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Einbürgerung - der Chef der EBH ist zurückgetreten (Gelesen: 1.475 mal)
SimonB
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Antwort #15 - 24.06.2024 um 17:21:35
 
CommonGuy schrieb am 24.06.2024 um 17:11:27:
Das ist nicht meine Schuld...

Richtig.

CommonGuy schrieb am 24.06.2024 um 17:05:15:
Wenn es diese Woche kein Update von der EBH gibt, werde ich einen Anwalt kontaktieren.

Ja, das steht dir frei. Eine Klage ohne Hilfe eines Anwalts zu erheben, ist nicht unbedingt jedermanns Sache.

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Aras
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Antwort #16 - 24.06.2024 um 18:09:28
 
CommonGuy schrieb am 24.06.2024 um 17:11:27:
  Das ist nicht meine Schuld...

Das sollte darstellen, was eine mehr oder weniger akzeptable Antwort gewesen wäre. Hast du der Behörde gesagt, dass du für die Stelle die deutsche Staatsangehörigkeit notwendig ist?

SimonB schrieb am 24.06.2024 um 17:21:35:
Ja, das steht dir frei. Eine Klage ohne Hilfe eines Anwalts zu erheben, ist nicht unbedingt jedermanns Sache.


Niemand spricht von Klage. Ein Anwalt könnte bspw. vorschlagen nochmal mit der Gemeindeverwaltung und die Dringlichkeit entsprechend zu begründen, damit der Fall vorgezogen wird.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #17 - 24.06.2024 um 18:24:46
 
Würde das auch versuchen. Wichtig für das Vorziehen wird vermutlich sein, dass du das nachweisen kannst. Also z.B. mit einer entsprechenden Stellenzusage.

Ich komme auch noch nicht darauf klar, dass die Leitung dort jeden Fall abnicken muss. Heißt bei jedem Ausfall kann die Behörde den Dienst einstellen und nicht mehr einbürgern!?  Laut lachend

Und man darf auch nicht zu viel über die Angelegenheit nachdenken, dann wird es nur noch absurd. Eine Person will die Staatsangehörigkeit, damit sie in der öffentlichen Verwaltung (setz ich jetzt mal voraus) arbeiten kann. Das geht aber nicht, weil der entscheidenden Behörde die Mitarbeiter fehlen. Wenn man da doch irgendwie gegensteuern könnte Augenrollen
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Antwort #18 - 24.06.2024 um 19:26:54
 
Aras schrieb am 24.06.2024 um 18:09:28:
Hast du der Behörde gesagt, dass du für die Stelle die deutsche Staatsangehörigkeit notwendig ist?


Nur per Telefon, nicht per E-Mail.
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Antwort #19 - 24.06.2024 um 19:31:11
 
Puncherfaust schrieb am 24.06.2024 um 18:24:46:
Ich komme auch noch nicht darauf klar, dass die Leitung dort jeden Fall abnicken muss. Heißt bei jedem Ausfall kann die Behörde den Dienst einstellen und nicht mehr einbürgern!?  


Ich stimme zu. Ein Stellvertreter sollte immer da sein.
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Aras
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Antwort #20 - 27.06.2024 um 11:05:24
 
Man sollte solche Gründe immer mit einer schriftlichen Einstellungszusage nachweisen. Ansonsten ist es ja nur eine bloße Behauptung.
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Antwort #21 - 13.07.2024 um 12:41:16
 
Ich weiß nicht, ob es nur ein Zufall war.

Eine Woche nach meinem Beschwerdebrief an den Landrat teilte mir die EBH mit, dass die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde im August erfolgen wird.


Vielen Dank an euch alle.  Laut lachend
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Aras
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Antwort #22 - 13.07.2024 um 13:19:48
 
Glückwunsch Smiley

Dann ist es ja nicht mehr lange hin.

Kurze Frage aber für meine Neugier: hast du beim Landrat deine Einstellungszusage auch erwähnt bzw. als Hauptgrund genannt oder war es eine allgemeine Beschwerde?
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CommonGuy
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Antwort #23 - 13.07.2024 um 13:41:31
 
Aras schrieb am 13.07.2024 um 13:19:48:
Kurze Frage aber für meine Neugier: hast du beim Landrat deine Einstellungszusage auch erwähnt bzw. als Hauptgrund genannt oder war es eine allgemeine Beschwerde?


Nur eine allgemeine Beschwerde. Ich habe mich lediglich über die lange Bearbeitungszeit beschwert.

Wie Sie bereits erwähnt haben, ist eine mündliche Jobzusage lediglich eine bloße Behauptung.  Traurig

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