Die Entscheidung war aber offensichtlich rechtswidrig, wie dort im Thread schon angemerkt wurde.
Die Einbürgerung kann ja nur zurückgenommen werden, wenn der Verwaltungsakt durch
Zitat:durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind
erwirkt worden ist.
Im Thread hat der
TE ja laut eigener Aussage offen über seine Absichten gesprochen. Also darf die Entscheidung schon deswegen nicht zurückgenommen werden.
Jetzt trifft die Behörde natürlich bei der LU-Entscheidung auch eine Prgnoseentscheidung. Und da könnte man jetzt natürlich argumentieren, dass die Prognoseentscheidung logischerweise negativ sein würde, wenn die Behörde wüsste, dass einen Tag nach der Einbürgerung der Job gekündigt würde. Und die Einbürgerung demnach nur erfolgt, weil der Antragsteller dieses Vorhaben verschweigt.
Würde dieser Argumentation von mir aus sogar folgen....aber dann muss die Behörde im zweiten Schritt auch erstmal hinreichend nachweisen (oder glaubhaft genug für den Richter darlegen), dass der Antragsteller das auch wirklich schon zum Einbürgerungszeitpunkt geplant hatte.
naja, vielleicht sollte man halt nicht wirklich literally am ersten Tag danach kündigen
und die Staatenlosigkeit sollte ja in der Regel sowieso nicht mehr erfolgen, Mehrstaatlichkeit ist ja erlaubt. klar kann man sie trotzdem ablegen, aber das geschieht ja in eher weniger fällen und ja auch nicht direkt nach der Einbürgerung.