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Da bahnt sich Liebe zwischen zwei Erwachsenen mit Down-Syndrom an. Einschreiten oder doch nicht? (Gelesen: 504 mal)
Mamaschlumpfine
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Da bahnt sich Liebe zwischen zwei Erwachsenen mit Down-Syndrom an. Einschreiten oder doch nicht?
29.06.2024 um 18:29:54
 
Hallo,

meine Tochter lernt seit geraumer Zeit jemanden kennen. Beide haben das Down-Syndrom. Meine Tochter ist deutsch, ihr Freund ist türkisch. Es kommen so langsam beidseitige Gefühle auf.

Nun macht es mir Kopfzerbrechen, wie es weiter gehen soll. Ich möchte nicht, dass beide Personen aufgrund rechtlichen Vorgaben leiden müssen. Lieber würde ich versuchen, die Geschichte zu beenden, bevor es weiter geht.

Meine Tochter bezieht aktuell Leistungen nach dem SGB XII. Wäre ein Ehegattennachzug zu ihr denn möglich, wenn sie heiraten würden? Genug Wohnraum hat sie, allerdings keine Einkünfte. Ihr zukünftiger Mann könnte zwar in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, aber im Endeffekt wird auch er ergänzend dieselben Leistungen wie meine Tochter beanspruchen müssen.

Beide sind volljährig. Meine Tochter kann auch nicht in der Türkei wohnen, sofern dahingehend Nachfragen kommen sollten. Die Kommunikation zwischen ihnen erfolgt auf türkisch. Meine Tochter ist zweisprachig aufgewachsen.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
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reinhard
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Antwort #1 - 29.06.2024 um 18:50:25
 
Rein rechtlich oder ausländerrechtlich ist es kein Problem.

Bei Deutschen kommt es beim Familiennachzug auf die Sicherung des Lebensunterhalts nicht an.
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Mamaschlumpfine
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Da bahnt sich Liebe zwischen zwei Erwachsenen mit Down-Syndrom an. Einschreiten oder doch nicht?
Antwort #2 - 29.06.2024 um 18:51:48
 
Danke reinhard  Smiley

Die jungen Erwachsenen werden sich sehr freuen, ich mich natürlich auch.

Ach ja, wäre eine Pflegebedürftigkeit/Pflegestufe denn ein Hinderungsgrund? Deutschkenntnisse würden in diesem Fall wahrscheinlich auch nicht vorausgesetzt, hoffe ich zumindest.
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Petersburger
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Antwort #3 - 29.06.2024 um 18:54:58
 
Mamaschlumpfine schrieb am 29.06.2024 um 18:51:48:
Ach ja, wäre eine Pflegebedürftigkeit/Pflegestufe denn ein Hinderungsgrund?

Um Himmels Willen - nein!

Wie kommst Du denn auf so etwas?
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Mamaschlumpfine
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Antwort #4 - 29.06.2024 um 19:06:04
 
Ja, weil die Personen in einigen Bereichen im ihrem Leben auf Pflege angewiesen sind bzw. sein werden. Damit würden sie dem Staat zusätzlich zur Last fallen. Ich bin zwar auch immer für sie da, aber ich kann nicht in jedem Lebensbereich unterstützend da sein.
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Antwort #5 - 29.06.2024 um 19:11:30
 
Selbst wenn mal jemand im Bundestag auf den Gedanken gekommen wäre, gesundheitliche Ausschlusskriterien für den Familiennachzug festzulegen - was glaubst, Du, wie weit der gekommen wäre?

Nein, der Gedanke ist einfach nur abwegig!

Das widerspräche so sehr den ersten Artikeln des GG, dass darüber wirklich niemand nachdenken muss.
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Antwort #6 - 29.06.2024 um 19:55:14
 
Aber deutsch a1 wäre doch grundsätzlich Voraussetzung für den ehegattennachzug oder übersehe ich hier was ?
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reinhard
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Da bahnt sich Liebe zwischen zwei Erwachsenen mit Down-Syndrom an. Einschreiten oder doch nicht?
Antwort #7 - 29.06.2024 um 20:13:06
 
Alles ganz normal inklusive der Möglichkeiten, Ausnahmen mit Attesten zu belegen. Aber weder ein Down-Syndrom noch eine Pflegebedürftigkeit im Alter haben etwas mit der Familienzusammenführung zu tun.
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