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Formlose Einladung (Gelesen: 314 mal)
seci
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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29.07.2024 um 21:41:20
 
Hallo Zusammen,

Die Deutsche Botschaft schreib in seinem homepage dass man entweder die Formlose einladung macht oder eine Verpflichtungerklärung abgibt.

Wenn man eine Formlose Einladung, also keine Verpflichtungserklärung für einen Besuchervisum unterschreib, haftet man auch wie bei der Verpflichtungserklärung ?

Welcher rechtlicher Sinn hat diese Formlose Einladung?
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Aras
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Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 30.07.2024 um 00:00:55
 
seci schrieb am 29.07.2024 um 21:41:20:
Wenn man eine Formlose Einladung, also keine Verpflichtungserklärung für einen Besuchervisum unterschreib, haftet man auch wie bei der Verpflichtungserklärung ?


Natürlich nicht.

seci schrieb am 29.07.2024 um 21:41:20:
Welcher rechtlicher Sinn hat diese Formlose Einladung?

Überleg doch mal. Ein Tourist kann keine Verpflichtungserklärung einreichen sondern will aus eigenem Vermögen eine Reise tätigen. Der Familienbesuch hat ggf. ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen, und könnte auch so im Hotel wohnen und braucht auch keine Verpflichtungserklärung. Auf der Verpflichtungserklärung steht auch drauf, ob und wie das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Gastgeber und Gast ist. Bei uns in Krefeld wird auf der Verpflichtungserklärung auch geschrieben dass der Gastgeber für Kost und Logis sorgt. Gibt man keine Verplichtungsklärung dann sollte man zumindest in die formlose Einladung kurz das Verwandschaftsverhältnis erläutern - bspw. Eltern, Schwiegereltern, Cousin 3. Grades - und ob diese bei einem während des Besuches wohnen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 30.07.2024 um 09:39:20
 
Auch ohne selbst zu überlegen:

In der AV steht ein Antragsteller Y und trägt vor, er wolle Herrn X in Y besuchen. Hat der Name und Adresse aus einem Telefonbuch oder kennen X und Y einander tatsächlich? Und weiß X von den Reiseplänen in seine Richtung?

Was ist die einfachste Möglichkeit darzulegen, dass alles passt? Eine formlose Einladung!
Genau die wird gefordert!
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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