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Einbürgerung Lebensunterhalt (Gelesen: 480 mal)
rabapaki
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i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: bosnisch
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27.06.2024 um 17:56:45
 
Hallo an alle, eine allgemeine Frage.

Man und Frau haben beide NE. Nur man arbeitet. Die Frau nur ein bisschen (Minijob).

Aber nur Frau möchte Einbürgerung machen.

Frage: bei der Antragstellung kann man einfach Lebensunterhalt durch den man angeben? Oder muss man unbedingt selbst Geld verdienen?
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Puncherfaust
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i4a rocks!


Beiträge: 366

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 27.06.2024 um 18:24:46
 
Reicht wenn der Mann genug für beide (+ evtl. Kinder) verdient
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rabapaki
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i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: bosnisch
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Antwort #2 - 27.06.2024 um 18:43:14
 
Danke für die Antwort.

Also warum ich diese Frage gestellt habe: überall steht "für Ihren Lebensunterhalt
SELBST
sorgen( ohne Leistungen der Sozialhilfe )"

Also in meinem Fall es ist nicht Sozialhilfe. Es ist Gehalt von dem Man aber wie gesagt der Man möchte nicht Einbürgerungsantrag stellen, sondern nur Frau
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Puncherfaust
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i4a rocks!


Beiträge: 366

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #3 - 27.06.2024 um 18:50:38
 
Steht so aber nicht im Gesetz. Dort steht:

Zitat:
den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann


Sie bestreitet den Lebensunterhalt für sich - durch das Einkommen des Mannes.
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