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Einbürgerung und Kündigung, Meldefrist bei der Arbeitsagentur verpasst (Gelesen: 336 mal)
vd2760
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i4a rocks!


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03.07.2024 um 00:09:57
 
Hallo,
Ich besitze einen AT nach par. 18b (Beschäftigung mit akademischer Ausbildung).
Insgesamt habe ich mit diesem AT nur 8 Monate in zwei verschiedenen Firmen gearbeitet, 2022 und 2024 (jeweils vier Monate).

Im Mai wurde ich während der Probezeit gekündigt. Bisher habe ich mich nicht arbeitssuchend  gemeldet, da ich die Infos falsch gelesen habe. Ich dachte ich habe drei Monate nach der Kündigung. Tatsächlich sind das nur 3 Tage.
Mein letzter Arbeitstag war am 3 Mai.

Daher paar Fragen:
1. Gibt es für mich Nachteile bei der Einbürgerung, da ich die Frist verpasst habe?
Kann ich das noch nachholen?
2. Bekomme ich das Arbeitslosengeld oder so was wenn ich nur 8 Monate in Deutschland gearbeitet habe (und 2017 ein Mini-Job 6 Monate)? Wenn nicht, soll ich mich auf jeden Fall als arbeitssuchend melden, z.B. damit ich bei der Krankenkasse nicht als freiwilliger Mitglied versichert werde?

Ich habe noch vor der Kündigung einen Einbürgerungsantrag gestellt.
Danke!
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 03.07.2024 um 00:40:13
 
Sich arbeitslos zu melden bzw. arbeitssuchend dürfte auf eine Einbürgerung keinen Einfluß haben. Keine Job zu haben schon. Der LU ist nicht gesichert. Damit dürfte auch nach dem neuen Recht keine Einbürgerung möglich sein.

Um ALG1 bekommen zu können muss man in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Also keine Chance ALG1 zu bekommen in der geschilderten Situation (mal davon abgesehen, dass Du aufgrund der viel zu späten Meldung auch eine Sperre bekommen würdest). 1 Monat nach Ende des Arbeitsverhältnisses wirkt die Krankenversicherung noch nach. In der Zeit muss man sich selber um die zukünftige Krankenversicherung kümmern.
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 03.07.2024 um 13:31:00
 
lottchen schrieb am 03.07.2024 um 00:40:13:
Sich arbeitslos zu melden bzw. arbeitssuchend dürfte auf eine Einbürgerung keinen Einfluß haben. Keine Job zu haben schon.

Der erst Satz ist unvollständig. Das sollte heißen:

Sich verspätet arbeitslos zu melden bzw. arbeitssuchend dürfte auf eine Einbürgerung keinen Einfluß haben. Keinen Job zu haben schon.
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vd2760
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 03.07.2024 um 13:49:22
 
Danke für die Antworten!
Soll ich mich als arbeitssuchend doch noch noch melden oder ist in meinem Fall egal? Ich bin immer noch Student (obwohl ich seit 2 Jahren einen AT zur Arbeit besitze), evtl. kann ich zurück in die studentische KV, wenn sie mich zurückakzepzieren.

Meine zweite Frage wäre, bis wann soll ich einen Job finden? Mein letzter Arbeitstag war der 3. Mai, in April habe ich einen Einbürgerungsantrag gestellt.

Im Sommer ist es extrem schwer, einen neuen Job in meiner Branche zu finden. Ich kann aber notfalls eine Beschäftigung jeder Art ausüben (habe schriftliche Bestätigung von der ABH).
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #4 - 03.07.2024 um 14:04:50
 
Für die Einbürgerung muss dein Lebensunterhalt gesichert sein. Wichtig ist der Zeitpunkt der Entscheidung. Aber da die auch eine Prognoseentscheidung treffen, wäre es besser möglichst keine oder wenig Arbeitslosenzeiten zu haben.

Wichtig ist, dass du die Einbürgerungs- und Ausländerbehörde über den Jobverlust informierst.
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