Mter1001 schrieb am 27.06.2024 um 13:27:50:Das bedeutet, dass ich jetzt die Staatbürgerschaft meiner alten Heimat beantragen/annehmen kann, ohne etwas widerrechtliches zu tun, richtig? Oder gilt dies nur für Menschen, die die deutsche beantragen?
Die Beibehaltungsgenehmigung ist abgeschafft. Somit kannst du jede andere Staatsangehörigkeit annehmen. Du solltest nur entsprechend im Melderegister ändern, wenn du die ausländische Staatsangehörigkeit erwirst.
Mter1001 schrieb am 27.06.2024 um 13:27:50:Am Rande noch eine Frage... Es wird spekuliert, dass die Union das Gesetz rückgängig machen wird. Wenn ich jetzt die zweite Staatbürgerschaft hätte, bevor das Gesetz geändert wird, muss ich später keine von den beiden wieder aufgeben, wenn doppelte Staatbürgerschaft nicht erlaubt sein wird, richtig?
Ich finde diese ganzen Spekulationen sehr merkbefreit.
Das Gesetz könnte man wohl politisch erst nach der Wahl in September 2025 ändern. Und selbst wenn könntest du deine deutsche und deine ausländische Staatsangehörigkeit behalten.
Und selbst die braune AfD ist für die doppelte Staatsangehörigkeit, weil sie dann spekuliert, dass man dann die deutsche Staatsangehörigkeit entziehen könnte, weil man dann nicht staatenlos wird, Art. 16 Abs. 1 S. 2
GG, obwohl es grundsätzlich nicht möglich ist, die Staatsangehörigkeit willkürlich zu entziehen, Art. 16 Abs. 1 S. 1
GG.
Also alles nur hirnlose Spekulationen.
Mach dir Gedanken wenn es soweit kommen sollte und nicht jetzt.