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Fehlerhafte Berufsbezeichnung im Visumsantrag und mögliche Konsequenzen (Gelesen: 705 mal)
LukaP
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Fehlerhafte Berufsbezeichnung im Visumsantrag und mögliche Konsequenzen
06.06.2024 um 18:24:38
 
Hallo zusammen,

ich benötige dringend euren Rat zu einer Visumangelegenheit für einen Freund.

Mein Freund hat kürzlich einen Arbeitsvertrag mit einer Logistikfirma abgeschlossen. Leider hat das Unternehmen bei der Einreichung des Vertrags an die Ausländerbehörde (ABH) den Berufstitel falsch angegeben. Anstatt ihn als "Lagermitarbeiter" anzugeben, haben sie ihn als "Lagermanager" eingetragen.

Die ABH hat daraufhin den Antrag abgelehnt, da das Gehalt für einen Lagermanager zu niedrig war. Nach Rücksprache haben sich mein Freund und das Unternehmen darauf geeinigt, das Gehalt zu erhöhen, um die Anforderungen der ABH zu erfüllen und somit das Visum zu erhalten.

Nun ist jedoch folgendes passiert: Der Geschäftsführer der Firma meinte, dass das erhöhte Gehalt nicht den Aufgaben meines Freundes entspricht und eine wirtschaftliche Belastung darstellt. Er hat vorgeschlagen, meinen Freund einen Monat nach Erhalt des Visums zu entlassen und dann einen neuen Vertrag als "Lagermitarbeiter" mit einem niedrigeren Gehalt abzuschließen und das Visum erneut zu beantragen.

Meine Fragen sind:

Ist es möglich, diesen Plan durchzuführen, ohne rechtliche Konsequenzen zu riskieren?
Gibt es eine Möglichkeit, die Berufsbezeichnung im laufenden Visumantragsprozess bei der ABH zu ändern, um diesen ganzen Aufwand zu vermeiden?
Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe und Ratschläge.

Viele Grüße
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 06.06.2024 um 18:40:09
 
Sollte man m.E. auf jedem Fall im Visumsverfahren korrigieren. Und zwar so wie ihr es von Anfang an hättet machen sollen. Statt das "falsche" Gehalt zu korrigieren, wieso wurde nicht direkt die Berufsbezeichnung korrigiert?

Perfektes Beispiel wie dumme Lösungsideen alles komplizierter machen.

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LukaP
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Antwort #2 - 06.06.2024 um 18:46:58
 
Danke für deine Antwort.

Mein Freund hat das so gemacht, weil er befürchtete, dass die ABH oder die Arbeitsagentur den Antrag ablehnen könnten, da er kein EU-Bürger ist und die Änderung der Berufsbezeichnung möglicherweise als Verstoß gegen das Prinzip "gleiche Arbeit, gleiches Gehalt" angesehen werden könnte.

Wird die Änderung der Berufsbezeichnung überhaupt akzeptiert? Ich habe gehört, dass solche Anfragen oft abgelehnt werden, um zu verhindern, dass Arbeitnehmer in niedrigere, weniger bezahlte Positionen versetzt werden.

Vielen Dank für eure weiteren Ratschläge.
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #3 - 06.06.2024 um 18:49:34
 
LukaP schrieb am 06.06.2024 um 18:46:58:
Danke für deine Antwort.

Mein Freund hat das so gemacht, weil er befürchtete, dass die ABH oder die Arbeitsagentur den Antrag ablehnen könnten, da er kein EU-Bürger ist und die Änderung der Berufsbezeichnung möglicherweise als Verstoß gegen das Prinzip "gleiche Arbeit, gleiches Gehalt" angesehen werden könnte.

Wird die Änderung der Berufsbezeichnung überhaupt akzeptiert? Ich habe gehört, dass solche Anfragen oft abgelehnt werden, um zu verhindern, dass Arbeitnehmer in niedrigere, weniger bezahlte Positionen versetzt werden.

Vielen Dank für eure weiteren Ratschläge.


Noch wird er ja nicht versetzt in niedrigere Positionen. Arbeitet dort ja noch nicht. Ob das akzeptiert wird wird er herausfinden.

Auf dem anderen Weg würde er es genauso herausfinden, schließlich müsste die ABH (bzw. Bundesagentur für Arbeit) ja dann auch nochmal zustimmen, da sich ja die Beschäftigung ändert. Und dann wäre es definitiv eine solche Versetzung. Und dann kommt am Ende im schlimmsten Fall raus, dass es eben nicht reicht. Und dann muss er nicht nur ausreisen, sondern hat im schlimmsten Fall wie sein Chef eine Strafanzeige am Hals. Muss ja echt nicht sein Zwinkernd
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LukaP
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Antwort #4 - 06.06.2024 um 18:54:38
 
Zitat:
Noch wird er ja nicht versetzt in niedrigere Positionen. Ob das akzeptiert wird wird er herausfinden.

Auf dem anderen Weg würde er es genauso herausfinden, schließlich müsste die ABH (bzw. Bundesagentur für Arbeit) ja dann auch nochmal zustimmen, da sich ja die Beschäftigung ändert. Und dann kommt am Ende im schlimmsten Fall raus, dass es eben nicht reicht. Und dann muss er nicht nur ausreisen, sondern hat im schlimmsten Fall wie sein Chef eine Strafanzeige am Hals. Muss ja echt nicht sein Zwinkernd


Genau, das ist das Problem. Ich denke, dass dieses Problem ursprünglich dadurch entstanden ist, dass die Firma den Positionsnamen im Stellenbeschreibung-Dokument falsch angegeben hat.

Ich möchte meinem Freund lieber folgenden Rat geben: Zuerst das Visum erhalten und mit der Arbeit beginnen. Wenn die Firma dann nach Plan des Geschäftsführers meinen Freund entlässt, sollte er nicht erneut mit dieser Firma einen Vertrag abschließen, sondern sich eine neue Firma suchen. Mein Freund möchte nämlich nicht in sein Heimatland zurückkehren, sondern weiterhin in Deutschland bleiben.

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reinhard
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Antwort #5 - 06.06.2024 um 19:00:16
 
Vermutlich ist die Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis eine Tätigkeit, die ein Studium oder eine Ausbildung zur Voraussetzung hat. Wenn er dann entlassen und als "Ungelernter" wieder eingestellt werden soll, kann die Ausländerbehörde die Beschäftigungserlaubnis verweigert.

Dann muss er eine andere Tätigkeit finden, die wirklich qualifiziert ist.
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Puncherfaust
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Antwort #6 - 06.06.2024 um 19:15:19
 
LukaP schrieb am 06.06.2024 um 18:54:38:
Ich denke, dass dieses Problem ursprünglich dadurch entstanden ist, dass die Firma den Positionsnamen im Stellenbeschreibung-Dokument falsch angegeben hat.


Und das Problem einer falschen Angabe wollt ihr lösen indem ihr weiter falsche Angaben macht?  Schockiert/Erstaunt

Zitat:
Guten Tag,

mir ist der Grund aufgefallen, der ursächlich für die Ablehnung geführt hat. Ich soll eigentlich als "Lagermitarbeiter" beschäftigt werden. Mein Arbeitgeber hat jedoch irrtümlich "Lagermanager" in den Antrag geschrieben.

Können Sie bitte noch einmal prüfen, ob mir die Beschäftigung erlaubt werden kann? Falls Sie hierfür ein neues Formular brauchen geben Sie mir bitte kurz Bescheid. Danke!


Mal als Beispiel. Es würde sogar ein Einzeiler reichen.

Auch wenn er eingereist ist muss er die Voraussetzungen weiter erfüllen. Es ist nicht so, dass er einreist und ab dann ist alles egal. Wenn er jetzt die Voraussetzungen nicht erfüllt, dann erfüllt er die auch nicht wenn er schon eingereist ist. Das einzige was er erreichen würde ist dass die ABH einen äußerst skurillen Fall auf dem Tisch hätte, der auf sie den sehr starken Anschein einer betrügerischen Handlung hätte, nämlich das Erschleichen eines Visums. Dann wären dein Freund und der Chef, der ihm das ja ermöglicht hat, dran.

Für mich ist alles außer einfach die korrigierte Berufsbezeichnung zu nennen einfach nur total dämlich. Ich verstehe auch ehrlich gesagt null wieso man sich da absichtlich weiter in die Scheiße reiten will? Bis lang ist ja noch nicht mal was angebrannt. Man kann sich bei einem Antrag ja mal vertun, ist doch nichts wildes.
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LukaP
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Antwort #7 - 06.06.2024 um 19:30:33
 
reinhard schrieb am 06.06.2024 um 19:00:16:
Vermutlich ist die Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis eine Tätigkeit, die ein Studium oder eine Ausbildung zur Voraussetzung hat. Wenn er dann entlassen und als "Ungelernter" wieder eingestellt werden soll, kann die Ausländerbehörde die Beschäftigungserlaubnis verweigert.

Dann muss er eine andere Tätigkeit finden, die wirklich qualifiziert ist.


Mein Freund ist meiner Einschätzung nach immer noch unerfahren, und ich kenne die genaue Stellenbeschreibung nicht. Es scheint jedoch, dass er sich weiterhin nach Positionen als Lagermitarbeiter umsehen sollte.
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LukaP
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Antwort #8 - 06.06.2024 um 19:31:26
 
Puncherfaust schrieb am 06.06.2024 um 19:15:19:
Und das Problem einer falschen Angabe wollt ihr lösen indem ihr weiter falsche Angaben macht?  Schockiert/Erstaunt


Mal als Beispiel. Es würde sogar ein Einzeiler reichen.

Auch wenn er eingereist ist muss er die Voraussetzungen weiter erfüllen. Es ist nicht so, dass er einreist und ab dann ist alles egal. Wenn er jetzt die Voraussetzungen nicht erfüllt, dann erfüllt er die auch nicht wenn er schon eingereist ist. Das einzige was er erreichen würde ist dass die ABH einen äußerst skurillen Fall auf dem Tisch hätte, der auf sie den sehr starken Anschein einer betrügerischen Handlung hätte, nämlich das Erschleichen eines Visums. Dann wären dein Freund und der Chef, der ihm das ja ermöglicht hat, dran.

Für mich ist alles außer einfach die korrigierte Berufsbezeichnung zu nennen einfach nur total dämlich. Ich verstehe auch ehrlich gesagt null wieso man sich da absichtlich weiter in die Scheiße reiten will? Bis lang ist ja noch nicht mal was angebrannt. Man kann sich bei einem Antrag ja mal vertun, ist doch nichts wildes.


Es wurde bereits eine Gehaltserhöhung vereinbart, was der ABH mitgeteilt wurde. In der aktuellen Situation scheint es unwahrscheinlich, dass mein Freund eine solche E-Mail senden könnte. Die Lügen haben bereits begonnen. Aus meiner Sicht gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder der Chef meines Freundes macht die Lüge zur Wahrheit (indem er die Anstellung wie vereinbart weiterführt) oder mein Freund sucht nach einer anderen Firma.
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reinhard
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Antwort #9 - 06.06.2024 um 19:36:22
 
LukaP schrieb am 06.06.2024 um 19:30:33:
Mein Freund ist meiner Einschätzung nach immer noch unerfahren, und ich kenne die genaue Stellenbeschreibung nicht. Es scheint jedoch, dass er sich weiterhin nach Positionen als Lagermitarbeiter umsehen sollte.


Ich hoffe, er kann sehr gut Deutsch. Er muss sich hier Beratung suchen und muss sowohl die Beratung als auch Ansagen der Ausländerbehörde verstehen.

Falls das nicht klappt: Im Zweifel lieber ausreisen und sich dann solide informieren, was die ausländerrechtlichen Voraussetzungen sind, die er erfüllen muss.
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Antwort #10 - 09.06.2024 um 16:39:21
 
LukaP schrieb am 06.06.2024 um 18:24:38:
Nun ist jedoch folgendes passiert: Der Geschäftsführer der Firma meinte, dass das erhöhte Gehalt nicht den Aufgaben meines Freundes entspricht und eine wirtschaftliche Belastung darstellt. Er hat vorgeschlagen, meinen Freund einen Monat nach Erhalt des Visums zu entlassen und dann einen neuen Vertrag als "Lagermitarbeiter" mit einem niedrigeren Gehalt abzuschließen und das Visum erneut zu beantragen.

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Ist es möglich, diesen Plan durchzuführen, ohne rechtliche Konsequenzen zu riskieren?


Hallo,

es werden selbstverständlich rechtliche Konsequenzen riskiert. Völlig unabhängig davon, ob er nach der Scheinanstellung mit geplanter Entlassung nach einem Monat bei derselben oder einer anderen Firma eine Anstellung sucht.

Das in Frage kommende Delikt nennt sich "Visumerschleichung" und ist gem. §95 (2) Nr. 2 AufenthG mit Strafe bedroht.

Das sollte man schon im Auge haben, bevor man sich weiter in Lügen verstrickt oder meint, man wäre schlauer als die betreffenden Behörden.

Daher halte ich das...

LukaP schrieb am 06.06.2024 um 18:54:38:
Ich möchte meinem Freund lieber folgenden Rat geben: Zuerst das Visum erhalten und mit der Arbeit beginnen.


... für einen äußerst schlechten Ratschlag und schlage stattdessen vor, dass ein korrigierter und damit korrekter, mit Erklärung zum Vorantrag versehener Visumantrag eingereicht wird.
Dein Freund kann die möglichen Konsequenzen dieser dummen Idee wahrscheinlich nicht überschauen, Du aber kannst es sehr wohl und solltest m.M.n. etwas verantwortungsbewusstere freundschaftliche Ratschläge erteilen.

Gruß
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