LukaP schrieb am 06.06.2024 um 18:54:38:Ich denke, dass dieses Problem ursprünglich dadurch entstanden ist, dass die Firma den Positionsnamen im Stellenbeschreibung-Dokument falsch angegeben hat.
Und das Problem einer falschen Angabe wollt ihr lösen indem ihr weiter falsche Angaben macht?
Zitat:Guten Tag,
mir ist der Grund aufgefallen, der ursächlich für die Ablehnung geführt hat. Ich soll eigentlich als "Lagermitarbeiter" beschäftigt werden. Mein Arbeitgeber hat jedoch irrtümlich "Lagermanager" in den Antrag geschrieben.
Können Sie bitte noch einmal prüfen, ob mir die Beschäftigung erlaubt werden kann? Falls Sie hierfür ein neues Formular brauchen geben Sie mir bitte kurz Bescheid. Danke!
Mal als Beispiel. Es würde sogar ein Einzeiler reichen.
Auch wenn er eingereist ist muss er die Voraussetzungen weiter erfüllen. Es ist nicht so, dass er einreist und ab dann ist alles egal. Wenn er jetzt die Voraussetzungen nicht erfüllt, dann erfüllt er die auch nicht wenn er schon eingereist ist. Das einzige was er erreichen würde ist dass die
ABH einen äußerst skurillen Fall auf dem Tisch hätte, der auf sie den sehr starken Anschein einer betrügerischen Handlung hätte, nämlich das Erschleichen eines Visums. Dann wären dein Freund und der Chef, der ihm das ja ermöglicht hat, dran.
Für mich ist alles außer einfach die korrigierte Berufsbezeichnung zu nennen einfach nur total dämlich. Ich verstehe auch ehrlich gesagt null wieso man sich da absichtlich weiter in die Scheiße reiten will? Bis lang ist ja noch nicht mal was angebrannt. Man kann sich bei einem Antrag ja mal vertun, ist doch nichts wildes.