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Pässe per "Privatkurier" verschicken, Richtlinien von BPol und Zoll? (Gelesen: 248 mal)
Aras
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12.06.2024 um 21:25:29
 
Heute war ein stressiger Tag.

Iraner schicken private Urkunden gerne per Privatperson mit Flugzeug gegen eine Aufwandsentschädigung, weil es in der Regel zuverlässiger ist. Hab heute Urkunden erwartet, unter anderem Pässe.

Diese Pässe wurden aber am Flughafen sichergestellt. Die BPol und der Zoll waren schon etwas gereizt. Es wurde behauptet, dass Pässe nicht durch Dritte geschickt werden dürften, bzw. nur wenn Vollmachten vorliegen würden.

Ich konnte zwar die BPol überzeugen, dass ich die Pässe für legale Zwecke brauche (Berufsanerkennungen) und hatte zum Glück mir Generalvollmachten mitschicken lassen, sodass mir die Pässe ausgehändigt wurden.

Aber wie sieht es tatsächlich aus? Hat da jemand weitere Informationen?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 13.06.2024 um 13:10:19
 
Hatte das Thema vor ein paar Jahren, und da war die info so, wie die BPol das bei Dir sah. Meine info war nicht von der BPol, sondern ein offizielles Dokument -- weiss nicht mehr, ob es ein Gesetz war oder nicht.
Habe keine Quelle dazu momentan.
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