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Verdacht auf Scheidung ohne mein Wissen in einem EU-Ausland (Gelesen: 548 mal)
Mamaschlumpfine
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i4a rocks!


Beiträge: 61

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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28.06.2024 um 17:43:10
 
Hallo zusammen,

wie kann man herausfinden, ob der Ehepartner, der mit den gemeinsamen Kindern in Frankreich lebt, ohne das Wissen des anderen Ehepartners eine Scheidung in Frankreich vollzogen hat?

Der unwissende Ehegatte (Mann) wohnt und arbeitet in Deutschland als Fachkraft. Die Frau ist algerischer Staatsbürger, wohnt mit den gemeinsamen, minderjährigen Kindern in Frankreich. Der Mann hat einen indischen Pass. Das Sorgerecht haben beide Elternteile.

Welche Behörden sind zuständig (sowohl in DE als auch in FR)?

Danke
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reinhard
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Kiel
Schleswig-Holstein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 28.06.2024 um 17:46:21
 
In Deutschland keine. Ausländische Scheidungen gelten in Deutschland nicht, sie sind also in Deutschland verheiratet.

Sinnvoll ist immer, wenn er selbst schreibt. Dann kann er ggf. auch Fragen beantworten.
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Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
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Mamaschlumpfine
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i4a rocks!


Beiträge: 61

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 28.06.2024 um 17:49:38
 
Danke reinhard. Ich werde es ihm ausrichten.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 28.06.2024 um 17:54:53
 
reinhard schrieb am 28.06.2024 um 17:46:21:
In Deutschland keine. Ausländische Scheidungen gelten in Deutschland nicht, sie sind also in Deutschland verheiratet.

Naja. So in dieser Absolutheit kann man es nicht unterschreiben.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 28.06.2024 um 20:40:27
 
reinhard schrieb am 28.06.2024 um 17:46:21:
Ausländische Scheidungen gelten in Deutschland nicht,

Wenn eine in Frankreich lebende Algerierin und ein in Deutschland lebender Inder sich in Frankreich scheiden lassen, dürfte das auch in Deutschland gültig sein! Denn erstens ist hier Deutschland vermutlich kaum betroffen und zweitens werden Scheidungen, die in einem Mitgliedsstaat der EU vollzogen wurden, grundsätzlich in allen anderen Mitgliedsstaaten anerkannt. Frankreich ist Mitglied der EU
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 28.06.2024 um 22:30:11
 
reinhard schrieb am 28.06.2024 um 17:46:21:
Ausländische Scheidungen gelten in Deutschland nicht, sie sind also in Deutschland verheiratet. 

https://allemagneenfrance.diplo.de/fr-de/service/03-ehescheidung-seite/1382844
Zitat:
Danach werden Entscheidungen in Ehesachen (z.B. Scheidung), die in einem der EU-Mitgliedstaaten (außer Dänemark), also z.B. in Frankreich, nach dem 01.03.2001 bzw. nach dem 01.03.2005 ergangen sind, in den anderen Mitgliedstaaten regelmäßig anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen förmlichen Anerkennungsverfahrens bedarf.



Wo haben die beiden eigentlich geheiratet? Ist es in Frankreich möglich sich ohne Zustimmung des Ehepartners scheiden zu lassen?
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Mamaschlumpfine
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 29.06.2024 um 00:00:32
 
Wo sie geheiratet haben, kann ich nicht genau sagen. Ich habe noch Dubai im Kopf.

Es liegt nahe, dass die Ehefrau den Aufenthaltsort ihres Mannes absichtlich verheimlicht und eine Scheidung mit öffentlicher Zustellung erwirkt haben könnte. Die Aussagen der Ehefrau sind widersprüchlich. Da stinkt etwas bis zum Himmel hoch.
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #7 - 29.06.2024 um 08:47:08
 
Wenn das in Frankreich wie in Deutschland läuft dann würde die Ehefrau sich strafbar machen wenn Sie die ihr bekannte Adresse des Ehemanns unterdrückt:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/aufenthalt-des-partners-im-ausland-unbekannt-s...

Kann der Mann nicht mal am Standesamt oder am Gericht des Wohnortes der Frau nachfragen, ob da ein Vorgang vorhanden ist?
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