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Zielgerade? (Gelesen: 2.052 mal)
Badekappenmeister
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22.06.2024 um 15:44:29
 
Hallo,

bin jetzt seit ca. 11 Monaten mit der Einbürgerung beschäftigt. Die Einbürgerungszusicherung hatte ich im März 2024 bekommen und im April nochmal neue Unterlagen aus Eigeninitiative gesendet damit die ggf. nochmal prüfen können falls notwendig. Vor einer Woche kam nun die Mitteilung das ich meine Ausbürgerungszusicherung abholen kann, aber es gibt aktuell nur Termine im August.

Da nächste Woche am 27.06.2024 das neue Gesetz in Kraft tritt habe ich einfach mal eine Mail an die EBH geschickt mit der Bitte um einen Termin nach in Kraft treten. Nach einem Tag kam die Aufforderung meine aktuellen Einkommensnachweise einzusenden, um meine Unterlagen zu aktualisieren.

Heißt das jetzt das es bald zu ende ist? Kann ja frühestens nur nach oder am 27.06 passieren.

Danke!
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Aras
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Antwort #1 - 22.06.2024 um 16:06:01
 
Ja scheint so. Wahrscheinlich freuen sich die Sachbearbeiter auch, diese offenen Fälle abzuschließen
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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SimonB
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Antwort #2 - 22.06.2024 um 16:54:47
 
Badekappenmeister schrieb am 22.06.2024 um 15:44:29:
Nach einem Tag kam die Aufforderung meine aktuellen Einkommensnachweise einzusenden, um meine Unterlagen zu aktualisieren.

Das klingt nach Endspurt.
Das hat nichts mit dem Inkrafttreten des geänderten StAG zu tun.
Die Behörde ist nun fertig mit dem Verfahren.
Badekappenmeister schrieb am 22.06.2024 um 15:44:29:
Kann ja frühestens nur nach oder am 27.06 passieren.

Wie kommst du darauf?
Dein Antrag in 2023 basierte noch auf der "alten" Rechtslage, die Voraussetzungen erfüllst du längst.
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Badekappenmeister
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Antwort #3 - 22.06.2024 um 17:01:51
 
SimonB schrieb am 22.06.2024 um 16:54:47:
Wie kommst du darauf?
Dein Antrag in 2023 basierte noch auf der "alten" Rechtslage, die Voraussetzungen erfüllst du längst.


Ja, aber die haben die "Ausbürgerungszusicherung" nicht in der Hand, da ich es erst im August abholen kann. Deswegen habe ich ja eine Mail geschrieben, weil das ab dem 27.06.2024 sowieso irrelevant ist.
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Antwort #4 - 22.06.2024 um 17:46:16
 
Badekappenmeister, du hast Recht. SimonB hat Unrecht.
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Antwort #5 - 22.06.2024 um 19:02:49
 
Badekappenmeister schrieb am 22.06.2024 um 17:01:51:
Deswegen habe ich ja eine Mail geschrieben,

Schon klar.
Meinst du, die Behörde kennt nicht den Tag des Inkrafttretens ?
Du wirst demnächst eingebürgert und deutscher Staatsangehöriger.
Das war doch ganz sicher dein Ziel. Du bist auf der Zielgeraden.
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Antwort #6 - 22.06.2024 um 19:28:49
 
Bist du nur hier um rumzustänkern?
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Antwort #7 - 22.06.2024 um 19:46:01
 
Aras schrieb am 22.06.2024 um 19:28:49:
Bist du nur hier um rumzustänkern?

Nein. Ich stänkere nicht. Wie kommst du auf solchen ...
Ich bestärke den TS in seiner Ansicht, dass er sich zwecks Einbürgerung nun auf der Zielgeraden befindet und demzufolge bald die dt. Staatsangehörigkeit haben wird.
Ob er da noch E-Mails schreibt, ist nicht relevant.

Und ja, die EBH wird froh sein, dann schließlich wieder ein Verfahren positiv beendet zu haben.

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Antwort #8 - 22.06.2024 um 19:56:20
 
Also für mich kommt es wie rumstänkern rüber. Achte einfach auf deine Wortwahl, besonders im Falle wie hier, wo du nicht mal den Eingangspost korrekt gelesen und verstanden hattest.
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Antwort #9 - 22.06.2024 um 20:02:18
 
#Moderation:
Bitte konzentriert Euch auf die Fragen und das Thema.

Interne Streitereien bitte per PN.
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Badekappenmeister
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Antwort #10 - 26.06.2024 um 22:16:08
 
Habe jetzt doch ganz spontan morgen ein Termin bekommen um die Ausbürgerungszusicherung abzuholen.

Lohnt sich das überhaupt noch, weil es genau ab morgen quasi wertlos ist? Sollte ich trotzdem hin und das dann der EBH schicken?
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Antwort #11 - 26.06.2024 um 22:25:41
 
Du verlierst deine alte Staatsangehörigkeit, was dazu führt, dass du Staatenlos wirst und dadurch als staatsangehörigkeitsrechtlich schutzbedürftig gilst. Das wäre ein Grund dich schneller einzubürgern als wenn die jetzt davon ausgehen dass du in 2 Monaten ausgebürgert wirst.

Also einfach nur hinschicken würde ich nicht, sondern dann auch mit der nachdrücklichen Bitte doch schnell einzubürgern....
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Antwort #12 - 26.06.2024 um 22:40:43
 
Badekappenmeister schrieb am 26.06.2024 um 22:16:08:
Habe jetzt doch ganz spontan morgen ein Termin bekommen um die Ausbürgerungszusicherung abzuholen.

Lohnt sich das überhaupt noch, weil es genau ab morgen quasi wertlos ist? Sollte ich trotzdem hin und das dann der EBH schicken?


Das musst du wissen. Willst du die andere STA lieber behalten oder sowieso abgeben?

Doppelstaatler sein hat ja nicht nur Vorteile.
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Badekappenmeister
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Antwort #13 - 27.06.2024 um 00:30:09
 
Aras schrieb am 26.06.2024 um 22:25:41:
Du verlierst deine alte Staatsangehörigkeit, was dazu führt, dass du Staatenlos wirst


Ne. Ich schreibe ja Ausbürgerungs"zusicherung". Das ist so wie die Einbürgerungszusicherung, da bin ich ja auch nicht eingebürgert mit.

Ausgebürgert werde ich nur wenn ich eine Einbürgerungsurkunde vorlege, oder eine andere Staatsangehörigkeit nachweise.

Puncherfaust schrieb am 26.06.2024 um 22:40:43:
Das musst du wissen. Willst du die andere STA lieber behalten oder sowieso abgeben? 


Ich will sie sowieso abgeben, aber ob ich da jetzt hingehe und das wertlose Papier hole, oder gleich mit der Einbürgerungsurkunde komme und mich direkt ausbürgere ist die Frage. Die Zusicherung brauchen die ja eig. nicht mehr will es nur für mehr Druck nutzen.
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Puncherfaust
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Antwort #14 - 27.06.2024 um 07:40:15
 
Dann würde das denke ich nicht zu wirklich mehr Druck führen
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