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Heirat in Deutschland (Gelesen: 717 mal)
ryka
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23.06.2024 um 18:01:14
 
Hallo,
nach 1 Jahr sind die Papiere aus Uganda endlich in Deutschland eingetroffen und können jetzt zum Standesamt. Ein Termin in der Botschaft ist auch schon bekannt und jetzt ......
Das Standesamt kann einen Termin erst vergeben wenn das Oberlandesgericht einverstanden ist!!!

Bitte erklärt mir was ein deutsches Gericht mit der Hochzeit eines Deutschen mit einer Uganderin zu tun hat.

Gruß Ryka
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Aras
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Antwort #1 - 23.06.2024 um 18:11:19
 
§ 1309 Abs. 2 BGB.

Kannst ja den historischen Hintergrund nachforschen...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #2 - 23.06.2024 um 18:13:09
 
Ganz einfach: Einige Unterlagen, die in Deutschland gefordert werden, gibt es in Uganda nicht. Oder sie können nicht besorgt werden.

Dann muss das Standesamt die Liste der "fehlenden" Dokumente an das Oberlandesgericht schicken. Das guckt, ob alles normal ist. Wenn ja, gibt es die "Befreiung". Dann gibt das Standesamt das Okay.

Theoretisch kann es auch sein, dass das OLG sagt: "Die haben nur keine Lust eine Kopie des Dokuments, was sie verloren haben, zu beantragen." Dann muss das Standesamt das fehlende Dokument nachfordern und gibt keinen Termin.
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ryka
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Antwort #3 - 23.06.2024 um 18:30:31
 
Vielen Dank. Das hätte die Standesbeamtin auch direkt sagen können.
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Geronimo39
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Antwort #4 - 24.06.2024 um 22:03:40
 
Ich glaub`, das nennt sich Apostille (musste den Begriff auch googeln).
Ich habe meine ugandische Frau in Uganda geheiratet und das scheint auch nicht wirklich einfacher zu sein als umgekehrt...
Wir sind gerade im Prozess des Langzeitvisums, damit sie endlich nach D kommen kann.

Alles Gute für Dich/Euch
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reinhard
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Antwort #5 - 24.06.2024 um 22:18:08
 
Geronimo39 schrieb am 24.06.2024 um 22:03:40:
Ich glaub`, das nennt sich Apostille (musste den Begriff auch googeln).
Ich habe meine ugandische Frau in Uganda geheiratet und das scheint auch nicht wirklich einfacher zu sein als umgekehrt...
Wir sind gerade im Prozess des Langzeitvisums, damit sie endlich nach D kommen kann.

Alles Gute für Dich/Euch


Nein, Apostille ist etwas völlig anderes.

Es nennt sich »Befreiung«, weil das OLG die Mgölichkeit prüft, jemanden von der Vorlage bestimmter Dokumente zu befreien.
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Geronimo39
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Antwort #6 - 24.06.2024 um 22:22:42
 
Gut, dass wir Leute wie Dich (und viele andere) hier haben.
Für uns "Normal-Sterbliche" ist es echt verdammt schwierig, in all den Dingen durchzublicken!

Also großer Dank an Dich und alle anderen Top-Leuten hier.

Glg.
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ryka
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Antwort #7 - 30.06.2024 um 22:25:42
 
Ja, es ist wirklich toll so hilfsbereite, helfende Personen zu kennen, die sich gerne die Arbeit machen zu antworten, nachzufragen zu klären und dabei immer höflich zu bleiben.

Ich selbst bin als Polin in München geboren, dann 8 Jahre in Canada gelebt, nach Deutschland zurück und erhielt einen Fremdenpass wegen ungeklärter Staatsbürgerschaft.  Vor 60 Jahren heiratete ich einen Deutschen. Dafür brauchte ich eine Befreiung von der Beibringung einer Heiratserlaubnis. Man schickte uns in ein Gericht in München (Welches es wirkich war, weiß ich nicht mehr).Dort war Herr BAuernfeind und stellte uns das Dokument aus. Aus irgendwelchen Vorschriften musste das Dokument 1 Nacht im Amt liegen. Aber am nähten tag holte es mein Verlobter ab und wir konnten heiraten.
Eine Frage. Würde das heute auch so passieren?


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reinhard
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Antwort #8 - 30.06.2024 um 23:00:51
 
ryka schrieb am 30.06.2024 um 22:25:42:
Eine Frage. Würde das heute auch so passieren?




Nein, es ist voraussichtlich rein schriftlich, und die Befreiung wird an das Standesamt geschickt.

Allerdings sind längst nicht alle Befreiungsverfahren Routine, es kann auch in jedem einzelnen Fall anders sein.

Wichtig ist: Das OVG agiert nicht als Gericht, sondern als Behörde. Man kann also ganz normal mit den Sachbearbeitern diskutieren, falls sie "falsch" entscheiden möchten.
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