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Nachweis ausreichende Altersvorsorge (Gelesen: 465 mal)
Peruz
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nachweis ausreichende Altersvorsorge
09.07.2024 um 22:59:50
 
Hallo Ihr Lieben,
für meine Ehefrau haben wir den Antrag zur Einbürgerung im Mai gestellt. Sie ist seit April 2021 in Deutschland und erst seit Anfang des Jahres bei mir in der Praxis sozialpflichtig arbeitend. Nun haben wir Ende letzte Woche einen Brief vom Amt bekommen und sollen den Nachweisausreichende Altersvorsorge(mindestens 36 Monaten wie z.B Rentenversicherungsverlauf, Lebensversicherung usw) vorzeigen. Problem ist nur dass meine Frau erst seit Anfang des Jahres RV pflichtig arbeitet. Ich habe jedoch Mitte letzten Jahres eine private Altersvorsorge für sie abgeschlossen.
Wäre das noch ausreichen? Wie können wir am besten vorgehen?
Den Brief habe ich beigefügt.

Vielen Dank
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Aras
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Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 09.07.2024 um 23:56:09
 
Und du selber hast keine Altersvorsorge?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Peruz
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 10.07.2024 um 06:15:16
 
Aras schrieb am 09.07.2024 um 23:56:09:
Und du selber hast keine Altersvorsorge?


Die habe ich natürlich. Darf ich meine auch miteinreichen ?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 10.07.2024 um 11:42:06
 
Ja, bei einem Ehepaar ist es egal,  wer den Anspruch hat – Hauptsache die Altersvorsorge ist da.
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Peruz
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 11.07.2024 um 06:48:04
 
reinhard schrieb am 10.07.2024 um 11:42:06:
Ja, bei einem Ehepaar ist es egal,  wer den Anspruch hat – Hauptsache die Altersvorsorge ist da.


Vielen Dank.
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