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Anrechnung von Aufenthaltszeiten (oder lieber abwarten ?) (Gelesen: 202 mal)
Marcelos99
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Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anrechnung von Aufenthaltszeiten (oder lieber abwarten ?)
17.07.2024 um 20:25:34
 
1995 - 2002: Aufenthalt in Deutschland als Student. Studium nicht abgeschlossen. Die Slowakei war damals noch kein Mitglied der Europäischen Union.

2002 - 2006: Aufenthalt in der Slowakei, [zwischenzeitlich 01.2005-07.2006 Wohnsitz in Deutschland, aber ohne Arbeit] abgeschlossenes Studium in der Slowakei.

2006 - 2022: Arbeit in der Slowakei,

seit 06.2022 fester Wohnsitz in Deutschland , Vollzeit beschäftig, [seit 11.2023 systematisch in großem Umfang im Ehrenamt engagiert].

Deutschkenntnisse C1 Goethe. Seit 01.05.2004 EU Bürger, keine Straftaten

Fragen: Kann der Zeitraum vor 20 Jahren, als ich als Student in Deutschland war, aber das Studium nicht abgeschlossen habe, auf die Einbürgerung angerechnet werden?

Oder ist es besser, bis zum Ende des dreijährigen Zeitraums zu warten und sich um eine Ermessenseinbürgerung zu bemühen?
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Aras
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Beiträge: 4.113

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anrechnung von Aufenthaltszeiten (oder lieber abwarten ?)
Antwort #1 - 17.07.2024 um 21:14:25
 
Man würde ja die letzten 10 Jahre zu Grunde legen und sagen, dass die Hälfte dieser Zeit anerkannt wird. Bspw. hättest du 2014 - 2016 in Deutschland gelebt, hätte man diese Zeiten zu Grunde gelegt und gesagt, dass von diesen 2 Jahren die Hälfte anerkannt wird - also ergibt 1 Jahr Anerkennung. Aber Zeiten die mehr als 20 Jahre her sind... sehe ich ehrlich gesagt schwarz.

Ich würde eher die 3 Jahre abwarten.

Aber als Slowake hast du es doch besser als wir Deutsche Durchgedreht
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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