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Ich ( Deutscher ) möchte Frau aus Venezuela heiraten (Gelesen: 3.347 mal)
Themen Beschreibung: Überfordert!
ytod9191
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Antwort #45 - 11.08.2024 um 22:03:57
 
reinhard schrieb am 11.08.2024 um 21:53:05:
Das ist keineswegs "superkompliziert", sondern ganz, ganz einfach.

Einige Begriffe sind hier grün gefärbt, wenn Du mit der Maus drüber gehst, liest Du die Erklärung. AV zum Beispiel.

Die Beitrittserklärung ist die Vollmacht für Dich, dass Du die Hochzeit alleine vorbereiten darfst. Die verlangt das Standesamt machmal auf Spanisch, dann musst Du sie übersetzen lassen, sie unterschreibt dann die spanische Erklärung bei der AV, die ihren Ausweis kontrolliert und bestätigt, dass sie unterschrieben hat.


Das Bezog sich jetzt auf sämtliche Vorgänge, Unterlagen etc. pp.

Nicht diese eine Abkürzung... wenn dann eines Tages ein Heiratstermin feststeht, wenn hoffentlich Gemeinde, Gericht und co. zufrieden sind, geht es ja mit dem Visaantrag los...

Danke für deine Erklärung, also kommen wir um die Übersetzung der  Ermächtigung zur Beantragung der Eheschließung nicht drum herum ? Ist es wichtig ob es hier in Deutschland oder Spanisch übersetzt wird oder muss mir das die Gemeinde sagen ?

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uwe1122
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Antwort #46 - 11.08.2024 um 22:09:28
 
ytod9191 schrieb am 11.08.2024 um 22:03:57:
also kommen wir um die Übersetzung der  Ermächtigung zur Beantragung der Eheschließung nicht drum herum ? 


Richtig,die Antwort wurde aber schon gegeben.In Bezug auf Beitrittserklärung.

Gruss Uwe
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ytod9191
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Antwort #47 - 11.08.2024 um 22:13:55
 
uwe1122 schrieb am 11.08.2024 um 22:09:28:
Richtig,die Antwort wurde aber schon gegeben.In Bezug auf Beitrittserklärung.

Gruss Uwe


Ja stimmt, mich hat es nur irritiert das es hier teilweise Betrittserklärung genannt wird und teilweise, wie bei der Gemeinde,  Ermächtigung zur Beantragung (Anmeldung) der Eheschließung.

Nichts für ungut, ich möchte nur alles richtig machen.

Danke dir und LG zurück
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uwe1122
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Antwort #48 - 11.08.2024 um 22:33:19
 
ytod9191 schrieb am 11.08.2024 um 22:13:55:
Betrittserklärung genannt wird und teilweise, wie bei der Gemeinde,  Ermächtigung zur Beantragung


Kann ich verstehen,für die Member die hier öfters mithelfen sind die Begrifflichkeiten bekannt,da weis jeder was gemeint ist.

Für einen " Neuling " sind das natürlich Begriffe die nicht so geläufig sind.

Gruss

Uwe
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reinhard
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Antwort #49 - 12.08.2024 um 10:48:31
 
Genau. Hier sind auch Mitglieder, die helfen wollen und können, aber mit den richtigen Begriffen unsicher sind. Bei den Behörden kommt man leichter durch, wenn man die Begriffe benutzt, die auch auf den Formularen stehen.

Und bei allen Punkten, die etwas verschieden gehandhabt werden, ist Dein Standesamt entscheidend. Da gibt es ein bisschen Spielraum, aber Dein Standesamt muss letztlich die Dokumente (einschließlich der Beitrittserklärung Deiner Verlobten) akzeptieren und kann Dir deshalb genau sagen, was sie gerne sehen wollen.
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