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Wie viel Monate Rentenbeiträge braucht man wirklich für die Einbürgerung? (Gelesen: 1.016 mal)
KingsleyComan29
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie viel Monate Rentenbeiträge braucht man wirklich für die Einbürgerung?
17.07.2024 um 13:38:21
 
Hallo zusammen!

Wie viele Beitragsmonate zur Rentenversicherung muss man vorweisen, damit der Ehepartner eines deutschen Staatsbürgers eingebürgert werden kann?

Ja, ich habe bereits die Suchfunktion hier im Forum benutzt, jedoch kommen da leider ganz unterschiedliche Ergebnisse raus.
Manchmal heißt es 60 Monate, manchmal nur 36 Monate und im Gesetz steht nur "ausreichende Altersvorsorge".

Gibt es hier Erfahrungen dazu von Leuten, die den Einbürgerungsprozess bereits durchlaufen/mitbekommen haben?
Wie viele Beitragsmonate wurden von euch bzw. euren Ehepartnern gefordert?

Würde mich über ein paar Antworten sehr freuen  Smiley
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Antwort #1 - 17.07.2024 um 15:31:19
 
Von mir wurde keiner gefordert. Es ist aber sinnvoll die Rentenbeiträge vorzulegen, da diese als Nachweis der Erwerbstätigkeit dienen (neben Gehaltsnachweis usw). Eine Mindestanzahl gibt es nicht.
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Aras
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Antwort #2 - 17.07.2024 um 15:40:17
 
Ist abhängig vom Bundesland.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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KingsleyComan29
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Antwort #3 - 17.07.2024 um 15:48:26
 
Aras schrieb am 17.07.2024 um 15:40:17:
Ist abhängig vom Bundesland.


Echt? Das ist ja interessant.
Weißt du denn zufällig, wie es in Baden-Württemberg gehandhabt wird?
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KingsleyComan29
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Antwort #4 - 17.07.2024 um 15:49:33
 
vtrmk schrieb am 17.07.2024 um 15:31:19:
Von mir wurde keiner gefordert. Es ist aber sinnvoll die Rentenbeiträge vorzulegen, da diese als Nachweis der Erwerbstätigkeit dienen (neben Gehaltsnachweis usw). Eine Mindestanzahl gibt es nicht.


Von dir wurden gar keine Rentenmonate gefordert?
In welchem Bundesland wurdest du damals eingebürgert?
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Antwort #5 - 17.07.2024 um 16:38:02
 
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #6 - 17.07.2024 um 17:01:13
 
jetzt bin ich verwirrt.

Hier hieß es vor kurzem die Frau braucht gar keine wenn der Mann eine Altersvorsorge hat

https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1720558790

oder was verwechsle ich ?
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Antwort #7 - 17.07.2024 um 17:13:37
 
Wenn man nach drei Jahren gem. § 9 StAG eingebürgert werden kann, dann kann man vom ausländischen Ehegatten keine 60 Rentenbeiträge erwarten, sondern maximal 36.

Aber eben unter der Prämisse, dass Altersvorsorge Teil der Lebensunterhaltssicherung ist...

Aber man kann halt immer die Altersvorsorge des deutschen Ehegatten vorlegen... Was aber wenn der Deutsche mit dem ausländischen Ehegatten nach Deutschland zieht, der Deutsche vorher nicht in Deutschland gelebt hat und nur der Deutsche arbeitet? Darf man dann 60 Beiträge fordern?

Wie du siehst insgesamt krummig das ganze
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Antwort #8 - 17.07.2024 um 17:14:21
 
roseforest schrieb am 17.07.2024 um 17:01:13:
jetzt bin ich verwirrt.

Hier hieß es vor kurzem die Frau braucht gar keine wenn der Mann eine Altersvorsorge hat oder was verwechsele ich?

https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1720558790



Ja so ist es auch. Wenn der Mann mehr als 60 Monate Altersvorsorge hat, dann kann die Frau eingebürgert werden, auch wenn sie gar keine Monate hat.

In meiner Frage ging es aber darum, dass die Frau gar keine Monate hat und ob der Mann dann zwingend 60 Monate haben muss, oder ob weniger Monate (z. B. 36 Monate) auch ausreichend sein kann.
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Antwort #9 - 17.07.2024 um 17:21:19
 
Aras schrieb am 17.07.2024 um 17:13:37:
Was aber wenn der Deutsche mit dem ausländischen Ehegatten nach Deutschland zieht, der Deutsche vorher nicht in Deutschland gelebt hat und nur der Deutsche arbeitet? Darf man dann 60 Beiträge fordern?

Und was ist, wenn der Deutsche eben wie oben im Beispiel lange Student war und daher nur ab und zu mit einem Minijob in die Rentenversicherung einzahlen durfte?
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Antwort #10 - 17.07.2024 um 18:07:37
 
Keine Lust fiktive Fälle zu besprechen Smiley
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Antwort #11 - 18.07.2024 um 09:33:02
 
Aras schrieb am 17.07.2024 um 18:07:37:
Keine Lust fiktive Fälle zu besprechen Smiley

unhöflich
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Aras
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Antwort #12 - 18.07.2024 um 09:58:54
 
Ja. Kann man als unhöflich sehen. Aber meine Zeit auf Erden ist begrenzt. Wenn man einen konkreten Fall hat, können wir gerne darüber sprechen.

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Antwort #13 - 18.07.2024 um 10:46:28
 
Aras schrieb am 18.07.2024 um 09:58:54:
Ja. Kann man als unhöflich sehen. Aber meine Zeit auf Erden ist begrenzt.



und dennoch hast du die Zeit, auf meine sinnlose Nachricht zu antworten. sehr unhöflich.  Zunge
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Antwort #14 - 18.07.2024 um 11:27:03
 
KingsleyComan29 schrieb am 17.07.2024 um 17:21:19:
Und was ist, wenn der Deutsche eben wie oben im Beispiel lange Student war und daher nur ab und zu mit einem Minijob in die Rentenversicherung einzahlen durfte?

Erfüllt der Ausländer denn die anderen Voraussetzungen für die Einbürgerung?
Dann könnte man den Einbürgerungsantrag jetzt stellen.
Die zuständige EBH  wird aufgrund des Antrags dann Nachweise für die Altersvorsorge fordern oder eben nicht.

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