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Namensänderung bei Einbürgerung (Gelesen: 380 mal)
Shana0117
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i4a rocks!


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25.07.2024 um 10:22:13
 
Hallo allerseits,

ich hätte eine Frage, da mir die Lage auch nach Recherche etwas unklar erscheint. Kann man bei der Einbürgerung relativ einfach die Schreibweise seines Nachnamens ändern? Mein Verlobter hat ein j in seinem Nachnamen welches als s ausgesprochen wird und es macht große Schwierigkeiten mit dieser Schreibweise in Deutschland zu leben, weil der Name niemals richtig ausgesprochen und meistens falsch geschrieben wird. Könnte er die Schreibweise seines Namens bei Einbürgerung einfach ändern (ich kenne z.b. jemanden der bei der Einbürgerung vor 20 Jahren das -kov im Namen zu -koff geändert bekam). Was passiert wenn wir dann verheiratet sind und ich seinen Namen angenommen/nicht angenommen habe? Eigentlich würde ich den Namen gerne annehmen, aber nicht diese unmögliche Schreibweise. Ist es möglich die Schreibweise noch zu ändern auch wenn z.b. schon Ehepartner und Kinder diesen Namen tragen oder sollte man lieber seinen eigenen Namen behalten, dann die Schreibweise ändern und danach erst den Namen annehmen?
Oder ist es gar nicht so einfach möglich bei der Einbürgerung die Schreibweise vom Namen zu ändern?
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Puncherfaust
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Antwort #1 - 25.07.2024 um 10:25:11
 
Nicht bei der Einbürgerung, aber danach kann man das beim Standesamt beantragen.

siehe z.B. hier: https://uk.diplo.de/uk-de/02/namensrecht-personenstandswesen/angleichungserklaer...
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lottchen
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Antwort #2 - 25.07.2024 um 10:36:44
 
Shana0117 schrieb am 25.07.2024 um 10:22:13:
Ist es möglich die Schreibweise noch zu ändern auch wenn z.b. schon Ehepartner und Kinder diesen Namen tragen oder sollte man lieber seinen eigenen Namen behalten, dann die Schreibweise ändern und danach erst den Namen annehmen?

Ich würde letzteres machen. Ihr heiratet, er ändert seinen Namen, Du nimmst seinen Namen an. In dieser Reihenfolge.
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lottchen
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Antwort #3 - 25.07.2024 um 11:39:47
 
Wenn die Einbürgerung vor der Hochzeit kommen wird, dann: Einbürgerung, Namensänderung, Hochzeit mit Angabe des gemeinsamen Ehenamens

Es kommt eben auch drauf an, was eher kommen würde: Einbürgerung, Hochzeit, Kind.....
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Shana0117
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Antwort #4 - 25.07.2024 um 16:27:05
 
Puncherfaust schrieb am 25.07.2024 um 10:25:11:
Nicht bei der Einbürgerung, aber danach kann man das beim Standesamt beantragen.

siehe z.B. hier: https://uk.diplo.de/uk-de/02/namensrecht-personenstandswesen/angleichungserklaer...


Darauf hatte ich mit "bei" der Einbürgerung abgezielt. D.h. nach diesem Gesetz kann man auch einfach die Schreibweise an die deutsche Aussprache anpassen? Es war mir aus diesem Text nicht ganz klar ob das möglich ist (ist und bleibt ein ausländischer Nachname, nur die Schreibweise wird vereinfacht).
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Shana0117
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Antwort #5 - 25.07.2024 um 16:30:03
 
lottchen schrieb am 25.07.2024 um 11:39:47:
Wenn die Einbürgerung vor der Hochzeit kommen wird, dann: Einbürgerung, Namensänderung, Hochzeit mit Angabe des gemeinsamen Ehenamens

Es kommt eben auch drauf an, was eher kommen würde: Einbürgerung, Hochzeit, Kind..... 


Danke für den Tipp. Die Einbürgerung ist bisher noch gar nicht beantragt, daher wird die Hochzeit vorher stattfinden. Daher überlegen wir uns gerade wie wir dann bei der Hochzeit mit der Namenswahl umgehen. Kinder stehen eher in ferner Zukunft
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Aras
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Antwort #6 - 25.07.2024 um 16:37:32
 
Muss an das hier denken

https://youtu.be/AfKZclMWS1U

Man kann ab der Eheschließung eine Namenserklärung abgeben. Muss aber nicht. Man kann es auch nach Jahren erledigen. Insofern könnt ihr heiraten und vorerst eure Namen behalten. Wenn er eingebürgert ist, dann macht er erst seine Namensangleichung und erst danach bestimmt ihr den Nachnamen als Familiennamen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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