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Einbürgerung - der Chef der EBH ist zurückgetreten (Gelesen: 1.476 mal)
CommonGuy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung - der Chef der EBH ist zurückgetreten
24.06.2024 um 15:18:23
 
Hallo zusammen,

ich benötige dringend die deutsche Staatsbürgerschaft, um ab xx.xx.2024 eine neue Stelle anzutreten. Da der Chef der EBH jedoch zurückgetreten ist, blieb der Einbürgerungsantrag monatelang bei der EBH liegen.

Kann ein Anwalt jetzt eingreifen und den Einbürgerungsantrag beschleunigen? Ich möchte die Situation auch nicht eskalieren lassen.

Vielen Dank im Voraus.


Ablauf:

- 09.2023: Einbürgerungsantrag abgeschickt.

- 01.2024: Termin in der EBH: Unterschrift und Gebühren bezahlt.

- 04.2024: Telefon mit einem Mitarbeiter: Sein Chef ist zurückgetreten. Niemand kann dem Einbürgerungsantrag zustimmen.

- 05.2024: Telefon mit dem gleichen Mitarbeiter: Noch immer kann niemand dem Einbürgerungsantrag zustimmen.

- 06.2024: Keine Chance, denselben Mitarbeiter anzurufen. Ich habe eine E-Mail geschickt und den §75 VwGO erwähnt. Nach 3 Wochen noch keine einzige Antwort...

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« Zuletzt geändert: 26.06.2024 um 09:22:38 von Mick »  
 
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Aras
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Antwort #1 - 24.06.2024 um 15:24:16
 
Welchen Beruf willst du denn ausüben, für den du die deutsche Staatsangehörigkeit benötigst
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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CommonGuy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 24.06.2024 um 15:31:22
 
Aras schrieb am 24.06.2024 um 15:24:16:
Welchen Beruf willst du denn ausüben, für den du die deutsche Staatsangehörigkeit benötigst


ähnlich wie Beamte
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SimonB
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Antwort #3 - 24.06.2024 um 15:47:20
 
CommonGuy schrieb am 24.06.2024 um 15:18:23:
Sein Chef ist zurückgetreten. Niemand kann dem Einbürgerungsantrag zustimmen.

IdR gibt es in EBH stellvertretende Leiter oder Interims-Behördenleiter, stellv. Sachgebietsleiter usw.

CommonGuy schrieb am 24.06.2024 um 15:18:23:
Kann ein Anwalt jetzt eingreifen und den Einbürgerungsantrag beschleunigen? 

Ein Anwalt kann eine Klage nach §75 VwGO beim VG erheben.
Ob das zur Beschleunigung führt, kann ich nicht sagen.
Durch eine solche Klage bekommt die EBH keinen neuen Chef.

CommonGuy schrieb am 24.06.2024 um 15:18:23:
Ich habe eine E-Mail geschickt und den §75 VwGO erwähnt.

Diese Erwähnung erschreckt keinen SB. Was hätte er dir antworten sollen?


(Ich halte die Aussage des SB am Telefon für eine alberne Ausrede)

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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #4 - 24.06.2024 um 15:57:50
 
Gibt es bei dir irgendeine Besonderheit oder muss die Leitung dort pauschal jedem Antrag zustimmen?

Dann wäre die Behörde ja bei jedem Ausfall der Leitung nicht mehr leistungsfähig.
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CommonGuy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 24.06.2024 um 16:08:23
 
SimonB schrieb am 24.06.2024 um 15:47:20:
IdR gibt es in EBH stellvertretende Leiter oder Interims-Behördenleiter, stellv. Sachgebietsleiter usw.

Ein Anwalt kann eine Klage nach §75 VwGO beim VG erheben.
Ob das zur Beschleunigung führt, kann ich nicht sagen.
Durch eine solche Klage bekommt die EBH keinen neuen Chef.

Diese Erwähnung erschreckt keinen SB. Was hätte er dir antworten sollen?


(Ich halte die Aussage des SB am Telefon für eine alberne Ausrede)




Vielen Dank SimonB.

Wenn es einen Stellvertreter gibt, dann bin ich richtig sauer.  Ärgerlich
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CommonGuy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 24.06.2024 um 16:13:03
 
Puncherfaust schrieb am 24.06.2024 um 15:57:50:
Gibt es bei dir irgendeine Besonderheit oder muss die Leitung dort pauschal jedem Antrag zustimmen?

Dann wäre die Behörde ja bei jedem Ausfall der Leitung nicht mehr leistungsfähig.



Der SB sagte mir, der Einbürgerungsantrag sei in Ordnung, es fehle nur noch die endgültige Genehmigung durch seinen Chef.
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Aras
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Antwort #7 - 24.06.2024 um 16:16:44
 
Theoretisch kann man im Falle dass die deutsche Staatsangehörigkeit für die Ergreifung des Berufs wichtig ist, sogar eine Bevorzugung des Antrags durchsetzen.

Steht zwischen den Zeilen hier:
https://recht.saarland.de/bssl/document/NJRE001558958

Man muss es aber auch ggü der Behörde entsprechend auch geltend machen.
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lottchen
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Antwort #8 - 24.06.2024 um 16:51:05
 
Man könnte bei der allgemeinen Verwaltung mal anrufen. Landratsamt, Bürgermeister....Und fragen, wer da momentan zuständig ist.
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Antwort #9 - 24.06.2024 um 16:54:20
 
Aus OVG Saarland, 2 E 123/23, Beschluss vom 02.11.2023, Rn. 7

Zitat:
[...]Es sei lediglich dann ein Abweichen von der beschriebenen Vorgehensweise geboten, wenn – und einzig insoweit sei eine individuelle Betrachtung angezeigt – im konkreten Einzelfall erkennbar sei bzw. dargelegt werde, dass fallbezogen die Bearbeitung des Einbürgerungsantrages objektiv nachvollziehbar dringlich und daher vorzuziehen sei. Dies sei beispielsweise dann der Fall, wenn die Begründung eines Beamtenverhältnisses konkret bevorstehe und einzig das fehlende Innehaben der deutschen Staatsangehörigkeit der Aufnahme in das Beamtenverhältnis noch entgegenstehe.[...]


Aber ob ein CommonGuy schrieb am 24.06.2024 um 15:31:22:
ähnlich wie Beamte

ausreicht...
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Antwort #10 - 24.06.2024 um 16:59:43
 
Aras schrieb am 24.06.2024 um 16:16:44:
Theoretisch kann man im Falle dass die deutsche Staatsangehörigkeit für die Ergreifung des Berufs wichtig ist, sogar eine Bevorzugung des Antrags durchsetzen.

Steht zwischen den Zeilen hier:
https://recht.saarland.de/bssl/document/NJRE001558958

Man muss es aber auch ggü der Behörde entsprechend auch geltend machen.



Danke sehr für die Auskunft!
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Antwort #11 - 24.06.2024 um 17:00:30
 
lottchen schrieb am 24.06.2024 um 16:51:05:
Man könnte bei der allgemeinen Verwaltung mal anrufen. Landratsamt, Bürgermeister....Und fragen, wer da momentan zuständig ist.


Danke! Ich werde es auf jeden Fall versuchen.
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Antwort #12 - 24.06.2024 um 17:01:58
 
SimonB schrieb am 24.06.2024 um 15:47:20:
Ein Anwalt kann eine Klage nach §75 VwGO beim VG erheben.

Jedermann kann eine Untätigkeitsklage beim VG erheben. Dazu benötigt man keinen Anwalt.

SimonB schrieb am 24.06.2024 um 15:47:20:
Ob das zur Beschleunigung führt, kann ich nicht sagen.

Das kann keiner seriös beantworten.

SimonB schrieb am 24.06.2024 um 15:47:20:
Durch eine solche Klage bekommt die EBH keinen neuen Chef.

Was du nicht sagst... Augenrollen

SimonB schrieb am 24.06.2024 um 15:47:20:
Diese Erwähnung erschreckt keinen SB. Was hätte er dir antworten sollen?

Z.B. "Wir können Ihre Unzufriedenheit nachvollziehen. Jedoch haben wir derzeit personelle Probleme, die wir versuchen zielgericht und zeitnah zu beheben. Wir bearbeiten die Anträge nach Eingangsreihenfolge um gerecht und gem. dem Gleichheitsgrundsatz gerecht zu werden. Derzeit bearbeiten wir die Anträge aus September 2023.
Gibt es Ihrer Meinung nach Gründe, warum wir Ihren Fall vorziehen sollten?"

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Antwort #13 - 24.06.2024 um 17:05:15
 
Aras schrieb am 24.06.2024 um 16:54:20:
Aus OVG Saarland, 2 E 123/23, Beschluss vom 02.11.2023, Rn. 7


Aber ob ein
ausreicht...



Es klingt toll. Wenn es diese Woche kein Update von der EBH gibt, werde ich einen Anwalt kontaktieren. Danke!
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Antwort #14 - 24.06.2024 um 17:11:27
 
Aras schrieb am 24.06.2024 um 17:01:58:
Z.B. "Wir können Ihre Unzufriedenheit nachvollziehen. Jedoch haben wir derzeit personelle Probleme, die wir versuchen zielgericht und zeitnah zu beheben. Wir bearbeiten die Anträge nach Eingangsreihenfolge um gerecht und gem. dem Gleichheitsgrundsatz gerecht zu werden. Derzeit bearbeiten wir die Anträge aus September 2023.
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