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Besuch meiner Freundin und ggf (falls alles passt) dauerhaftes Aufenthalt (Gelesen: 2.742 mal)
Michael H
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Besuch meiner Freundin und ggf (falls alles passt) dauerhaftes Aufenthalt
05.08.2024 um 19:29:36
 
Hallo zusammen,

Ich schreibe hier mal da es mir geraten wurde hier nachzufragen. Ich bin Deutscher und habe eine phillipinische Freundin die derzeit in Hongkong arbeitet. Jetzt wollen wir uns erst mal treffen auf den philippinen nächstes Jahr und falls das matcht will sie hier zu mir ziehen. Ich hatte gedacht da sie ITlerin ist und diese hier gefragt werden und angeblich ein Visum  sehr leichte bekommen ist das ja überhaupt kein Problem.
Da ich als Itler natürlich auch null Ahnung von der Materie habe suche ich dringend Hilfe wie man das am besten macht. Ich hatte mir vorgestellt das sie mal für einige Zeit hier "Urlaub" macht und davor Bewerbungen schreibt. Wenn sie dann hier ist zum "Urlaub" machen würde ich mir vorstellen das die Bewerbungsgespräche darauf gelegt werden. Dann hoffentlich genommen werden und hier einreisen. Man bekommt ja soviel ich weiß dann ein arbeits Visum. Gibt es noch bessere Wege für ein Visum hier? Heirat ist ja nicht mehr möglich und wäre nach einer Scheidung vor ca 4 Jahren nicht so meine präferiette Lösung.
Ich würde mich über eine Antwort freuen.

(für alle "schon wieder so ein depp" - Denker, ich bin ein sehr netter Typ der am Anfang seiner Recherche ist  Smiley)

Ganz ganz liebe Grüße   Augenrollen
Michael
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reinhard
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Antwort #1 - 05.08.2024 um 20:56:45
 
Für einen Besuch (Urlaub) beantragt sie ein C-Visum, das auch Schengen-Visum genannt wird. Das setzt voraus, dass sie schriftlich zusagt, am Ende wieder auszureisen. Das ist mit dem Visum normalerweise auch nicht anders möglich.

Will sie einwandern, muss sie Qualifikation und Sprachkenntnisse nachweisen. Als IT-Fachfrau muss sie Berufserfahrung nachweisen. Wenn sie die Bestätigung hat, dass hier alles anerkannt ist, Arbeitsvertrag wäre auch gut, braucht sie zum Einwandern ein D-Visum, auch nationales Visum genannt.

Sie muss also immer das Visum beantragen, das sie für den Zweck braucht, das kann sie hier in Deutschland nachträglich nicht ändern. Hier in Deutschland kann sie aber Bewerbungsgespräche führen etc.

Informationen zur Einwanderung findet sie hier:
www.make-it-in-germany.com
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lottchen
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Antwort #2 - 05.08.2024 um 22:25:20
 
Michael H schrieb am 05.08.2024 um 19:29:36:
(für alle "schon wieder so ein depp" - Denker, ich bin ein sehr netter Typ der am Anfang seiner Recherche istSmiley)

Dir die Freundin ausreden zu wollen ist hier im Forum eher nicht die Regel. Hier geht es hauptsächlich darum, die passenden Gesetze und Vorschriften anzubringen und die Rechtslage zu (er)klären.

Hat sie einen  Hochschulabschluß? In der IT-Branche sind Bewerbungsgespräche übers Internet und Video-Calls doch nicht unüblich, oder? Sie könnte sich von Ihrem jetzigen Wohnort aus doch so bewerben und wenn sie so einen gut bezahlten Job findet könnte sie ein Visum zur Erwerbstätigkeit beantragen und wenn sie in D ist dann eine Blue Card beantragen.

Wenn sie mit einem Touristenvisum herkommt kann sie hier zwar während ihres Aufenthaltes hier auch Bewerbungsgespräche durchführen, muss danach aber wieder ausreisen und aus dem Ausland (vom Ort ihres gewöhnlichen Aufenthaltes) ein Visum zur Erwerbstätigkeit beantragen.      

Sie könnte auch ein Visum zur Jobsuche beantragen.
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Michael H
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Antwort #3 - 06.08.2024 um 07:06:57
 
lottchen schrieb am 05.08.2024 um 22:25:20:
Dir die Freundin ausreden zu wollen ist hier im Forum eher nicht die Regel. Hier geht es hauptsächlich darum, die passenden Gesetze und Vorschriften anzubringen und die Rechtslage zu (er)klären.

Hat sie einen  Hochschulabschluß? In der IT-Branche sind Bewerbungsgespräche übers Internet und Video-Calls doch nicht unüblich, oder? Sie könnte sich von Ihrem jetzigen Wohnort aus doch so bewerben und wenn sie so einen gut bezahlten Job findet könnte sie ein Visum zur Erwerbstätigkeit beantragen und wenn sie in D ist dann eine Blue Card beantragen.

Wenn sie mit einem Touristenvisum herkommt kann sie hier zwar während ihres Aufenthaltes hier auch Bewerbungsgespräche durchführen, muss danach aber wieder ausreisen und aus dem Ausland (vom Ort ihres gewöhnlichen Aufenthaltes) ein Visum zur Erwerbstätigkeit beantragen.      

Sie könnte auch ein Visum zur Jobsuche beantragen.


Also es war eher so gemeint dass ich mich ggf falsch oder ungewünscht ausgedrückt habe.

Und ja sie hat ein Studium in der IT und mit Java gearbeitet. Derzeit arbeitet sie halt als housekeeper in HK

Sprache muss die klar lernen, es ist halt die Frage ob jetzt schon. Ich hatte eine philippinerin die schon hier war, als Krankenschwester gearbeitet hatte und nur wenig bis gar kein Deutsch kannte.
Und das Visum kann nicht mehr geändert werden? Was ist wenn die ein Visum zum hier leben hat aber dad C-Visum braucht da sie arbeiten will?
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Antwort #4 - 06.08.2024 um 08:47:16
 
Was gemeint war ist, dass sie mit einem Urlaubsvisum "C-Visum" zwar Bewerbungsgespräche führen darf aber, sollte sie einen Job bekommen, erst einmal wieder ausreisen und mit dem dann richtigen Arbeitsvisum wieder einreisen muss.

Je schneller sie anfängt, die Sprache zu lernen, umso besser. Einen Sprachkurs dürfte sie auch mit einem Touristenvisum machen.

Ein Visum, um hier nur zu leben gibt es nicht. Sie braucht einen handfesten Grund, wie z.B. Arbeit, Heirat, Studium.

Guckt euch in Ruhe die oben verlinkte Seite "Make it in Germany" an. Das wäre der Weg über einen Job nach Deutschland zu kommen.
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erne
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Antwort #5 - 06.08.2024 um 11:20:38
 
Zum Besuch/sich beschnuppern nach D kommen und in D bleiben geht nicht.
Entweder sie kommt zu Besuch  (mit C-Visum) und muss wieder ausreisen (oder wird dann ausgereist)
oder sie kommt um in D länger zu bleiben mit einem D-Visum, dafür braucht sie aber einen Grund und nachweise, dass die Voraussetzungen gegeben sind.

Merke:
Ein "Visum" gibt es nur in einer Auslandsvertrettung, nicht in D ... ein Visum ist nötig für die Einreise und den Kurzaufenthalt.
In D gibt es dann eine AE, basierend auf dem Visum, mit dem sie eingereist ist.

Niemals das englische "Visa" mit dem deutschen Begriff "Visum" gleichsetzen, das sind unterschiedliche Sachen.



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Michael H
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Antwort #6 - 06.08.2024 um 12:52:47
 
Ich kenne ja visa nur von der Kreditkarte und bei der Übersetzung ins englische, aber du sagtest es gibt da Unterschiede?

Und heirat ist ja kein Grund mehr für ein Visum soviel ich weiß und wäre auch nicht mein Wunsch, da ich bei einer ausländischen Hochzeit nicht wüsste wie das bei einer ggf Scheidung aussehen würde (was ich nicht hoffe, aber man weiß nie wie die Gegenseite denkt). Zb machen viele ne Hochzeit in HK, aber ich weiß nicht wie es dann.
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reinhard
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Antwort #7 - 06.08.2024 um 13:18:16
 
Natürlich ist Heiraten-wollen eine gute Begründung für ein D-Visum. Das gibt Deutschland allerdings nur für eine geplante und vorbereitete Heirat in Deutschland.

Während eines Besuchs dürft Ihr in Dänemark heiraten, das ist allerdings nicht mehr so einfach wie noch vor einigen Jahren. Dänemark hat die Regeln sehr verschärft.

Visum im Englischen ist jeder Aufenthaltstitel. In Deutschland ist es nur der Sichtvermerk, die Erlaubnis zur Einreise.
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Michael H
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Antwort #8 - 06.08.2024 um 13:44:11
 
Okay also geht heiraten immer noch, gibt es noch eine möglichkeit hier in deutschland erst mal 1-2 jahre gemeinsam zu verbringen um dann falls es stimmt zu heiraten? Ist halt auch eine frage des ggf Unterhalts bei einer Scheidung. Ich möchte ja nicht total verarmen (mir reicht schon meine erste Scheidung).
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Antwort #9 - 06.08.2024 um 13:56:29
 
Nein für "kennenlernen" gibt es kein Visum . Dan. Entweder Besuch (max 3 Monate am stück wenn es erteilt wird) oder sie kann hier arbeiten mit den möglichkeiten die schon beschrieben wurden.

Oder falls alterstechnisch noch möglich z.b. Au-Pair etc. Die möglichkeiten stehen auf der Webseite der Botschaft.
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Antwort #10 - 06.08.2024 um 14:01:07
 
Michael H schrieb am 06.08.2024 um 13:44:11:
gibt es noch eine möglichkeit hier in deutschland erst mal 1-2 jahre gemeinsam zu verbringen 


Nein,und Antworten was möglich wäre hast Du ja schon bekommen
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Antwort #11 - 06.08.2024 um 14:08:34
 
Okay dann lege ich weiterhin alles auf "hier arbeiten". Das es kein Visum "kennenlernen" gibt ist klar, denn sonst ist Deutschland ja offen wie ein Tor.
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Antwort #12 - 06.08.2024 um 15:06:55
 
Nein, zum Kennenlernen gibt es nur das Besuchsvisum.

Nein, Deutschland ist nicht "offen". Die meisten Drittstaaten sind visumpflichtig, und man muss die Unterlagen möglichst sorgfältig zusammenstellen, um das Visum zu bekommen.

Für Qualfizierte gibt es in der Regel eine "2. Warteschlange" mit kurzen Wartezeiten.
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Michael H
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Antwort #13 - 06.08.2024 um 18:05:53
 
Wie sich mittlerweile rausstellte hat sie leider nur das Studium/Kurs, aber keine arbeitserfahrung. Somit auch keine Berufserfahrung und soweit ich ja jetzt in Erfahrung gebracht habe über nen Freund gilt die IT Regel nur für Leute mit Berufserfahrung.

@reinhard das Deutschland nicht offen wie ein Scheunentor ist sagte ich ja.
Gibt es dann auch für solche mit Studium eine schnelle Warteschlange?
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Antwort #14 - 06.08.2024 um 18:35:03
 
Michael H schrieb am 06.08.2024 um 18:05:53:
Wie sich mittlerweile rausstellte hat sie leider nur das Studium/Kurs, aber keine arbeitserfahrung. Somit auch keine Berufserfahrung und soweit ich ja jetzt in Erfahrung gebracht habe über nen Freund gilt die IT Regel nur für Leute mit Berufserfahrung.



Hä?

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