Hallo Zusammen,
ich habe vor einem Jahr ein Einbürgerungsantrag gestellt. Doppelstaatsbürgerschaft.
vor 4 Tagen, habe ich einen Brief von dem Behörden bekommen , das steht wie folgt:
Zitat:um Ihren Einbürgerungsantrag weiterbearbeiten zu können, benötigen wir noch nachfolgend Unterlagen:
Bescheinigung von der Ihre Botschaft in Deutschland, dass bei Einbürgerung in den deutschen Staatsverband, die Ihre Staatsangehörigkeit nicht verloren geht."
In meiner Heimatland ist das Doppelstaatsbürgerschaft zulässig. steht auch im Gesetz des Landes.
Nach einem Kontakt mit der Botschaft, haben die mir leider telefonisch mitgeteilt, dass die
aber solche Bescheinigung nicht erstellen. die füllen sich dafür nicht zuständig.
Ohne die Bescheinigung könnte meinen Antrag jetzt nicht weiterbearbeitet werden ?
Muss die Einbürgerung Behörde das verlangen ?
Gibt es eine Alternative in Deutschland , zum Beispiel beim Gericht die Gesetze der Länder zu Bescheinigen ?
wer hat Erfahrung mit sowas ?
Vielen Dank