Hallo zusammen, ich benötige im Interesse eines Bekannten dringend Rat. Folgende Situation:
Person A ist
- männlich,
- 45 Jahre alt,
- marokkanischer Staatsbürger
- seit Mitte 2020 durch Eheschließung bzw. Familieachzug in Deutschland,
- Eheschließung war 09/20,
- seit 02/21 bis dato als Lagerhelfer in Beschäftigung mit unbefristetem Arbeitsvertrag (keine Zeitarbeit)
- wohnhaft in eigener Wohnung mit unbefristetem Mietvertrag
- Einbürgerungstest und Sprachzertifikat
B1 bestanden
A hat keine Schulden und war strafrechtlich o.ä. nie auffällig.
Person B ist
- die Ex-Frau
B hat sich aus heiterem Himmel drei Monate vor der dreijährigen Ehe dazu entschlossen, dass sie sich scheiden lassen möchte. Als Grund nannte sie, dass sie einen anderen Partner kennengelernt hat, was sich später als unwahr herausstellte.
A und B lassen sich im 06/23 scheiden.
A beantragt 09/23 einen eigenen Aufenthalt und erhält 2x einen verlängerten Aufenthaltstitel mit Fiktionsbescheinigung.
Die Ausländerbehörde gibt A eine Bescheinigung für den Arbeitgeber, welche folglich ausgefüllt an das Arbeitsamt zugeschickt werden sollte.
Die Rückmeldung vom Arbeitsamt dauerte mehrere Monate.
Vom Arbeitsamt erhielt die Ausländerbehörde die Rückmeldung, dass die Tätigkeit von A auch von anderen inländischen Bürgern ausgeführt werden könnte bzw. leicht ersetzt werden könnte.
A sollte nun dennoch die letzten drei Gehaltsnachweise an die Ausländerbehörde senden.
A hat nun nach Übermittlung der Gehaltsnachweise eine Anhörung von der Ausländerbehörde bekommen, da sein Antrag abgelehnt wurde. Aus folgenden Gründen:
- Aufenthaltserlaubnis nach § 28
AufenthG nicht möglich, da geschieden,
- Aufenthaltserlaubnis nach § 31
AufenthG nicht möglich, da Ehe keine 3 Jahre bestanden hat,
- Aufenthaltserlaubnis nach § 25b
AufenthG nicht möglich, da keine ausreichenden Integrationsnachweise vorliegen und die Aufenthaltszeit nicht erfüllt ist
Weshalb wird hier kein Bezug auf die Tätigkeit genommen?
In einem persönlichen Gespräch zwecks letzter Fiktionsbescheinigung wurde A bereits mitgeteilt, dass es zu einer Ablehnung kommen wird. Wozu wurden dennoch erneut Gehaltsnachweise angefordert?
A war bei zwei Anwälten im Vorfeld zur Beratung, wobei beide äußerten, dass ein weiterer Aufenthalt entweder durch erneute Eheschließung oder Aufnahme einer Ausbildung möglich sei. Jedoch sei darüber hinaus nach reinem Ermessen des Sachbearbeiters ein weiterer Aufenthalt ebenfalls möglich.
Welche Chancen bestehen durch die Anhörung oder ist diese nur als gesetzlich vorgeschriebene Gelegenheit zu sehen, aber im Grunde genommen nichts bringt?
Sollte A einen Anwalt auf die Anhörung antworten lassen, was jedoch mit Kosten i.H.v. 1500,00€ für das gesamte Verfahren verbunden wäre?
Hat A noch weitere Möglichkeiten bzw. Chancen?
Vielen Dank schonmal.