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Aufenthaltstitel 25 ABS.2 (Subsidiärer Schutz) in Syrien verloren (Gelesen: 696 mal)
madieshm
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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22.07.2024 um 20:32:10
 
Hallo zusammen,
eine bekannte von mir ist eine syrische Frau, die in Deutschland seit 2014 mit Aufenthaltstitel 25 ABS.2 lebt.
Sie ist jetzt in Syrien zu Besuch und leider vor paar Tagen hat sie ihre Aufenthaltstitel verloren.
Meine Frage ist:
Wie kann sie nach Deutschland ohne Aufenthaltstitel zurückkehren?
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uwe1122
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Antwort #1 - 22.07.2024 um 20:56:18
 
madieshm schrieb am 22.07.2024 um 20:32:10:
Meine Frage ist:
Wie kann sie nach Deutschland ohne Aufenthaltstitel zurückkehren?



Wenn ich denn in das Land ,im dem ich verfolgt werde usw. zurückkehre ,ist die AE erloschen.
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lottchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 22.07.2024 um 21:47:50
 
https://handbookgermany.de/de/right-of-residence
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis als anerkannter Flüchtling, Asylberechtigte*r, subsidiär Schutzberechtigte*r oder aufgrund eines nationalen Abschiebungsverbots haben und Sie in Ihr Heimatland reisen, kann Ihre Anerkennung widerrufen werden. Bei anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten gilt dies auch für einen Besuch der Heimatbotschaft.  Wenn Ihre Flüchtlings- / Asylanerkennung widerrufen wird, verlieren Sie auch Ihre Aufenthaltserlaubnis. Die Ausländerbehörde wird allerdings prüfen, ob Sie eine andere Aufenthaltserlaubnis bekommen können. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie Deutschland in der Regel verlassen. (§52 I AufenthG) Ausnahme: Wenn Sie nur für kurze Zeit und mit einem guten Grund (z.B. weil Sie Ihre schwerkranke Mutter besuchen) in Ihr Heimatland reisen, kann die Ausländerbehörde entscheiden, dass Ihre Anerkennung nicht widerrufen wird. Lassen Sie sich dazu am besten vorab beraten, um kein Risiko einzugehen.

Ihren Paß hat sie noch? Ohne AE kann sie nicht wieder einreisen. Sie muss ein Einreisevisum bei der Botschaft beantragen. Da die in Damaskus ja wohl geschlossen ist muss sie in ein Nachbarland.
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madieshm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsche
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Antwort #3 - 22.07.2024 um 22:21:21
 
uwe1122 schrieb am 22.07.2024 um 20:56:18:
Wenn ich denn in das Land ,im dem ich verfolgt werde usw. zurückkehre ,ist die AE erloschen.


Aber wie ich gelesen habe, wenn man einen Aufenthaltstitel 25 ABS.2 (Subsidiärer Schutz) hat, darf man seine Heimat besuchen.
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madieshm
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Staatsangehörigkeit: deutsche
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Antwort #4 - 22.07.2024 um 22:22:52
 
lottchen schrieb am 22.07.2024 um 21:47:50:
https://handbookgermany.de/de/right-of-residence
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis als anerkannter Flüchtling, Asylberechtigte*r, subsidiär Schutzberechtigte*r oder aufgrund eines nationalen Abschiebungsverbots haben und Sie in Ihr Heimatland reisen, kann Ihre Anerkennung widerrufen werden. Bei anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten gilt dies auch für einen Besuch der Heimatbotschaft.  Wenn Ihre Flüchtlings- / Asylanerkennung widerrufen wird, verlieren Sie auch Ihre Aufenthaltserlaubnis. Die Ausländerbehörde wird allerdings prüfen, ob Sie eine andere Aufenthaltserlaubnis bekommen können. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie Deutschland in der Regel verlassen. (§52 I AufenthG) Ausnahme: Wenn Sie nur für kurze Zeit und mit einem guten Grund (z.B. weil Sie Ihre schwerkranke Mutter besuchen) in Ihr Heimatland reisen, kann die Ausländerbehörde entscheiden, dass Ihre Anerkennung nicht widerrufen wird. Lassen Sie sich dazu am besten vorab beraten, um kein Risiko einzugehen.

Ihren Paß hat sie noch? Ohne AE kann sie nicht wieder einreisen. Sie muss ein Einreisevisum bei der Botschaft beantragen. Da die in Damaskus ja wohl geschlossen ist muss sie in ein Nachbarland.


Ja sie hat noch ihren Pass.
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Puncherfaust
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Antwort #5 - 23.07.2024 um 07:52:08
 
Ohne Aufenthaltserlaubnis wird sie nicht einreisen können. Sie sollte sich an die deutsche Botschaft wenden und ein Visum zur Wiedereinreise beantragen.
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roseforest
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Antwort #6 - 23.07.2024 um 08:08:34
 
Ist das wirklich so ? Kann man nicht z.b eine Fiktionsbescheinigung sich von der ABH schicken lassen ?

Dass man das Plastikkärtchen verliert dürfte doch nicht so selten vorkommen oder ?
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #7 - 23.07.2024 um 09:40:32
 
Zitat:
Mit der Notifikation der Fiktionsbescheinigung, ausgestellt gemäß § 81 Abs. 4 Auf­
enthG, als für den Schengen Raum gültigen Aufenthaltstitel am 8. Januar 2009
(Amtsblatt EU 2009/C. 003/4) wurde sinngemäß u.a. folgendes mitgeteilt:


Eine „Fiktionsbescheinigung, bei der auf Seite drei das dritte Feld, der Aufenthaltstitel
[gilt] als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG)1 angekreuzt ist“, berechtigt zur Einrei­
se in das Bundegebiet sowie zu Reisen innerhalb des Schengen Raumes. Die Ein­
reise wird nur in Verbindung mit einem abgelaufenen Aufenthaltstitel oder Visum er­
möglicht.“


https://fragdenstaat.de/dokumente/233216-2017-01-13-wiedereinreise-mit-fiktionsb...

Der "abgelaufene" Aufenthaltstitel fehlt hier aber.
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lottchen
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Antwort #8 - 23.07.2024 um 10:51:38
 
madieshm schrieb am 22.07.2024 um 22:21:21:
Aber wie ich gelesen habe, wenn man einen Aufenthaltstitel 25 ABS.2 (Subsidiärer Schutz) hat, darf man seine Heimat besuchen.

Wo hast Du das denn gelesen? Es wäre immer gut, die Quelle zu verlinken.
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reinhard
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Antwort #9 - 23.07.2024 um 14:22:18
 
madieshm schrieb am 22.07.2024 um 20:32:10:
Sie ist jetzt in Syrien zu Besuch und leider vor paar Tagen hat sie ihre Aufenthaltstitel verloren.


Hat sie den Aufenthaltstitel verloren? (z.B. weil sie länger als 6 Monate weg war)

Oder hat sie die Plastikkarte verloren?
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