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Visum für Au Pair - pakistanische Staatsangehörige (Gelesen: 381 mal)
UweG
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i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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03.06.2024 um 14:37:35
 
Liebes info4alien-Team,

ich versuche es mal. Ein Ehrenamtlicher ist an mich herangetreten.

Es ist wie so oft, die Familie aus Pakistan hat hier Asyl erhalten und bei den minderjährigen Kindern hat die FZF auch geklappt. Jetzt ist noch eine volljährige Tochter der Familie (alleine) in Pakistan. Keine Chance auf FZF.
M.E. bleibt nur die Möglichkeit, über den legalen Weg mit einem Visum nach Deutschland zu kommen. Als einfachste Möglichkeit sehe ich das Visum für Au Pair, danach hoffen auf ein Zweckwechsel, z.B. FSJ usw.
Jetzt mal unabhängig von den sprachlichen Voraussetzungen (A1 mindestens), wäre meine Frage: sie will ja dauerhaft in Deutschland bleiben, das Visum für Au Pair wäre zwar kein Fake, aber klar, Mittel zum Zweck.
Weiß jemand, wie die Deutsche Botschaft in Islamabad darauf reagieren würde? Die können das doch sicher mit dem zuständigen Ausländeramt abgleichen und wenn sie 2+2 zusammenzählen, dann ist es klar, dass das Visum für Au Pair nur ein Fake ist, um dauerhaft in Deutschland bleiben zu können.
Hat jemand von Euch dazu Erfahrungen? Au Pair als, wenn man so will, verkappte FZF.

Danke und viele Grüße Uwe (Cheasy)
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lottchen
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i4a rocks!


Beiträge: 2.244
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 03.06.2024 um 14:54:44
 
Sie benötigt mindestens A1 für ein Au-Pair-Visum. Und sie benötigt eine Gastfamilie, bei der sie einen Au-Pair-Vertrag unterschreiben kann. Nicht die eigene Familie und keine andere pakistanische Familie.
Und es nützt ihr auch nichts als Au-Pair herzukommen wenn sie nicht weiß, wie es danach weitergeht. Heirat mit einem Landsmann, der hier dauerhaftes Aufenthaltsrecht hat? Eine Ausbildung? Dazu benötigt sie weit mehr als A1. Einfach so dableiben ist nicht.
Zu Deinen anderen Fragen: Kann ich nicht beantworten. Hat sie schon mal einen Visumsantrag nach D gestellt, der abgelehnt wurde? Dann dürfte das nachvollziehbar für die Behörden sein.
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reinhard
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Beiträge: 15.335

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 03.06.2024 um 17:27:32
 
Sinnvoll ist es, wenn die Au-Pair-Stelle weit weg von der eigenen Familie ist, also mindestens in einem anderen Bundesland.

Ja, sie wird gefragt, was sie am Ende des Jahres will. Dann kann sie ja sagen: Natürlich nach Pakistan zurück und mich um einen Studienplatz bewerben, wenn sich nichts anderes ergibt. Die Botschaft will nur relativ sicher sein, dass sie nichts Illegales zum Bleiben macht.

Aber der Verdacht eines "verkappten Familiennachzuges" lässt sich so einfach nicht wegdiskutieren.

Allerdings habe ich hier mit einer 19-Jährigen aus Ghana zu tun, die Au-Pair in Flensburg macht. Die Ausländerbehörde hat dem Visum zugestimmt, obwohl sie weiß, dass die Mutter des Mädchens seit Jahren in Flensburg wohnt. Kann also klappen.
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