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Schengenvisum für Besuch von Partner - Problemstellungen (Gelesen: 583 mal)
Nadine93
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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06.08.2024 um 09:29:30
 
Liebe Community,

ich habe schon durch’s Forum gestöbert und bin wirklich begeistert, wie viel Ahnung hier einige haben. Smiley
Vielleicht könnt ihr mir auch eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt geben (entschuldigt bitte die Länge des Posts, aber für uns ist die Situation völlig neu und wir sind etwas überfordert):

Mein Freund (von den Philippinen)und ich (aus Deutschland) haben uns bei der Arbeit auf dem Schiff kennengelernt und sind entsprechend immer gemeinsam unterwegs gewesen. Nun bin ich wieder nach Deutschland zurückgekehrt in meinen alten Job. Aktuell sehen wir uns nur, wenn ich Urlaub habe und ihn auf dem Schiff besuchen komme, denn er arbeitet weiterhin dort. Nach dem Ende seines aktuellen Einsatzes möchte er seinen achtwöchigen Urlaub aber natürlich gerne hier bei mir in Deutschland verbringen, da bisher nur ich sein Land kenne und aktuell auch immer ich zu ihm reise.
Dazu muss er ja ein Schengenvisum Kategorie C beantragen.
Er fürchtet nun aber, dass es bei der Beantragung Probleme geben wird, da er das von einigen anderen Arbeitskollegen mitbekommen hat.

Er kann bei der Beantragung seine letzten Gehaltsnachweise vorlegen, sicherheitshalber werde ich aber vorab auch noch eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Mit beiden Nachweisen sollte es ja in diesem Punkt dann hoffentlich keine Probleme geben, oder?
Ich habe gelesen, dass die Verpflichtungserklärung nicht älter sein darf als 6 Monate. Ich besuche ihn 3 Monate vor der Beantragung des Visums nochmal auf dem Schiff und würde ihm dann die Verpflichtungserklärung im Original mitbringen – also im Monat davor unter-zeichnen, sie wäre dann zum Zeitpunkt der Antragstellung 4 Monate alt. Eigentlich noch im zulässigen Rahmen, aber kann es da vielleicht schon Probleme geben? Sonst würde ich ihm einfach Fotos meiner dann aktuellen Gehaltsabrechnungen schicken, die belegen, dass sich an der Einkommenssituation nichts geändert hat.

Weiter bereitet es uns etwas Kopfzerbrechen, dass das Visum vielleicht aufgrund der Tatsache abgelehnt werden könnte, dass wir ein Paar sind. Die Botschaft könnte denken, er will nicht mehr zurückkommen und das Visum deshalb ablehnen.
Um dem vorzubeugen, wird er auf jeden Fall den Nachweis mit zur Visumsbeantragung nehmen, dass er Grundbesitz auf den Philippinen hat und einen Nachweis über den nächsten Arbeitseinsatz nach dem geplanten Reisezeitraum.
Wir überlegen jetzt, ob es ratsam ist, auch bereits seine Flugtickets zum Zeitpunkt der Antragstellung gebucht zu haben, damit für die Botschaft auf jeden Fall ersichtlich ist, dass er bereits ein bezahltes Rückflugticket hat (zudem kommt noch hinzu, dass es doch um einiges erschwinglicher ist, die Flugtickets für diese Strecke einige Zeit im Voraus zu buchen).
Wie seht ihr das?

Dann habe ich noch eine Frage zum Aufenthalt: Grundsätzlich würde er die acht Wochen natürlich bei mir verbringen, aber auch da macht er sich Gedanken, dass die Botschaft dann erst recht denkt, er hat vor, hierzubleiben, erst recht wegen der Tatsache, dass wir ein Paar sind.
Ist es dann eher ratsam, eine Hotelbuchung bei der Antragstellung vorzulegen? Das würde aus meiner Sicht aber eher wieder Probleme machen bei der Prüfung, ob er dann genug Einkommen nachweisen kann, damit diese Kosten gedeckt wären, auch mit meiner Verpflichtungserklärung. Oder fällt das eher nicht so ins Gewicht?

Grundsätzlich könnten wir uns schon vorstellen, während seines Urlaubs hier einfach in Dänemark zu heiraten, ist ja mit dem Schengenvisum kein Problem, und er würde nach seiner Rückkehr auf die Philippinen dann entsprechend das nationale Visum beantragen – wir möchten aber vermeiden, dass die Botschaft genau das denkt und auf dieses Heirats-Visum verweist, denn das ist für uns aufgrund der Tatsache, dass er neun Monate am Stück auf dem Schiff ist, unmöglich umzusetzen mit den vielen Fristen und Terminen, die es dort gibt (und wir sind uns noch nicht sicher, ob wir das aktuell schon wollen).

Bezüglich des Einladungsschreibens, das er ja auch von mir benötigt: Wie muss das gestaltet sein? An ihn persönlich gerichtet, á la „Lieber XY, ich lade dich im Zeitraum XY ein, mich zu besuchen“ oder anders?
Auch hier überlegen wir wieder, ob der Grund des Besuchs, Zeit mit dem Partner zu verbringen, sich negativ auswirken kann?

Vielleicht machen wir uns auch viel zu viel Gedanken, da er aber mitbekommen hat, wie bei einigen Freunden das Visum abgelehnt wurde, wollen wir uns gerne so gut wie möglich darauf vorbereiten, damit es klappt.

Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten!

Liebe Grüße
Nadine
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 06.08.2024 um 10:12:30
 
Aktuell und mit euren Parametern sollte ein Schengenvisum eigentlich kein Problem sein...das einzige Problem sehe ich bei den 8 Wochen! Das dürfte für ein 1. Visum möglicherweise problematisch werden!


Nadine93 schrieb am 06.08.2024 um 09:29:30:
Grundsätzlich könnten wir uns schon vorstellen, während seines Urlaubs hier einfach in Dänemark zu heiraten, ist ja mit dem Schengenvisum kein Problem, und er würde nach seiner Rückkehr auf die Philippinen dann entsprechend das nationale Visum beantragen – wir möchten aber vermeiden, dass die Botschaft genau das denkt und auf dieses Heirats-Visum verweist, denn das ist für uns aufgrund der Tatsache, dass er neun Monate am Stück auf dem Schiff ist, unmöglich umzusetzen mit den vielen Fristen und Terminen, die es dort gibt (und wir sind uns noch nicht sicher, ob wir das aktuell schon wollen).


Du denkst, dass die Botschaft ein Visum verweigern könnte, weil ihr möglicherweise heiraten wollt! Und trotzdem denkst du darüber nach??? Eventuell klappt das, aber du machst es damit für andere die nach dir denselben Weg einschlagen wollen schwieriger!

Warum nicht den normalen Weg über Hochzeitsvisum? Für die Einreise mit Visum später zur Hochzeit / Familienzusammenführung braucht es eh Zeit. Man braucht ein Deutsch A1 Zertifikat und es gibt eine UP aus den Philippinen welche ca. 6 Monate dauert!


PS: Da es auf den Philippinen keine Scheidung gibt und viele Leute sehr früh heiraten (katholisches Land) ändert man einfach ein wenig seine Papiere (kostet keine 100$) und später hast du dann richtige Probleme! Deine Hochzeit in Dänemark wäre dann ungültig weil der Mann bereits verheiratet ist und ihr habt nur Probleme.
Deshalb empfehle ich ganz klar die UP vor Hochzeit machen zu lassen, denn dann bist du sicher das er ledig ist
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Nadine93
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Antwort #2 - 06.08.2024 um 10:46:44
 
Hallo,

vielen Dank für deine Antwort!

Der Weg über das Heirats-Visum kommt für uns erst einmal nicht infrage, da das für uns mit seiner aktuellen Arbeitssituation nicht umsetzbar ist, da er ja meist überhaupt nicht zu Hause ist, dann verfallen die Papiere wieder, etc.
Wir hatten die Frage nur in unsere Überlegungen mit einbezogen wegen des Visums, wollten uns mal über alle Möglichkeiten Gedanken gemacht haben.

Wir machen uns einfach gerade nur Gedanken, dass das Visum aufgrund der geschilderten Sachlage vielleicht abgelehnt werden könnte, deswegen entsprechend die Frage, ob unsere Angaben vielleicht dazu führen könnten.

Wegen der Dauer: Warum könnte das Probleme geben? Wäre dann wieder die Gefahr, dass von einem längeren Aufenthalt ausgegangen wird, trotz des Rückflugtickets und des neuen Arbeitseinsatzes für die Zeit danach?

Liebe Grüße
Nadine
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erne
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Antwort #3 - 06.08.2024 um 11:11:29
 
deerhunter schrieb am 06.08.2024 um 10:12:30:
möglicherweise heiraten wollt! Und trotzdem denkst du darüber nach??? Eventuell klappt das, aber du machst es damit für andere die nach dir denselben Weg einschlagen wollen schwieriger!

warum sollte das eine Rolle spielen.
Während eines Besuchs zu heiraten, ob in D oder DK ist erlaubt. Man sollte aber nicht gleich darauf eine AE beantragen, sondern ausreisen ... und das haben die TS und Freund vor.

Nadine93 schrieb am 06.08.2024 um 09:29:30:
auch bereits seine Flugtickets zum Zeitpunkt der Antragstellung gebucht zu haben, damit für die Botschaft auf jeden Fall ersichtlich ist, dass er bereits ein bezahltes Rückflugticket hat


würde ich nicht machen, ich würde die Teickets erst kaufen, wenn das Visum da ist.
Wenn *reservieren* möglich ist, dann ist das eine Option

Im Prinzip hängt alles davon ab, wie dein Freund den Visumantrag und Eure Pläne dem Konsulat erklärt. Eurer Situation nach, sollte es m.E. klappen. Ein Begleitschreiben von Dir würde nicht schaden.
Mögliche Heirat würde ich nicht ansprechen.

Wichtig aus meiner Sicht ist sein Arbeitsverhältnis nach der Rückreise, das macht es dem Entscheider leichter, nicht davon auszugehen, dass er nicht ausreist.
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Antwort #4 - 06.08.2024 um 11:37:37
 
Und wichtig ist dass er das Visum dort beantragt wo er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Nicht, dass sich die AV, wo er den Antrag abgibt, als nicht zuständig erklärt.
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lottchen
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Antwort #5 - 06.08.2024 um 12:52:03
 
Du solltest auch im Forum (über die Suchfunktion) mal nach ähnlichen Fällen schauen. Ich habe z.B. das her gefunden:
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1563719871/0#0
Ist natürlich nicht genau dasselbe und die Rechtslage kann möglicherweise heute auch etwas anders sein als damals, aber vielleicht werden da auch Punkte angesprochen, die für Dich ganz neu sind und wozu Du in Deinem Thema hier konkrete Fragen stellen kannst.
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Antwort #6 - 06.08.2024 um 19:32:15
 
Ich habe im letzten Jahr meine damalige Verlobte aus Uganda mit einem Schengen-Visum für 3 Monate eingeladen. (Wir sind mittlerweile verheiratet und warten auf Ihr Visum zur Einreise).

Wenn er ein gutes Einkommen nachweisen kann und Du zusätzlich eine VE vorlegst, sollte dieses Problem keines sein.

Allerdings wurde bei meiner Frau damals genau geschaut, ob ein Rückkehr-Wille vorhanden ist. Da sie verantwortlich für Ihre jüngeren Brüder ist, war das kein Problem. An Eurer Stelle würde ich das Thema heiraten während des Aufenthaltes komplett ausklammern, weil das evtl. den Rückkehr-Willen nicht glaubhaft machen würde.

Auch dass sie bei mir wohnte, war kein Problem. Ich würde mir also die Hotelkosten sparen.

Wir haben damals den Flug für sie kurzfristig gebucht (was halt nicht gerade billig war...), aber es soll auch Fluggesellschaften geben, die eine günstige Stornierung ermöglichen, wenn das Visum nicht erteilt ist.
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Antwort #7 - 06.08.2024 um 19:56:35
 
Geronimo39 schrieb am 06.08.2024 um 19:32:15:
Wenn er ein gutes Einkommen nachweisen kann und Du zusätzlich eine VE vorlegst, sollte dieses Problem keines sein.


Hallo, jeder Antrag ist ein Einzelfall,Pauschalisierungen sollte man vermeiden.


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Geronimo39
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Antwort #8 - 06.08.2024 um 21:41:06
 
"Wenn er ein gutes Einkommen nachweisen kann und Du zusätzlich eine VE vorlegst, sollte dieses Problem keines sein."

Das ist keine Pauschalisierung, sondern persönliche Erfahrung.

Nadine93 hat sehr viele Fragen und ich habe einen Teilaspekt aus meiner eigenen Erfahrung kommentiert.

Ich denke, es würde ihr mehr helfen, wenn Du mal etwas Konstruktives zu Ihren Fragen beiträgst.
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Antwort #9 - 06.08.2024 um 22:44:05
 
Geronimo39 schrieb am 06.08.2024 um 21:41:06:
sondern persönliche Erfahrung.


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