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Ausreisesperre möglich? (Gelesen: 1.019 mal)
traute
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14.07.2024 um 16:15:19
 
Es gibt folgendes Problem:
Familienzusammenführung nach 10 Jahren mit Frau + 3 Kinder endlich geglückt. Hier angekommen will die Frau sich aber scheiden lassen. Sie leben jetzt 1J. getrennt. 4. Kind hier geboren. Jetzt will die Mutter ihre 17jährige Tochter in Äthiopien verheiraten, mit den Kindern dorthin reisen und vermutlich das Baby dort bei Verwandeten lassen. Vater möchte das verhindern. Kann er eine Ausreisesperre bei der ABH beantragen? Beide Eltern haben das Sorgerecht.
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Aras
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Antwort #1 - 14.07.2024 um 16:36:28
 
traute schrieb am 14.07.2024 um 16:15:19:
Jetzt will die Mutter ihre 17jährige Tochter in Äthiopien verheiraten,


Reden wir von Zwangsheirat?

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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traute
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Antwort #2 - 14.07.2024 um 16:42:08
 
Das Mädchen will wohl und dann den Ehemann nach DE holen. Ihr Vater will aber nicht, dass sie heiratet, Mutter will, dass sie heiratet. Insofern dürfte das nur eine "bedingte" Verheiratung sein. Sie ist ja auch bald 18. Das ist das eine Problem.

Das andere ist, sie will das Baby bei Verwandten in Eritrea aufwachsen lassen und dem Vater komplett entziehen. (die Verwandten holen das Kind dann in Äthiopien ab)
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Antwort #3 - 14.07.2024 um 16:56:43
 
Kann trotzdem nicht im Sinne des Kindeswohls sein. Ich vermute aber, dass so ein Eingriff nicht einfach exekutiv (also durch das Ordnungsamt oder die Polizei) angeordnet werden kann. Vermutlich ist die Familiengerichtsabteilung des örtlichen Amtsgerichts dafür zuständig.

Eine kurze google Suche deutet auch darauf hin.
https://www.fv-adk.de/olg-frankfurt-1-uf-50-18-erlass-eines-ausreiseverbots-gege...

https://openjur.de/u/2188120.html

Also bei der Tochter die 17 Jahre alt ist, kann die ja auch vertröstet werden auf die Volljährigkeit zu warten. Denn im deutschen Rechtskreis ist eine Eheschließung vor der Volljährigkeit aus Kindeswohlgründen nicht möglich. Nach der Volljährigkeit greift das Sorgerecht nicht. Zudem gilt dann auch Artikel 2 Abs 2 des 4. ZP zur EMRK, dass eine grundsätzliche Ausreisefreiheit garantiert und auch von Deutschland ratifiziert wurde.

Beim Kleinkind greift das Sorgerecht natürlich. Und im Sorgerecht ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder enthalten. Und da muss man nicht warten bis das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Vaters verletzt wurde. Da kann man beim Familiengericht entsprechend einstweilige Anordnung zum Wohle des Kindes beantragen.

Aber wie immer: Ohne Gewähr.
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traute
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Antwort #4 - 14.07.2024 um 17:59:30
 
Danke, Aras!
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Antwort #5 - 14.07.2024 um 21:08:55
 
Der Mann ist deutsch? Die Kinder sind auch deutsch? Oder nur das vierte Kind? Oder keins?
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Antwort #6 - 15.07.2024 um 03:05:06
 
lottchen schrieb am 14.07.2024 um 21:08:55:
Der Mann ist deutsch? Die Kinder sind auch deutsch? Oder nur das vierte Kind? Oder keins? 

Familienrecht ist ja nicht Kerngegenstand dieses Forums.

Soweit ich jedoch weiß, gilt für in Deutschland lebende Kinder deutsches Recht. Einschließlich aller Unterkategorien elterlicher Rechte.

Wenn nun auch noch beide Eltern in Deutschland leben, was soll dann diese Fragen?

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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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traute
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Antwort #7 - 15.07.2024 um 06:47:30
 
lottchen schrieb am 14.07.2024 um 21:08:55:
Der Mann ist deutsch? Die Kinder sind auch deutsch? Oder nur das vierte Kind? Oder keins? 


Nein, alle sind Eritreer. Frau und Kinder kamen im Rahmen von Familienzusammenführung vor 2 Jahren nach DE. Mann lebt hier seit 10 Jahren.
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Antwort #8 - 15.07.2024 um 09:19:41
 
Ich frage mich ob die Frau nach der Trennung überhaupt ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in D hat. Und das hat sie wohl nicht (da keine 3 Jahre hier die Ehe gelebt wurde). Hier bleiben darf sie wohl nur wegen der Kinder (Kindswohl). Wenn sie eins der Kinder ins Ausland verbringt ändert das dann offenbar auch nichts an ihrem Status.

Wegen des kleinen Kindes: Man könnte die Grenzpolizei informieren, das gemeisames Sorgerecht vorliegt und der Vater der Ausreise nicht zustimmt. Ob dafür unbedingt ein Gerichtsurteil vorliegen muss weiß ich nicht. 

traute schrieb am 14.07.2024 um 16:42:08:
Das Mädchen will wohl und dann den Ehemann nach DE holen. 
Der Ehemann will dann ein Visum zur FZF beantragen? Die Voraussetzungen dafür sind erfüllt? Das ist geklärt?





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Antwort #9 - 15.07.2024 um 09:32:23
 
Wollen wir uns jetzt den Kopf über die Möglichkeiten der Migration des möglichen Schwiegersohns zerbrechen?

Wenn ich es richtig verstanden habe ist es so:
Die Bundespolizei kann die Ausreise nur verhindern, wenn der der Ausreise widersprechende Sorgeberechtigte mit dabei ist und es der Bundespolizei sagen kann.
Die Grenzsperre führt aber dazu dass bei einer möglichen Ausreise, egal über welche Grenzstation, dies hinterlegt ist. D.h. die Mutter könnte nicht mit den Kindern ausreisen.

Und die Grenzsperre wird wie alle Fragen des Sorgerechts beim Familiengericht geklärt.
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Antwort #10 - 15.07.2024 um 09:50:17
 
Aras schrieb am 15.07.2024 um 09:32:23:
Die Bundespolizei kann die Ausreise nur verhindern, wenn der der Ausreise widersprechende Sorgeberechtigte mit dabei ist und es der Bundespolizei sagen kann.

Nein. Sonst würde keine einzige Kindesentführung verhindert werden können. Denn selbstverständlich ist derjenige Elternteil, der die Ausreise nicht wünscht, nie dabei.

Zum Thema "Kindesentführung verhindern wie" gibt es genug Material im www. Hat der Vater hier in dem Fall auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
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Antwort #11 - 15.07.2024 um 11:06:48
 
lottchen schrieb am 15.07.2024 um 09:50:17:
Nein. Sonst würde keine einzige Kindesentführung verhindert werden können. Denn selbstverständlich ist derjenige Elternteil, der die Ausreise nicht wünscht, nie dabei.

Aus dem Kontext meines Beitrags wird aber hoffentlich klar, dass es bei dem Satz darum geht, dass die Bundespolizei aus eigener Machtvollkommenheit nur bei problematischen Fällen die Ausreise verzögern oder verhindern kann, also wo eben beide Sorgeberechtigte vor Ort sind oder die Bundespolizei sonstwie darüber informiert wurde.

Man muss für die Grenz-Sperre eine einstweilige Anordnung beim Familiengericht beantragen. Wenn dann die Bundespolizei den Reisepass der Kinder scannt, dann poppt bei denen auch aufm Bildschirm die Info auf, dass eine Grenzsperre vorliegt und die Ausreise wird verweigert.

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Antwort #12 - 15.07.2024 um 12:24:57
 
lottchen schrieb am 15.07.2024 um 09:19:41:
Ich frage mich ob die Frau nach der Trennung überhaupt ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in D hat. Und das hat sie wohl nicht (da keine 3 Jahre hier die Ehe gelebt wurde). Hier bleiben darf sie wohl nur wegen der Kinder (Kindswohl). 


Ich vermute das auch so.lottchen schrieb am 15.07.2024 um 09:19:41:
Ich frage mich ob die Frau nach der Trennung überhaupt ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in D hat. Und das hat sie wohl nicht (da keine 3 Jahre hier die Ehe gelebt wurde). Hier bleiben darf sie wohl nur wegen der Kinder (Kindswohl). Wenn sie eins der Kinder ins Ausland verbringt ändert das dann offenbar auch nichts an ihrem Status.


Vermutlich ist das so.

lottchen schrieb am 15.07.2024 um 09:19:41:
Der Ehemann will dann ein Visum zur FZF beantragen? Die Voraussetzungen dafür sind erfüllt? Das ist geklärt?


nein, das scheint niocht geklärt zu sein. Der Vater ist mit der Eheschließung nicht einverstanden.

Er hat erst gestern von den Kindern erfahren, dass der Flug am kommenden Samstag stattfindet. Vorbereitungen zur Hochzeit in Äthiopien sind in vollem Gange.

Da alles sehr kurzfristig ist, kein Anwalt so schnell für das Familiengericht zu finden ist, schicke ich den Vater zur Polizei. Dort kann er die Geschichte erzählen, und evtl. kann von dort ja eine Ausreisesperre verfügt werden.
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Antwort #13 - 15.07.2024 um 12:31:26
 
Polizei wird ihm nicht so schnell helfen können.

Er soll zum Amtsgericht in die Rechtsantragsstelle gehen und den Antrag auf einstweilige Anordnung stellen. Ggf. auch Prozesskostenhilfe beantragen. Er soll dann zur Geschäftstelle gehen und sagen, dass die am Samstag fliegen werden.

Er sollte auch Beweise haben.
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Antwort #14 - 15.07.2024 um 12:35:51
 
traute schrieb am 15.07.2024 um 12:24:57:
Der Vater ist mit der Eheschließung nicht einverstanden.

Wann wird die Tochter 18? Die Frage ist doch ob es Sinn macht, sich gegen diese Hochzeit zu sperren. In spätestens 1 Jahr kann das Mädel doch ohnehin machen, was sie will. Und da sie diese Hochzeit offenbar will...
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