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Gilt das EU-Freizügigkeitsrecht (Verzicht auf Nachweis von A1 Grundkenntnisse) für meinen speziellen Fall? (Gelesen: 899 mal)
Aras
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Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gilt das EU-Freizügigkeitsrecht (Verzicht auf Nachweis von A1 Grundkenntnisse) für meinen speziellen Fall?
Antwort #15 - 12.06.2024 um 19:58:02
 
Gibst du deine deutsche Staatsangehörigkeit auf, könnte es sein, dass die Unionsfreizügigkeit nicht wieder auflebt. Dann must du ggf. erst deinen Status klären.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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