen, und benötige dann erst eine Genehmigung, um die Arbeit zu beginnen?

Wie lange kann ich ungefähr erwarten, bis ich einen Termin bei der Ausländerbehörde bekomme und mein Visum für diese Tätigkeit bearbeitet wird?

Ich bin weder dauerhaft in Deutschland ansässig, noch habe ich eine doppelte Staatsbürgerschaft, noch bin ich mit einem Deutschen verheiratet, und mein Freiberufler-Visum läuft Ende Oktober ab.

Vielen Dank!
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 08.08.2024 um 18:34:48
 
Bitte benutz den Begriff Aufenthaltserlaubnis. In der deutschen Sprache stehen die Wörter Visum/Visa für etwas anderes als im Englischen.

Das sorgt nur für Verwirrung und deshalb auch schon die erste Frage: Du lebst seit 9 Jahren am Stück in Deutschland?
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schnazz
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i4a rocks!


Beiträge: 3

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: USA
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Antwort #2 - 08.08.2024 um 22:23:36
 
Vielen Dank für deinen Hinweis, ich werde ab jetzt "Aufenthaltserlaubnis" verwenden.

Ja, ich lebe seit 9 Jahren durchgehend in Deutschland.
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 08.08.2024 um 22:26:13
 
schnazz schrieb am 08.08.2024 um 17:13:42:
Ich bin weder dauerhaft in Deutschland ansässig


schnazz schrieb am 08.08.2024 um 22:23:36:
Ja, ich lebe seit 9 Jahren durchgehend in Deutschland. 


Widerspricht sich das nicht ein wenig?

Warum hast Du nach 9 Jahren noch keine Niederlassungserlaubnis?
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schnazz
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i4a rocks!


Beiträge: 3

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: USA
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Antwort #4 - 08.08.2024 um 23:05:59
 
Ich habe während dieser Zeit größtenteils nicht gearbeitet.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 09.08.2024 um 11:19:57
 
Wenn Du nicht mehr über Dich preisgeben willst:

Fliege einfach Ende Oktober in die USA zurück.

Oder beantrage eine neue Aufenthaltserlaubnis. Welcher Zweck käme denn für Dich in Frage? Das Aufenthaltsgesetz gibt ja einige Möglichkeitn vor. Bisher hast Du nur geschrieben, welche Du nicht erfüllst. Wenn es dabei bleibt, musst Du ausreisen.
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