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Staatsangehörigkeit xxx (Gelesen: 428 mal)
traute
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Staatsangehörigkeit xxx
23.07.2024 um 12:33:59
 
Eine Mutter mit 2 Kindern wollte gestern mit der Fähre nach Schweden ausreisen, um ihre Schwester dort zu besuchen. Sie hatte eine Reiseerlaubnis des Vaters dabei. Im Reisepaß für Ausländer steht bei dem 3jährigen Kind: Staatsangehörigkeit ERI, (Eritrea) bei dem 6jährigen xxx. Beide Kinder haben dieselben Eltern und sind in DE geboren.  Es gab große Schwierigkeiten beim Einchecken, da der Ältere xxx stehen hat. Mutter + Tochter  aber ERI.

Die Eltern verstehen natürlich nicht, warum bei beiden gemeinsamen Kindern unterschiedliche Daten für Staatsangehörigkeit stehen und möchten das gerne ändern.

Die Mutter hat einen Aufenthalt aus humanitären Gründen, der Vater ist seit Jahren im Asylverfahren.

Welche Möglichkeiten haben die Eltern? Es ist kein Nationalpaß vorhanden, und sie werden auch nicht zur eritreischen Botschaft gehen.
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 23.07.2024 um 13:04:21
 
Kann nur die ABH beantworten
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 23.07.2024 um 14:30:44
 
Die Mutter kennt das Problem ja seit sechs Jahren.

Am einfachsten ist, sie schreibt einen Brief an die Ausländerbehörde und beantragt die Änderung des Eintrages. Schriftlich. 85 Cent. Sie bittet um eine schriftliche Antwort.

Nur wenn wir die Begründung schriftlich haben, können wir einen Rat geben, was sie tun soll.

Der grundsätzliche Rat, wie immer: Wenn man ein Problem hat, nicht sechs Jahre nichts machen. Das ist immer schädlich für die spätere Klärung.
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traute
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 23.07.2024 um 16:00:34
 
Die Mutter hat das damals beanstandet. Es wurde abgelehnt, weil das vom Auszug aus dem Geburtenregister so übernommen wurde. Auch das Standesamt wollte das nicht ändern.
Es ist nicht so, dass nichts getan wurde. Sie konnte ja nicht wissen, dass sie beim Reisen deshalb Probleme bekommen würde.

Im Übrigen ist es so, dass bei vielen eritreischen Kindern, die in DE geboren wurden xxx steht.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 23.07.2024 um 17:08:02
 
Dann soll sie dran bleiben. Beim jüngeren Kind hat es ja geklappt.

Sonst soll sie sich zusätzlich Hilfe von einer Beratungsstelle oder von der Landesbeauftragten holen. Der Referent der Landesbeauftragten für Zuwanderung kennt das Problem ja sehr gut.
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