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Einbürgerungsantrag: anderes Geburtsdatum als im Pass angegeben (Gelesen: 309 mal)
Tinka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerungsantrag: anderes Geburtsdatum als im Pass angegeben
15.07.2024 um 23:03:43
 
Hallo liebe Forumsmitglieder,

uns ist echt was Blödes passiert und ich bitte um euren Rat
Bei der Durchsicht der Kopie des Einbürgerungsantrags, den wir gestern gestellt haben, ist uns aufgefallen, dass ich aus Versehen das echte Geburtsdatum meines Mannes angegeben habe, das vom Geburtsdatum im Pass abweicht.

Zum Hintergrund: mein Mann ist türkischer Staatsbürger und möchte nun nach 17 Jahren in Deutschland auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Es dürfte vielen von euch bekannt sein, dass das wirkliche Geburtsdatum oft ein anderes ist als amtlich eingetragen.
Natürlich feiern wir seit 24 Jahren seinen Geburtstag gemeinsam am richtigen Datum.

So kam es also zu diesem Fauxpas im Antrag.
Was würdet ihr mir raten - soll ich eine E-Mail an die Behörde hinterher schreiben? Anrufen?
Oh Mann, wenn es daran scheitern sollte, ich ärgere mich so krass, das ist mir/uns noch nie passiert...  unentschlossen

Vielen Dank für eure Antworten schon mal.

Schöne Grüße
Tinka
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Aras
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Antwort #1 - 15.07.2024 um 23:06:20
 
Was meinst du mit echtes Geburtsdatum und das Geburtsdatum im Pass?
Wurde er mit dem "falschen" Geburtsdatum registriert und darum sind alle anderen Urkunden so?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Tinka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 15.07.2024 um 23:12:43
 
Genau. Er ist geboren im September 1975, aber registriert im Dezember 1975. Somit ist in allen amtlichen Schriftstücken das Geburtsdatum aus dem Dezember 1975 vermerkt.
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Antwort #3 - 16.07.2024 um 06:44:50
 
Ich persönlich denke, dass es nicht kritisch ist. Er soll einfach darüber informieren, dass er einen Fehler gemacht hat und das Geburtsdatum aus der Geburtsurkunde als die korrekte Geburtsurkunde angeben.

Früher war es halt so. Da ging der Registrierungsbeamte durch die Provinz und je nachdem wie motiviert oder faul dieser war wurde gefragt wann das Kind geboren wurde oder dieser schrieb eigenmächtig das Registrierungsdatum als Geburtsdatum.

Also ihr seid nicht die einzigen, bei dem ein "falsches" Geburtsdatum registriert wurde. Aber dieses "falsche" Geburtsdatum ist soweit das verwaltungsrechtlich korrekte. Denn bei der Identität geht es um die eindeutig Zuordbarkeit.

Ich würde der deutschen Behörde das mit wahren Geburtsdatum auch nicht direkt auf die Nase binden. Eher einfach schreiben, dass man ein falsches Datum eingetragen hat. Das korrekte Datum lautet xx.xx.xxxx.



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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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