reinhard schrieb am 27.06.2024 um 20:24:50:Ist sie in einer Beratungsstelle gewesen? Es gibt auch hier und da Beratungsstellen, in denen jemand Türkisch spricht.
Sie wohnt in München. Sie nahm sich einen Anwalt. Ich weiß auch, dass dieser Anwalt den Antrag "Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels" für sie eingereicht hat. Am 17.6. meldete sich die
ABH zurück und verlangte weitere Nachweise wie Bestätigung über den Sprachkurs, Einkommensnachweise etc. Diese schickte sie der
ABH am 19.6. zu. Seither tat sich nichts mehr.
Ich habe jetzt für sie ein Schriftstück verfasst und ihr Anliegen dargelegt. Morgen geht sie damit zur
ABH und wir hoffen, dass sie eine Fiktionsbescheinigung bekommt.
Nebenbei: Sie war in Deutschland vollzeit berufstätig bei Arbeitgeber A vom 1.4.23 bis 15.10.23 und dann bei Arbeitgeber B seit dem 1.2.24. Ihr aktueller Arbeitsvertrag ist allerdings bis zum 31.7.24 befristet. Nicht gut, oder ?
Sie gilt als Fachkraft in Bezug auf das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Den Sprachkurs besucht sie weiterhin, ist weiterhin vollzeit beschäftigt (aber leider mit Befristung) und unterstützt ihren Ehemann, welcher Sozialleistungen erhält, finanziell.
Habt ihr weitere Tipps für sie, ob sie vorsorglich noch etwas machen kann?
@Puncherfaust: "Funktionsbescheinigung"
ich musste schmunzeln. Ganz so falsch hört es sich ja nicht an