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Ich ( Deutscher ) möchte Frau aus Venezuela heiraten (Gelesen: 3.344 mal)
Themen Beschreibung: Überfordert!
ytod9191
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Ich ( Deutscher ) möchte Frau aus Venezuela heiraten
04.07.2024 um 20:00:44
 
Hallo ihr Lieben,

ich würde gerne meine Freundin aus Venezuela heiraten damit sie mit mir in Deutschland leben kann. Wir haben uns bereits letztes Jahr für 4 Wochen getroffen.

Nun musste ich erst einmal die Situation hier vorbereiten, und bis jetzt eigentlich so weit, dass sie zur mir kommen könnte.

Dann Termin mit der Gemeinde organisiert und es folgte das Böse Erwachen, es ist gar nicht so einfach, sie verlangen unfassbar viele Dokumente ( nur um einen Termin zur Eheschließung überhaupt anmelden zu können! ) Ich liste das mal eben alles auf zum Verständnis :

1. Verdienstbescheinigung bzw. Erklärung meiner Verlobten von welchem Geld sie lebt.

2. Eheurkunde ihrer ersten und einzigen Ehe ( Beglaubigt und mit Apostille versehen ).

3. Geburtsurkunde ( Beglaubigt und mit Apostille versehen)

4. Reisepass alle Seiten kopiert und durch einen Notar beglaubigt.

5. Scheidungsnachweis mit Rechtskraftvermerk ( Beglaubigt und mit Apostille versehen )

6. Ledigkeitsbescheinigung ( Beglaubigt und mit Apostille versehen )

7. Eine Erklärung durch meine Verlobte über die Staatsangehörigkeit ihres Ex-Mannes vor und nach der Ehe

8. Wohnsitzbescheinigung ( z.B. Telefon- oder Stromrechnung )

9. Eine 6-seitige Anlage mit Bedingungen, welche Hindernisse bezüglich der Eheschließung nicht vorliegen dürfen ( hier meinte die Dame von der Gemeinde, wir können es vorerst versuchen, dass ich es unterschreibe und meine Verlobte mit dem Vermerk dass ich es ihr in spanischer Sprache vorgelesen habe ).

10. Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung -> dies muss sie ins spanische übersetzen, ausfüllen und mir zukommen lassen.

und dann noch:

11. Eine Erklärung über unser Kennenlernen, unser Treffen und wann wir entschlossen haben zu heiraten. Auch das kann ich laut der Dame von der Gemeinde in Deutsch verfassen und meine Freundin mit entsprechendem Vermerk, dass ich es ihr vorgelesen habe in Spanischer Sprache, unterschreiben lassen.

Nun und nun sind wir beide etwas überfordert. Es ist absolut nicht einfach, diese ganzen Unterlagen in Venezuela zu organisieren ( es ist ja nun mal sehr gefährlich dort ). Außerdem gilt meine Freundin als "Landesverräterin", sie darf nicht mal wählen, weil sie lange Teil der Opposition war. Das macht die Organisation jedes einzelnen Dokumentes noch gefährlicher, im Grunde weiß der Staat gar nicht, dass Sie sich in Venezuela befindet und das ist auch besser so.

Ich zerbreche mir aktuell den Kopf, was es sonst für Möglichkeiten gibt.

1. Eine sogenannte "Handschuhehe" ist anscheinend nicht möglich in Venezuela.
2. Nach Venezuela / Kolumbien möchte ich ungern reisen um sie zu heiraten, da es dort für Ausländer ja doch extrem gefährlich ist.

Nun, ich bin etwas ratlos....

Bin für hilfreiche Gedanken / Vorschläge unfassbar dankbar.

DANKE!
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Aras
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Antwort #1 - 04.07.2024 um 20:26:26
 
Erstmal die Antwort, wenn deine Verlobte keine politischen Probleme hätte.

Zu den Dokumenten:

1. Die Verdienstbescheinigung ist nur relevant um die Gebühr für die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis beim OLG zu berechnen. Dabei wird dein und ihr Einkommen zugrunde gelegt und eine Gebühr von glaub 15 - 305 € oder so erhoben. Am leichtesten wäre, wenn sie in einem formlosen Schreiben erklärt, dass sie kein Einkommen hat. Oder du erklärt, dass duen und apostillieren. Die Urkunden kannst du dann hier beglaubigt übersetzen lassen. die Maximalgebühr zahlst. Musst du selber schauen was weniger Kopfschmerzen für euch bedeutet.

zu 2. bis 6., außer 4.

Sie muss die Urkunden beschaffen und apostillieren. Die Urkunden kannst du dann hier beglaubigt übersetzen lassen. Die Syrer machen das u.a. über einen Anwalt.

zu 4.

Sie kann dir ja den Reisepass zuschicken und dann dann lässt du das hier beim lokalen Notar die Kopie beglaubigen.

zu 11.

Woraus ergibt sich die Forderung nach diesem Schreiben? Kenne kein Gesetz dass das Standesamt auf Scheinehe prüfen darf.

Ich esse jetzt erstmal meine Pizza und dann schauen wir weiter wegen der politischen Probleme.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 04.07.2024 um 20:27:20
 
Einfach ist es nicht, aber machen müsst Ihr es.

Wenn Ihr etwas "Einfaches" versucht, taucht das Problem beim Visum-Antrag auf: Dann muss sie alle diese Unterlagen für die "einfache" Hochzeit besorgen, um nachzuweisen, dass das Heiraten in Ordnung war. Das sieht am Anfang einfach aus, ist aber am Schluss oft noch komplizierter.

Nehmt Euch Punkt für Punkt vor und geht davon aus, dass Ihr in einem Jahr wisst, wann das Okay vom Standesamt kommt. Jedes Jahr kommen so 100.000 Ehepartner:innen mit Visumantrag her, die auch ein bis zwei Jahre vorher angefangen haben, die Dokumente zu sammeln.
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Antwort #3 - 04.07.2024 um 20:59:21
 
Zu 10. Warum soll die Vollmacht auf spanisch sein? Das ist doch Quatsch. Eine deutschsprachige Vollmacht reicht völlig aus.

Bei Punkt 10 und 11 würde ich mich an deiner Stelle sogar bei der Standesamtsaufsicht beschweren. Bei allen Verfahren die ich kenne, wurde niemals die Übersetzung der Vollmacht in die Muttersprache der Person verlangt. In Deutschland muss man sich jede Unterschrift unter einen Vertrag oder Vollmacht gegen sich gelten lassen. Man kann sich nicht darauf berufen, dass man nicht den Text verstanden hätte. Die Ausrede greift nie. Also warum macht das Standesamt so schwer.

Und bei Punkt 11 eben die Frage wo bitte schön das Standesamt hier ein inquisatorisches Verfahren durchführen kann. Das Standesamt hat keine Befugnis die Schutzwürdigkeit der Ehe festzustellen. Diese Zeiten sind schon länger vorbei. Also die sollen sich an die Gesetze halten und nicht Hilfspolizei spielen.

Bezüglich der politischen Problemen:

Ist es möglich über einen Anwalt die Urkunden zu beschaffen?
Hat sie denn einen Pass?

Die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis wird durch den OLG Präsidenten durchgeführt. Das sind hochqualifizierte Richter. Klar hat er ein Massengeschäft und das Standesamt muss ihm zuarbeiten. Zumal der OLG Präsident hierfür eine eigene Stabsstelle hat die nur sich um sowas kümmert. Und in 99% der Fälle ist es nur ein Papiere prüfen und dann absegnen. Aber in den Ausnahmefällen muss sich der OLG Präsident das genauer anschauen.

Und da muss man den OLG Präsidenten auch überzeugen können. Nur auf Zuruf, dass deine Verlobte politisch verfolgt wird, wird er nicht überzeugt werden das eine oder andere Dokument ggf. ohne Apostille zu akzeptieren.
Also deine Verlobte sollte entsprechende Nachweise für ihre Verfolgung in der Heimat haben und eben auch plausibel erklären warum bspw. ein Anwalt nicht die Urkunden beschaffen kann. Z.B. Syrer beschaffen ihre Urkunden aus Syrien über Anwälte, auch die politischen Oppositionellen und Flüchtlinge aus Syrien.

Und dann wird auch gefragt, wie sie aus Venezuela ausreisen möchte, mit all den Problemen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #4 - 04.07.2024 um 23:22:58
 
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Antwort #5 - 05.07.2024 um 17:46:50
 
Aras schrieb am 04.07.2024 um 20:26:26:
Erstmal die Antwort, wenn deine Verlobte keine politischen Probleme hätte.

Zu den Dokumenten:

1. Die Verdienstbescheinigung ist nur relevant um die Gebühr für die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis beim OLG zu berechnen. Dabei wird dein und ihr Einkommen zugrunde gelegt und eine Gebühr von glaub 15 - 305 € oder so erhoben. Am leichtesten wäre, wenn sie in einem formlosen Schreiben erklärt, dass sie kein Einkommen hat. Oder du erklärt, dass duen und apostillieren. Die Urkunden kannst du dann hier beglaubigt übersetzen lassen. die Maximalgebühr zahlst. Musst du selber schauen was weniger Kopfschmerzen für euch bedeutet.

zu 2. bis 6., außer 4.

Sie muss die Urkunden beschaffen und apostillieren. Die Urkunden kannst du dann hier beglaubigt übersetzen lassen. Die Syrer machen das u.a. über einen Anwalt.

zu 4.

Sie kann dir ja den Reisepass zuschicken und dann dann lässt du das hier beim lokalen Notar die Kopie beglaubigen.

zu 11.

Woraus ergibt sich die Forderung nach diesem Schreiben? Kenne kein Gesetz dass das Standesamt auf Scheinehe prüfen darf.

Ich esse jetzt erstmal meine Pizza und dann schauen wir weiter wegen der politischen Probleme.




Hallo, Verzeihung für die späte Antwort, ich hatte heute ein Vorstellungsgespräch und habe mich gestern darauf vorbereitet.

Ja zu Thema 1), denke ich auch, einfach ein Schreiben dass sie aktuell kein Einkommen hat und von Ersparnissen lebt.

"Oder du erklärt, dass duen und apostillieren. Die Urkunden kannst du dann hier beglaubigt übersetzen lassen. die Maximalgebühr zahlst. Musst du selber schauen was weniger Kopfschmerzen für euch bedeutet." -> das verstehe ich nicht ganz ? Verzeihung.

"zu 2. bis 6., außer 4.

Sie muss die Urkunden beschaffen und apostillieren. Die Urkunden kannst du dann hier beglaubigt übersetzen lassen. Die Syrer machen das u.a. über einen Anwalt. " -> Ohje, ja, ich war ziemlich naiv, hätte ich gewusst dass das so ein riesen Aufwand wird hätte ich mich da mal früher informiert  weinend. Wirklich, das machen Anwälte ? Ich dachte da gibt es Übersetzer für... hast du da eine Idee wie ich einen passenden finden kann ? Dann kann ich mir den ja jetzt schon mal organisieren.

"Sie kann dir ja den Reisepass zuschicken und dann dann lässt du das hier beim lokalen Notar die Kopie beglaubigen." -> Du meinst aber nicht den Original Reisepass ? ( Sorry für die dumme Frage ). Muss für die Beglaubigung nicht immer das Original vorliegen ? Falls nicht, wäre das eine gute Alternative, da hast du Recht!


"zu 11.

Woraus ergibt sich die Forderung nach diesem Schreiben? Kenne kein Gesetz dass das Standesamt auf Scheinehe prüfen darf. " -> Nun, das weiß ich nicht, will mich aber mit der Dame auch nicht streiten. Sie erwähnte das auch schon bevor sie von unserem Altersunterschied hörte und danach meinte sie dann, sie wäre ja auch verpflichtet zu prüfen, ob eine Scheinehe vorliegt weil sie ggf. später dafür belangt werden könnte, wenn sie es nicht ordentlich überprüft hat. So Sinngemäß...

Ich frage mich außerdem, wie bekommt man denn dann die gesammelten Werke am sichersten von Venezuela/Kolumbien nach Deutschland ? Das ist ja ein ganzes Stück...


Und wie läuft das, falls ich theoretisch umziehe, bevor wir einen Termin zur Heirat bekommen haben ? Muss ich dann bei der jeweilig anderen Gemeinde wieder von vorne anfangen ?...

DANKE FÜR EURE HILFE!
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Antwort #6 - 05.07.2024 um 18:11:11
 
Aras schrieb am 04.07.2024 um 20:59:21:
Zu 10. Warum soll die Vollmacht auf spanisch sein? Das ist doch Quatsch. Eine deutschsprachige Vollmacht reicht völlig aus.

Bei Punkt 10 und 11 würde ich mich an deiner Stelle sogar bei der Standesamtsaufsicht beschweren. Bei allen Verfahren die ich kenne, wurde niemals die Übersetzung der Vollmacht in die Muttersprache der Person verlangt. In Deutschland muss man sich jede Unterschrift unter einen Vertrag oder Vollmacht gegen sich gelten lassen. Man kann sich nicht darauf berufen, dass man nicht den Text verstanden hätte. Die Ausrede greift nie. Also warum macht das Standesamt so schwer.

Und bei Punkt 11 eben die Frage wo bitte schön das Standesamt hier ein inquisatorisches Verfahren durchführen kann. Das Standesamt hat keine Befugnis die Schutzwürdigkeit der Ehe festzustellen. Diese Zeiten sind schon länger vorbei. Also die sollen sich an die Gesetze halten und nicht Hilfspolizei spielen.

Bezüglich der politischen Problemen:

Ist es möglich über einen Anwalt die Urkunden zu beschaffen?
Hat sie denn einen Pass?

Die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis wird durch den OLG Präsidenten durchgeführt. Das sind hochqualifizierte Richter. Klar hat er ein Massengeschäft und das Standesamt muss ihm zuarbeiten. Zumal der OLG Präsident hierfür eine eigene Stabsstelle hat die nur sich um sowas kümmert. Und in 99% der Fälle ist es nur ein Papiere prüfen und dann absegnen. Aber in den Ausnahmefällen muss sich der OLG Präsident das genauer anschauen.

Und da muss man den OLG Präsidenten auch überzeugen können. Nur auf Zuruf, dass deine Verlobte politisch verfolgt wird, wird er nicht überzeugt werden das eine oder andere Dokument ggf. ohne Apostille zu akzeptieren.
Also deine Verlobte sollte entsprechende Nachweise für ihre Verfolgung in der Heimat haben und eben auch plausibel erklären warum bspw. ein Anwalt nicht die Urkunden beschaffen kann. Z.B. Syrer beschaffen ihre Urkunden aus Syrien über Anwälte, auch die politischen Oppositionellen und Flüchtlinge aus Syrien.

Und dann wird auch gefragt, wie sie aus Venezuela ausreisen möchte, mit all den Problemen.


"Zu 10. Warum soll die Vollmacht auf spanisch sein? Das ist doch Quatsch. Eine deutschsprachige Vollmacht reicht völlig aus." -> Wenn ich so darüber nachdenke, hast du Recht, ich denke, sie ist halt dieser Ansicht dass das sein muss, weil meine Verlobte nur Spanisch spricht, aber wie du sagst, unterschrieben ist unterschrieben, nicht wahr ?!

"Bei Punkt 10 und 11 würde ich mich an deiner Stelle sogar bei der Standesamtsaufsicht beschweren. Bei allen Verfahren die ich kenne, wurde niemals die Übersetzung der Vollmacht in die Muttersprache der Person verlangt. In Deutschland muss man sich jede Unterschrift unter einen Vertrag oder Vollmacht gegen sich gelten lassen. Man kann sich nicht darauf berufen, dass man nicht den Text verstanden hätte. Die Ausrede greift nie. Also warum macht das Standesamt so schwer.

Und bei Punkt 11 eben die Frage wo bitte schön das Standesamt hier ein inquisatorisches Verfahren durchführen kann. Das Standesamt hat keine Befugnis die Schutzwürdigkeit der Ehe festzustellen. Diese Zeiten sind schon länger vorbei. Also die sollen sich an die Gesetze halten und nicht Hilfspolizei spielen. " -> Ja, mh, schwierig. Ich verstehe dich komplett. Punkt 11 stört mich gar net so, soll ja nur nen Text schreiben... ich möchte das halt möglichst ohne Konflikte lösen, weil am Ende Behörden immer am längeren Hebel sitzen und es einem schwer machen können, nicht ? Wie lange dauert so eine Beschwerde denn ? Ich möchte meine Verlobte einfach schnellstens bei mir haben

"Bezüglich der politischen Problemen:

Ist es möglich über einen Anwalt die Urkunden zu beschaffen?
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Und da muss man den OLG Präsidenten auch überzeugen können. Nur auf Zuruf, dass deine Verlobte politisch verfolgt wird, wird er nicht überzeugt werden das eine oder andere Dokument ggf. ohne Apostille zu akzeptieren.
Also deine Verlobte sollte entsprechende Nachweise für ihre Verfolgung in der Heimat haben und eben auch plausibel erklären warum bspw. ein Anwalt nicht die Urkunden beschaffen kann. Z.B. Syrer beschaffen ihre Urkunden aus Syrien über Anwälte, auch die politischen Oppositionellen und Flüchtlinge aus Syrien.

Und dann wird auch gefragt, wie sie aus Venezuela ausreisen möchte, mit all den Problemen." ->

Ja ich denke die meisten der Urkunden kann sie sich beschaffen / organisieren lassen. Sie spricht immer von "Managern", die haben ihr auch schon bei der Geburtsurkunde geholfen ( die hat sie schon, es fehlt nur noch die Apostille ), ich vermute mal, das sind Anwälte, ich weiß es aber nicht genau. Ich habe ihr auch gesagt, sie soll erst einmal in sich gehen was sie ohne Gefahr selber organisieren kann und für alles andere müssen wir eine andere Lösung finden, wie z.B. die Organisation durch solche Manager / Anwälte.

Ja sie besitzt einen Pass der auch noch ziemlich lange gültig ist.

Wieso sprichst du von einer Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis ? So wie ich die Dame von der Gemeinde verstanden habe, stellt Venezuela solche Ehefähigkeitszeugnisse nicht aus, deshalb benötigen sie einige der Unterlagen die ich genannt habe... oder ist die Ledigkeitsbescheinung quasi das Ehefähigkeitszeugnis ? Ach das überfordert mich alles ein bisschen, Verzeihung.

Ich habe ihr erst gestern diese lange Liste geschickt, als sie mir mitgeteilt hat, das eine Handschuhehe nicht möglich ist, sie soll das nun erst mal ein paar Tage sacken lassen und dann kann sie ja mal mit der Liste zu diesen besagten Managern gehen und fragen was sie ihr organisieren könnten und zu welchen Kosten, oder was denkst du ?

Und ich werde sie mal fragen, ob sie Nachweise über ihre Verfolgung hat, ich bin der Meinung, sie hat die Regierung sogar mal angezeigt, weil die bei ihr Zuhause eingebrochen sind, das Auto und Haus beschädigt und Dinge geklaut haben.

Das Land verlassen tut sie immer im Bus über Landstraßen, das ist wohl relativ sicher und hat zuletzt immer gut geklappt. ( seit ich sie kenne, knapp 3 Jahre, ist sie schon 2 mal zwischen Kolumbien und Venezuela "gependelt" quasi.
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Antwort #7 - 05.07.2024 um 18:13:20
 
lottchen schrieb am 04.07.2024 um 23:22:58:


Vielen Dank, darf ich da denn einfach eine eigene Vorlage nehmen ? Sie hat mir nämlich schon eine mitgegeben die ganz anders ausschaut. Danke und LG
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Antwort #8 - 05.07.2024 um 18:13:50
 
reinhard schrieb am 04.07.2024 um 20:27:20:
Einfach ist es nicht, aber machen müsst Ihr es.

Wenn Ihr etwas "Einfaches" versucht, taucht das Problem beim Visum-Antrag auf: Dann muss sie alle diese Unterlagen für die "einfache" Hochzeit besorgen, um nachzuweisen, dass das Heiraten in Ordnung war. Das sieht am Anfang einfach aus, ist aber am Schluss oft noch komplizierter.

Nehmt Euch Punkt für Punkt vor und geht davon aus, dass Ihr in einem Jahr wisst, wann das Okay vom Standesamt kommt. Jedes Jahr kommen so 100.000 Ehepartner:innen mit Visumantrag her, die auch ein bis zwei Jahre vorher angefangen haben, die Dokumente zu sammeln.


Ich hoffe, dass das ganze nicht so lange dauert :/
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Antwort #9 - 05.07.2024 um 18:45:49
 
ytod9191 schrieb am 05.07.2024 um 18:13:50:
Ich hoffe, dass das ganze nicht so lange dauert :/


Aber mach ihr keine falschen Hoffnungen. Wenn es schneller geht, ist ja gut.
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Antwort #10 - 05.07.2024 um 19:56:00
 
Nein, da hast du natürlich Recht. Wie schnell sie das jetzt alles organisiert bekommt muss man schauen.

Und die Prüfung am OLG soll wohl ca. 2-3 Monate dauern. Dann noch Visum beantragen, da dauert es auch ( stand Juni ) ca. 1 Monat bis man nen Termin bekommt und wie lange die Prüfung dann dauert keine Ahnung... Ich hoffe dass es alles schneller geht als wir denken. Aber mal schauen, ein Schritt nach dem anderen.
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Antwort #11 - 18.07.2024 um 19:19:40
 
Versuche es erst garnicht in Deutschland. Du wirst dort nur vor Stress irgendwann aufgeben (Oder jedenfalls viel wertvolle Lebenszeit und Nerven verschwenden.)
Es giebt ein Paar Länder wo das ganze viel einfacher geht und ihr viel weniger Unterlagen braucht. Dänemark, Georgien oder Ukraine. Laut lachend
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Antwort #12 - 18.07.2024 um 22:18:21
 
seddu schrieb am 18.07.2024 um 19:19:40:
Versuche es erst garnicht in Deutschland. Du wirst dort nur vor Stress irgendwann aufgeben (Oder jedenfalls viel wertvolle Lebenszeit und Nerven verschwenden.)
Es giebt ein Paar Länder wo das ganze viel einfacher geht und ihr viel weniger Unterlagen braucht. Dänemark, Georgien oder Ukraine. Laut lachend


Ja, aber dann ist man verheiratet, und alle die Unterlagen müssen für den Visumantrag geprüft werden. Dazu kommen die Gesetze eines dritten Landes – für die Apostille musst Du dann Georgisch können. Das Heiraten ist einfacher, das Visumverfahren schwieriger und sehr langwierig.
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Antwort #13 - 19.07.2024 um 20:48:47
 
reinhard schrieb am 18.07.2024 um 22:18:21:
Ja, aber dann ist man verheiratet, und alle die Unterlagen müssen für den Visumantrag geprüft werden. Dazu kommen die Gesetze eines dritten Landes – für die Apostille musst Du dann Georgisch können. Das Heiraten ist einfacher, das Visumverfahren schwieriger und sehr langwierig.


Huhu mein Lieber,

darf ich fragen wie du das mit dem Visum meinst ? Eigentlich wollte ich das Visum zur Eheschließung anwenden. Ich dachte das geht einigermaßen unkompliziert ? :/
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Antwort #14 - 19.07.2024 um 21:41:56
 
https://caracas.diplo.de/ve-de/service/05-VisaEinreise/-/2616564

Vorzulegende Unterlagen
Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag oder direkt über: https://videx-national.diplo.de

Information zur Datenschutzverordnung

1 Biometrisches Foto in der Größe von 3,5 cm x 4,5 cm mit hellem Hintergrund. Eigenschaften der Biometrischen Fotos

Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten und mindestens drei leeren Seiten.

Kopie des Reisepasses (nur die Seite mit personenbezogenen Daten).

Krankenversicherung, mit einer Gültigkeit von mindestens 90 Tagen (180 Tage wo es zutrifft), ab Einreise in den Schengenraum und mit einem Versicherungsschutz von mindestens 30.000,00 EUR (aus dem Versicherungsnachweis müssen Höhe des Versicherungsschutzes und Gültigkeitszeitraum klar hervorgehen). Diese Bedingung kann vorgelegt werden, sobald das Visum genehmigt wurde.

Passkopie der/des in Deutschland lebenden Verlobten.
Anmeldung zur Eheschließung bei einem deutschen Standesamt (d.h. die Prüfung des Standesamtes ist abgeschlossen, ein Eheschließungstermin ist bestimmt).

Einfaches Einladungsschreiben der/des Verlobten mit Wohnsitz in Deutschland.
Nachweis einfacher Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1. Der Nachweis ist durch Vorlage eines Sprachzertifikats (Goethe-Institut, Telc GmbH, TestDaF) zu führen.

Das ist doch eigentlich nicht so wild ?! Und laut google dauert die Bearbeitung eines Visums 6-12 Wochen.
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