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Haushaltsangehörige - Bruder eingetragen... (Gelesen: 378 mal)
Neolibi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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22.07.2024 um 18:15:35
 
Hallo,

hatte im Einbürgerungsantrag meinen Bruder und sein Gehalt eingetragen, weil "Angehöriger" für mich viel weiter gefasst ist. Bin schon eingebürgert und als ein Bogen kam, wo ich diese Angaben nochmal ausfüllen musste hatte ich ihn ab dann weggelassen.

Das Formular hieß: "Erklärung über Änderungen der für die Einbürgerung maßgeblichen Verhältnisse".

Statt "Brutto-Einkünfte der Haushaltsangehörige" hieß es "Familienangehörige".

Ist das jetzt noch schlimm, das im Antrag dieser Fehler war?  Mit der Erklärung wurde das ja wieder korrigiert.
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 22.07.2024 um 18:37:57
 
Nach der Einbürgerung kam noch ein Bogen? Oder fragst du das jetzt nur interessehalber?

Die Frage, ob das schlimm ist oder nicht, lässt sich mit einer Frage leicht beantworten: Wäre das Einkommen vom Bruder entscheidend gewesen oder sicherst du den Lebensunterhalt für dich (+evtl. Frau und Kinder) aus eigener Kraft?
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Neolibi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 22.07.2024 um 18:42:09
 
Der Bogen kam während des Prozesses. Habe ihn ausgefüllt und dann kam die Einbürgerungszusicherung. Bin ledig ohne Kinder und verdiene ca. 2600€ Netto.

Sollte ja daher egal sein, weil basierend auf dieser neuen Angaben aus der Erklärung entschieden wurde.
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #3 - 22.07.2024 um 18:51:10
 
ja, dann ist es auch nicht schlimm.

Die einzigen negativen Dinge die folgen könnten wären ja eine Rücknahme der Einbürgerung oder eine Strafanzeige wegen unrichtigen Angaben. Für beides ist aber erforderlich, dass die unrichtigen Angaben im ersten Schritt maßgeblich waren, sprich entscheidend für die (mögliche) Einbürgerung.

Das ist bei dir aber nicht der Fall, also alles i.O.
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Neolibi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #4 - 22.07.2024 um 18:53:49
 
Sie wurden ja meinerseits ja auch durch die Erklärung korrigiert, also wurden sie sowieso nicht zur Entscheidung herangezogen. Richtig?
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #5 - 22.07.2024 um 18:57:49
 
Vermutlich, kann man natürlich ohne Einsicht schlecht beantworten. Aber für gewöhnlich nehmen die wohl erstmal nur Einkommen von der Einzelperson plus evtl. Ehepartner (der aber bei dir nicht da ist).

Da mit deinem Einzeleinkommen schon alles gepasst hat, werden die das vermutlich gar nicht mehr weiter vertieft haben, selbst wenn sie deine Korrektur übersehen hätten oder so.
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Neolibi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #6 - 22.07.2024 um 19:02:30
 
Ja, also gesehen haben die es auf jeden Fall, da sie sagten das ohne diesen neuen Bogen keine Entscheidung erfolgen wird.

Wenn da dann plötzlich kein Angehöriger mehr steht bzw. "Nicht zutreffend" ist das ja eig. klar. Aber ja danke für die Hilfe!
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