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Standesamt refusing my son a birth certificate unless I pay 600€ (Gelesen: 1.792 mal)
Mox1299
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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18.07.2024 um 17:39:32
 
I (25) come from Ghana. I moved to Germany in 2022 to get a Masters degree.
I got married last year to my German husband (27) in Denmark. A month after the wedding, I found out I was pregnant, so the next month we traveled to Ghana to have a traditional wedding and get my father's blessing, especially because my father was diagnosed with Stage IV cancer.
I finished my thesis while pregnant this year, and had my son in Würzburg. He is 6 weeks old now. My husband is also a Masters student
The Standesamt in Würzburg is refusing to give my son a birth certificate unless we pay 600€ so they could send someone to places I've lived at in Ghana to ask around and confirm I have not been married before, a process they say will take at least 6 months.
Is there a way around this? I find it to be gross discrimination because they don't even want to contact the Ghanaian registry office to check if they have any records of a previous marriage. They're hell bent on receiving the money to send someone. Also I find it highly intrusive that they want to travel to ask people I don't even keep in touch with about my life. I also find it ridiculous that proof of my husband's paternity is not enough. They currently have original copies of both our birth and marriage certificates.

I need to be able to travel should the need arise, especially with my dad's condition. And we can't even afford what they're asking?!

Is there anyway around this? What can we do?
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Aras
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Antwort #1 - 18.07.2024 um 18:00:19
 
Well, if you want to strongarm them in this topic you need some iron will and probably need to call the familycourt. It will probably take longer than the "normal" 6 months of the private investigator in Ghana.

Also btw. there is no legal obligation to pre pay for the "Urkundenüberprüfung". The vital records office could pay them in advance, but probably would have the risk of total loss if you dont pay them afterwards. Thats why they say, that you have to pre pay them, as it is easier for them.

But yeah, did you asked already the Amtsleiter? Or the "Standesamtsaufsicht"?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 18.07.2024 um 18:22:01
 
@Aras no, we or more accurately my husband has been going back and forth via email and phone call with a Standesbeamtin
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Antwort #3 - 18.07.2024 um 19:50:56
 
Can he please use your account so that we can ask him questions about what he did till now?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 18.07.2024 um 20:54:53
 
Hi!
Zuerst war ich sehr frustiert, dass mir gesagt wurde, das ich keine Geburtsurkunde für unseren Sohn bekommen, wenn wir die Geburtsurkunde meiner Frau nicht prüfen lassen. Noch sprachloser war ich, als ich erfuhr, dass es 550 euro kosten soll. Anscheinend muss man einen Fragebogen ausfüllen. Also bin ich online auf Suche gegangen und habe folgende Website gefunden: https://www.fluechtlingsrat-bremen.de/racial-profiling-ist-verboten-auch-dem-sta... . Darauf hin habe ich mich an eine Anwältin gewendet, da ich sehr gut Rechtsschutz versichert bin. Diese hat mir ein paar tipps gegeben im Vorstellungsgespräch und meinte das sie den fall nur auf honorarbasis fortführen würde, da sie auf dem Gebiet ein Experte ist. Sie hat mir noch die genauen auszüge rausgesucht und ich habe der frau vom Standesamt folgendes geschickt: Der Bundesgerichtshof führte in seinem Beschluss vom 25.08.2021 (Az.: XII ZB 442/18) aus, dass ein Nationalpass den (widerleglichen) Nachweis darstellt, dass „sein Inhaber die in ihm genannte, beschriebene und abgebildete Person ist und die im Pass enthaltenen Angaben mit den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen des Inhabers übereinstimmen“. Dieser Grundsatz gilt auch für Pässe aus Staaten mit unsicheren Urkundenwesen.
 
Sofern ein echter Nationalpass vorgelegt wird, werden weitergehende Ermittlungen nur noch dann in Betracht gezogen, wenn „dem Gericht weitere Urkunden vorliegen oder sonstige Tatsachen bekannt geworden sind, die Zweifel an der Richtigkeit der durch den Nationalpass dokumentierten Identität begründen können“.

Den beschluss habe ich auch angehangen. Die Beamtin hat mir dann gesagt, dass der Beschluss nicht übertragbar auf mich und meine Frau ist. “Neben der Identitätsprüfung ist in Ihrem Fall eine Überprüfung des Familienstands von ihrer frau mit Blick auf die Abstammungsprüfung des Kindes notwendig.” Ich hatte gedacht durch die Anerkennung ihrer Person kann man das dann behördlich prüfen. Ich habe der beamtin nochmal geschrieben und ihr gesagt: der familienstand meine frau ist verheiratet, sowohl hier als auch in Ghana. Wir haben auch nach Stammesbräuchen dort geheiratet.
Ich habe auch bilder unserer hochzeit angehangen.

Als nächsten Schritt möchte ich die Presse einschalten. Die oma, meine mutter, meines Sohnes hat eine Beschwerde an die Stadt Würzburg geschrieben. Dann werde ich mich wahrscheinlich an die Anwältin in Bremen wenden die 2023 gewonnen hatte.
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Antwort #5 - 18.07.2024 um 20:56:34
 
it sounds normal to me. People get married in Denmark to bypass the certificate verification process. And now they just have to do it. That's the downside of getting married in Denmark.
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Antwort #6 - 18.07.2024 um 21:09:15
 
Tatsächlich ist es so, dass nicht die Identität angezweifelt wird sondern der Familienstand verheiratet. Warum auch immer. Es gibt irgendwo eine Entscheidung, wo eine Frau tatsächlich Bigamistin war. Das war aber eher unfreiwillig, weil glaub im russischen Recht kannst du auch eine rechtskräftige Entscheidung nochmal anfechten und das war in dem Fall mit dem Scheidungsurteil geschehen. Das Gericht hat dann entschieden, dass es im Interesse des Kindeswohls ist, dass man den "Letzten" Ehemann als Vater annimmt.

Man könnte auch den Spies umdrehen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde ggü. der Standesbeamtin einreichen, denn es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Sie erachtet es als notwendig die UrkundenÜberprüfung durchzuführen, tut es aber nicht. Kann dir doch egal sein, wenn denen Kosten entstehen. Wo ist denn die Rechtsgrundlage dass die Kosten von dir getragen werden müssen. Und wenn, wieso musst du die vorstrecken?

Die Beamtin muss erstmal die Urkunde auf Ihre Echtheit beurteilen. Natürlich kann man mehrfach verheiratet sein.


Hier mal Leitsatz Nr. 6 beachten:
https://openjur.de/u/2468446.html

Ansonsten Antrag gem § 49 PStG beim Amtsgericht einreichen und das Standesamt anweisen zu lassen dich als Vater eintragen zu lassen.

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Antwort #7 - 18.07.2024 um 22:06:55
 
@aras aber er schrieb doch "Neben der Identitätsprüfung ist in Ihrem Fall eine Überprüfung des Familienstands "

Also doch beides ?

Also ich kenne das aus den Philippinen genau so. Geburtsurkunde gibt es erst nach Urkundenprüfung mit Vorkasse . Wenn dagegen jetzt natürlich jemand vorgehen möchte und das "fällt" hätte ich nichts dagegen
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Antwort #8 - 18.07.2024 um 22:31:34
 
Ja, das ist doch das Problem. Die können einen nur deswegen nerven, weil du deine Frau mitm Visa nachziehen lassen willst.

Hier ist aber das Problem ein anderes:
Hier ist die Identität der Mutter nieeeee in Frage gestellt worden. Die Identität wurde durch den Nationalpass immer akzeptiert.

Und die Eheschließung erfolgte in Dänemark. Wir gehen ja jetzt nicht davon aus, dass die Eheschließung in Dänemark in Frage gestellt wird. Es gibt sogar einen Deutsch Dänischen Vertrag, wo wir deren Urkunden ohne Apostille vertrauen.

Also bleibt die Geburtsurkunde der Mutter. Was ist jetzt das Problem? Das kommt aus dem Ghana wo alles angeblich korrupt sei.

Ohne Anlass wird die ganz große Verschwörung vermutet. Dabei geht es hier um nichts weniger als einen kleinen Deutschen. Diesem Deutschen wird sein Geburtsrecht der deutschen Staatsangehörigkeit durch einen Standesbeamten praktisch verweigert.

Und warum? Nicht weil keine Urkunden vorliegen, sondern weil die Standesbeamtin 600€ vorgestreckt haben will. Und was machen Leute, die keine Kohle haben?

Also das ist doch sozial ungerecht.

Ganz ehrlich, dann soll man vorschlagen übers Jobcenter oder über die Stadtkasse ein zinsloses Darlehen zu gewähren und das mit 10€ monatlich abzahlen.

Aber selbst das wird nicht mal in Erwägung gezogen.

Und wie gesagt: warum 600€?
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Antwort #9 - 18.07.2024 um 23:12:34
 
@aras na weil eben die GU der Mutter "nichts wert" ist.

https://accra.diplo.de/gh-de/service/07-RKAbisZ/mb-urkundenpruefung-ghana/116608...

Zitat:
Die Botschaft hat feststellen müssen, dass in Ghana die Voraussetzungen zur Legalisation öffentlicher Urkunden nicht gegeben sind. Ein hoher Prozentsatz der vorgelegten Urkunden ist inhaltlich unrichtig. Zudem werden der Botschaft regelmäßig gefälschte oder verfälschte Urkunden vorgelegt. Daher wurde die Legalisation ghanaischer Urkunden mit Billigung des Auswärtigen Amtes eingestellt.


600 Euro ist Zone 4 siehe Link. Bei dem Link steht auch "Die Behörde kann die Auslagen ihrerseits dem Urkundeninhaber zur Erstattung aufgeben und wird daher üblicherweise um Hinterlegung einer Sicherheitsleistung bitten."

Kann natürlich sein dass alle Botschaften hier was rechtlich falsches schreiben.. bin gespannt

Man hätte das alles vermeiden können wenn man in D geheiratet hätte. Das hat man nicht gemacht - meine Vermutung weil das Standesamt dafür eben genau diese Urkundenprüfung wollte Zwinkernd

Als nur gut gemeinter Rat: Frage deine Rechtschutz ob sie den Fall überhaupt übernimmt. Ich habe da Zweifel .
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Antwort #10 - 18.07.2024 um 23:50:22
 
Man kann natürlich das ganze vermeiden, wenn beide Elternteile Deutsche sind, in Deutschland geboren wurden und das Kind in Deutschland geboren wurde. Augenrollen

Warum 600€? Warum nicht 6000€?

Lasst uns afrikanische Anwälte satt machen.

Durchgedreht

Früher musste man in bestimmten Gebieten Deutschlands eine Gebühr an den Lehnsherr zahlen. Die meisten konnten es nicht zahlen und gingen dann nur eheähnliche Versprechen ein. De jure waren die ganzen Kinder als uneheliche Kinder mit einem Ehrenmakel behaftet.die Priester tauften die Kinder trotzdem und notierten die Väter auch entsprechend in die Kirchenbücher.

Grundrecht auf Ehe? Im Falle von Ghanaern nur wenn diese genug Geld haben.

Grundrecht auf Kenntnis der eigenen Abstammung und Achtung des Familien- und Privatlebens bei Halbdeutschen nur wenn der Deutsche Vater genug verdient.

Ansonsten ab in die große Warteschleife.
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Antwort #11 - 18.07.2024 um 23:54:49
 
Aras bitte nicht falsch verstehen ich finde das auch nicht "gut". Ist aber mE Praxis bei ländern mit unsicheren Urkundenwesen. Wie allermeisten werden halt einfach bezahlen da sie sonst einen unsicheren Prozess haben und dazu noch länger warten werden ..

Ich weiss auch nicht wie das dann mit dem Kindergeld ist weil das nur 6 Monate rückwirkend bezahlt wird. Da sollte er sich zur Sicherheit auch mal schlau machen wenn das ganze jetzt länger dauert. .

Aber vllt klappt es ja und die gängige Praxis dass man es bezahlen muss wird unterbunden.
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Antwort #12 - 19.07.2024 um 01:21:55
 
Für das Kindergeld kann man vom Standesamt auch eine Geburtsbescheinigung bekommen.

Ich erinnere mich dunkel, dass wir die Diskussion bezüglich der Rechtsgrundlage für die Kosten schonmal im Forum hatten. Keine Ahnung ob da eine Generalklausel herangezogen wurde.

Gehen wir davon aus, dass die Kostenaufbürdung rechtmäßig wäre, dann muss es doch die Möglichkeit geben auch als derzeit Geringverdiener die Geburt des eigenen Kindes registrieren zu können.

Das ist doch was einen in die Ecke drückt und zum Widerstand gegen diese dann doch willkürlich erscheinande Forderung führt. Hätte man gesagt: "Schauen Sie mal, die Gebührt entsteht und sie können dass dann in Raten zahlen. Sie müssen das mit der Stadtkasse klären."Aber nein. Hier fühlt man sich ähnlich ohnmächtig wie bei Michael Kohlhaas als der Voigt über die bis dahin zollfreie Brücke plötzlich ohne Rechtsgrundlage Wegzoll will und stattdessen einem das Ross wegnimmt um Druck aufzubauen doch den Wegzoll zu zahlen.

Außerdem hast du etwas unbewusst unterschlagen:

Zitat:
Die Botschaft kann jedoch in Amts- oder Rechtshilfe für deutsche Behörden und Gerichte prüfen, ob eine Urkunde formal echt und inhaltlich richtig ist und dadurch den inländischen Stellen eine Entscheidungshilfe geben. Ob eine Überprüfung erforderlich ist, liegt gem. § 438 Abs. 1 ZPO im Ermessen der Behörde oder des Gerichts, wo die Urkunde zu Beweiszwecke verwendet werden soll. Von Privatpersonen kann eine Urkundenüberprüfung nicht veranlasst werden.


Übt denn die Behörde Ermessen aus? Offensichtlich nicht. Sie erwägt nicht mal den Aspekt, dass die ghanaische Geburtsurkunde ggf. garnicht entscheidungsrelevant ist. Denn die Frage die die Behörde aufwirft ist ja nicht ob die Geburtsurkunde echt und inhaltlich korrekt sei, sondern will durch die Hintertür ausforschen ob die ghanaische Mutter nicht schon vorher mit einem anderen Mann verheiratet war. Dabei ist aber die Überprüfung der Geburtsurkunde nicht geeignet, bringt das aber unter dem Vorwand des Formalismus - "Wir brauchen einen Stempel auf der Urkunde, sonst sind wir nicht in der  Lage um die Urkunde als echt festzustellen" - vor.

Warum wird denn überhaupt die Geburtsurkunde vom Standesamt gefordert?

Selbst wenn Mutter und Vater Geschwister oder linear verwandt sind muss ja im Geburtsregister die wahren Eltern angegeben werden. Also greift das Inzestverbot nicht. Es ist ja schon geschehen.

Und nur damit die Sammelakte im Standesamt voll ist und die Standesbeamten voll beschäftigt sind Urkunden abzuheften ist ja auch nicht Sinn und Zweck der Forderung nach den Geburtsurkunden.

Wenn das Kind geboren wird, wird die Geburt des Kindes genauso wie Eheschließungen und Scheidungen in die deutschen Geburtsregistereinträge der Eltern eingetragen. Nur kann das deutsche Standesamt nicht an das Standesamt in Ghana sagen, dass jetzt ein Kind geboren wurde und man dies in den Geburtsregistereintrag der Mutter eintragen solle.

Darum steht ja auch in § 33 PStV

Zitat:
§ 33 Nachweise bei Anzeige der Geburt
Wird die Geburt eines Kindes angezeigt, soll das Standesamt verlangen, dass ihm folgende Unterlagen vorgelegt werden:
1.
bei miteinander verheirateten Eltern ihre Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister sowie ihre Geburtsurkunden, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt der Eltern nicht aus der Eheurkunde ergeben,
[...]
3.
ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern und
4.
bei mündlicher Anzeige eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.
Die nach Nummer 1 erforderliche Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist. Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.


Also fehlen die Registrierungsdaten der Eltern auf der Eheurkunde? Also die Registernummern und -orte der Geburten der Eltern?


https://dserver.bundestag.de/btd/18/091/1809163.pdf

Zitat:
Der Bundesregierung ist bekannt, dass es in Einzelfällen zu Verzögerungen bei der
Beurkundung der Geburt eines ausländischen Kindes gekommen ist, weil die Identität der Eltern nicht durch geeignete Dokumente nachgewiesen wurde, obwohl
diese aufgrund eines zuverlässigen Urkundenwesens im Herkunftsland der Eltern
beschafft werden könnten. Die in der Vorbemerkung erwähnten Presseinformationen können nicht nachvollzogen werden. Auch bei fehlenden Nachweisen kann die
Geburt des Kindes beurkundet und den Eltern ein beglaubigter Registerausdruck
ausgestellt werden, der für den Bezug öffentlicher Leistungen ausreicht.


Und warum?

https://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/dokumente/21536.pdf

Zitat:
Das Amtsgericht geht im Grundsatz auch zu Recht davon aus, dass die Beweiskraft der Personenstandsregister
und -urkunden es verbietet, nicht nachgewiesene Tatsachen als nachgewiesen anzusehen, weil ein Antragsteller sich in einer ggf. unverschuldeten Beweisnot befindet. Dem ist bereits vor der Neuregelung des
Personenstandsrechts zum 1. Januar 2009 durch den so genannten Annäherungsgrundsatz Rechnung getragen
worden. Danach wurden die erwiesenen Tatsachen eingetragen, während hinsichtlich der nicht belegten
Tatsachen die Eigenangaben übernommen und mit einem Zusatz versehen wurden, der die Beweiskraft des
Eintrags entsprechend einschränkte (vgl. Senat, StAZ 2008, S. 287 ff., m. w. N.). Ein solcher Zusatz beinhaltet
kein Werturteil zu Lasten der betroffenen Person (Senat, a. a. O.).

Die Möglichkeit der Beweisnot hat der Verordnungsgeber nunmehr auch der besonderen Regelung für die
Beurkundung von Geburten in § 35 PStV zugrunde gelegt. Wenn dem Standesamt bei der Beurkundung der
Geburt keine geeigneten Nachweise zu Angaben über die Eltern des Kindes vorliegen, ist hierüber nach § 35
S. 1 PStV im Geburtseintrag ein erläuternder Zusatz aufzunehmen. Dadurch soll einerseits das Recht auf
zeitnahe Beurkundung der Geburt berücksichtigt werden und andererseits für den Empfänger der Urkunde
erkennbar sein, dass die Angaben zur Person der Eltern nicht auf gesicherten Erkenntnissen beruhen und die
Personenstandsurkunde hinsichtlich dieser Angaben nicht an der hohen Beweiskraft personenstandsrechtlicher
Beurkundungen teilhat (zur Begründung im Gesetzgebungsverfahren BR-Drucksache 713/08, S. 97 f.).


Also wenn man sich sowieso einig ist, dass der Familienname des Vaters als Familienname des Kindes gelten soll und die Mutter und der Vater sich einig über den Kindsnamen sind, dann kann das Kind auch einen Namen kriegen. Dann steht halt bei der Mutter eben der Zusatz, das es keine Nachweise gäbe, und statt der Geburtsurkunde kriegt man einen beglaubigten Registerauszug. Ist doch erstmal egal.

Ist das Kind registriert kann man den Rechtstreit mit dem Standesamt weiter führen, den Zusatz zu streichen. Bspw. mit einem § 49 PStG Verfahren.
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Antwort #13 - 19.07.2024 um 15:03:58
 
Aras schrieb am 18.07.2024 um 22:31:34:
Ohne Anlass wird die ganz große Verschwörung vermutet. Dabei geht es hier um nichts weniger als einen kleinen Deutschen. 


Eben nicht....Deutscher ist das Kind ja erst, wenn die Mutter nicht vorher schon mit einem Ghanaer oder anderem verheiratet ist und wenn es wirklich diese "Passinhaberin" ist...was eben durch eine UP und eine Ledigkeitsüberprüfung geprüft ist!
Erst dann ist ja das Kind Deutscher....

ICh hatte einen ähnlichen Fall aus einem anderen Land mit gleicher Problematik und da stellte sich raus, dass die Frau unter unter gleichem Namen und anderem Geburtsdatum schon verheiratet war in ihrem Heimatland.....damit Kind laut Gesetz kein Deutscher, sonder Kind des "ersten" Mannes. auch die Hochzeit in Dänemark wurde anschließend aberkannt oder ausgesetzt bis zur Scheidung von MAnn1
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Antwort #14 - 19.07.2024 um 17:26:46
 
Offen gesagt überzeugt mich das nicht. Da es kein Eheanerkennungsverfahren in Deutschland gibt, gibt es auch kein Eheaberkennungsverfahren oder was weiß ich.


Kraft Gesetzes gelten beide als verheiratet! Dass die Ehefrau vielleicht 1,2, 3 oder hundertmal verheiratet ist, ist egal. Auch für die Abstammungsfrage ist es zweitrangig.
Kraft Gesetzes ist der Ehemann der Vater.
Bis jetzt wurde nicht der Beweis erbracht, dass die Mutter vorher verheiratet war. Und selbst wenn, wird aufgrund von Kindeswohl der letzte Ehemann als Vater angesehen, siehe BGH.

Wenn deine Bekannten sich auf diese "Aussetzung" der Ehe einließen, dann meine ich nicht dass die Betroffenen ihre Interessen nicht wirksam vertreten hätten etc..

Aber Kraft Gesetzes ist dieses Kind Deutscher. Zumal auch "deutsches Blut" in seinen Adern fließt.

Es kommt nicht darauf an, dass das Kind in die vermeintlich "ewigen Stammbücher des deutschen Volkes" durch den Standesbeamten eingetragen worden ist, oder nicht.

Sobald man die Linie vertritt, dass das Standesamt über die Abstammung entscheidet und nicht allein beurkundet, hat man denen den Weg für vermeintlich notwendige UrkundenÜberprüfung geebnet.

Schlussendlich ist aber hier garnicht so dass die Urkunden nicht vorgelegt worden sind, sondern daran dass es vermeintlichen Kosten scheitert. Da darf das Standesamt sich auf eigene Kosten austoben und auf den Paragraphen reiten.
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